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   SG Aachen, 06.10.2017 - S 6 U 135/16   

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https://dejure.org/2017,46338
SG Aachen, 06.10.2017 - S 6 U 135/16 (https://dejure.org/2017,46338)
SG Aachen, Entscheidung vom 06.10.2017 - S 6 U 135/16 (https://dejure.org/2017,46338)
SG Aachen, Entscheidung vom 06. Oktober 2017 - S 6 U 135/16 (https://dejure.org/2017,46338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Sturz während eines auf einer Dienstreise durchgeführten betrieblichen Bowling-Turniers kann einen Arbeitsunfall darstellen.

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sturz auf betrieblichem Bowling-Turnier - Arbeitsunfall?

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Sturz bei betrieblichem Bowling-Turnier kann Arbeitsunfall sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sturz während eines auf einer Dienstreise durchgeführten betrieblichen Bowling-Turniers kann einen Arbeitsunfall darstellen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall beim Bowling?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ausrutscher beim Bowling kann Arbeitsunfall sein

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Auch bei einem Sturz während eines auf einer Dienstreise durchgeführten betrieblichen Bowling-Turniers kann es sich um einen Arbeitsunfall handeln

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - betriebliche

    Auszug aus SG Aachen, 06.10.2017 - S 6 U 135/16
    Entscheidend ist hierbei die Handlungstendenz des Versicherten (hierzu BSG, Urteil vom 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R = juris Rdnr. 15 m.w.N.), also der Zweck seines Handelns: Gereichen die Ergebnisse der Verrichtung des Versicherten dem Unternehmen und nicht ihm selbst unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil, handelt es sich um eine versicherte Tätigkeit (statt vieler etwa BSG, Urteil vom 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R = juris).

    Eine Beschäftigung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wird daher ausgeübt, wenn die Verrichtung zumindest dazu ansetzt und darauf gerichtet ist, eine eigene objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis zu erfüllen (BSG, Urteil vom 23.04.2015 - B 2 U 5/14 R = juris, Rdnr. 14; BSG, Urteil vom 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R = juris, Rdnr. 15).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus SG Aachen, 06.10.2017 - S 6 U 135/16
    Eine Verrichtung, die zu einem Unfall führt, ist indessen nur dann dem versicherten Tätigkeitsbereich zuzurechnen, wenn sie hierzu in einem inneren oder sachlichen Zusammenhang stand (allgemeine Auffassung, siehe etwa G. Wagner, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 8 SGB Rdnr. 27; BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R = juris, Rdnr. 12).

    Der sachliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R = juris, Rdnr. 13).

  • LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 64/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher

    Auszug aus SG Aachen, 06.10.2017 - S 6 U 135/16
    Maßgeblich für die Ausdehnung des Schutzes der gesetzlichen Unfallversicherung war damit nicht allein die formale Aufnahme des Programmpunktes "Bowling-Turnier" in die Tagesordnung der Gesamtveranstaltung (allgemein dies nicht für ausreichend halten LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.10.2010 - L 2 U 70/10 = juris; Hessisches LSG, Urteil vom 15.03.2011 - L 3 U 64/06 = juris), sondern ebenso materielle Kriterien, nämlich der Austausch auch mit Mitarbeitern der Firma B. C. GmbH, die an vorherigen Programmpunkten infolge dienstlicher Verpflichtungen nicht hatten teilnehmen können.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - L 2 U 70/10

    Arbeitsunfall; versicherte Tätigkeit; Fortbildungsveranstaltung; Dienstreise;

    Auszug aus SG Aachen, 06.10.2017 - S 6 U 135/16
    Maßgeblich für die Ausdehnung des Schutzes der gesetzlichen Unfallversicherung war damit nicht allein die formale Aufnahme des Programmpunktes "Bowling-Turnier" in die Tagesordnung der Gesamtveranstaltung (allgemein dies nicht für ausreichend halten LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.10.2010 - L 2 U 70/10 = juris; Hessisches LSG, Urteil vom 15.03.2011 - L 3 U 64/06 = juris), sondern ebenso materielle Kriterien, nämlich der Austausch auch mit Mitarbeitern der Firma B. C. GmbH, die an vorherigen Programmpunkten infolge dienstlicher Verpflichtungen nicht hatten teilnehmen können.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - L 3 U 138/07

    Verletztenrente; Vollbeweis eines Gesundheitserstschadens; Abgrenzung Vorschaden

    Auszug aus SG Aachen, 06.10.2017 - S 6 U 135/16
    Während die zur Feststellung eines Arbeitsunfalls führenden anspruchsbegründenden Tatsachen (versicherte Tätigkeit, Unfallereignis und Gesundheitserstschaden) im Vollbeweis gesichert sein müssen (dazu etwa Bayerisches LSG, Urteil vom 10.06.2009 - L 18 U 303/07 = juris, Rdnr. 38), genügt für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem Gesundheitserstschaden eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.08.2010 - L 3 U 138/07 = juris).
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 5/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Aachen, 06.10.2017 - S 6 U 135/16
    Eine Beschäftigung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wird daher ausgeübt, wenn die Verrichtung zumindest dazu ansetzt und darauf gerichtet ist, eine eigene objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis zu erfüllen (BSG, Urteil vom 23.04.2015 - B 2 U 5/14 R = juris, Rdnr. 14; BSG, Urteil vom 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R = juris, Rdnr. 15).
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

    Auszug aus SG Aachen, 06.10.2017 - S 6 U 135/16
    Entscheidend ist hierbei die Handlungstendenz des Versicherten (hierzu BSG, Urteil vom 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R = juris Rdnr. 15 m.w.N.), also der Zweck seines Handelns: Gereichen die Ergebnisse der Verrichtung des Versicherten dem Unternehmen und nicht ihm selbst unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil, handelt es sich um eine versicherte Tätigkeit (statt vieler etwa BSG, Urteil vom 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R = juris).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus SG Aachen, 06.10.2017 - S 6 U 135/16
    Mit einer Feststellungsklage kann über § 55 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) hinaus auch die Feststellung begehrt werden, dass ein Unfall ein Arbeitsunfall ist (BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R = juris, Rdnr. 11 m.w.N.; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 55 Rdnr. 13b).
  • LSG Bayern, 10.06.2009 - L 18 U 303/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - anspruchsbegründende Tatsache -

    Auszug aus SG Aachen, 06.10.2017 - S 6 U 135/16
    Während die zur Feststellung eines Arbeitsunfalls führenden anspruchsbegründenden Tatsachen (versicherte Tätigkeit, Unfallereignis und Gesundheitserstschaden) im Vollbeweis gesichert sein müssen (dazu etwa Bayerisches LSG, Urteil vom 10.06.2009 - L 18 U 303/07 = juris, Rdnr. 38), genügt für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem Gesundheitserstschaden eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.08.2010 - L 3 U 138/07 = juris).
  • BSG, 22.09.2009 - B 2 U 27/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Aachen, 06.10.2017 - S 6 U 135/16
    Ein innerer Zusammenhang mit der Beschäftigung ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn eine Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen oder am Betriebssport erfolgt (statt vieler etwa BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 2 U 27/08 R = juris, Rdnr. 10).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher

  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 38/03 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Betriebssport - Teilnehmerkreis -

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 10/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

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