Rechtsprechung
   SG Aachen, 26.07.2013 - S 19 SO 63/13 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17975
SG Aachen, 26.07.2013 - S 19 SO 63/13 ER (https://dejure.org/2013,17975)
SG Aachen, Entscheidung vom 26.07.2013 - S 19 SO 63/13 ER (https://dejure.org/2013,17975)
SG Aachen, Entscheidung vom 26. Juli 2013 - S 19 SO 63/13 ER (https://dejure.org/2013,17975)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,17975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • SG Aachen, 19.09.2013 - S 19 SO 76/13

    Einstweilige Anordnung - Höhe der Eingliederungshilfe für eine

    Auszug aus SG Aachen, 26.07.2013 - S 19 SO 63/13
    Der Antragsgegner wird ab dem 11.07.2013 im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig und bis auf Weiteres, längstens jedoch bis zum Abschluss des unter dem Az. S 19 SO 76/13 geführten Hauptsacheverfahrens, verpflichtet, das im Rahmen des persönlichen Budgets der Antragstellerin bewilligte Stundenkontingent auf 83 Stunden pro Monat zu erhöhen und der Antragstellerin weitere 595, 00 Euro pro Monat zu bewilligen und auszuzahlen.

    Hiergegen hat die Antragstellerin Klage erhoben, die unter dem Az. S 19 SO 76/13 geführt wird.

  • LSG Sachsen, 28.08.2008 - L 3 B 613/07 SO-ER
    Auszug aus SG Aachen, 26.07.2013 - S 19 SO 63/13
    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes indessen kann eine vorläufige Regelung (§ 86b Abs. 2 Satz 2 SGG) auch ohne die Verpflichtung des Antragsgegners zum Angebot auf Abschluss bzw. Erweiterung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages getroffen werden (so im Ergebnis offenbar auch Hess. LSG, Beschluss vom 22.06.2012 - L 4 SO 121 B ER, L 4 SO 122/12 B = juris; Sächs. LSG, Beschluss vom 28.08.2008 - L 3 B 613/07 SO-ER = juris und LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.05.2011 - L 8 SO 29/10 B ER).

    Auch streitet das Grundrecht der Antragstellerin auf Teilhabe Behinderter am Leben in der Gemeinschaft aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (dazu etwa Sächs. LSG, Beschluss vom 28.08.2008 - L 3 B 613/07 SO-ER = juris) für eine Folgenabwägung zu ihren Gunsten.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Aachen, 26.07.2013 - S 19 SO 63/13
    Ist eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so gebietet es der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden, bei der insbesondere die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend in die Abwägung einzustellen sind (vgl. aus der mannigfachen Rechtsprechung nur BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 = juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 09.03.2010 - L 8 SO 45/10 B ER = juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.04.2013 - L 7 AS 2403/12 B ER = juris).
  • LSG Bayern, 09.03.2010 - L 8 SO 45/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums -

    Auszug aus SG Aachen, 26.07.2013 - S 19 SO 63/13
    Ist eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so gebietet es der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden, bei der insbesondere die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend in die Abwägung einzustellen sind (vgl. aus der mannigfachen Rechtsprechung nur BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 = juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 09.03.2010 - L 8 SO 45/10 B ER = juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.04.2013 - L 7 AS 2403/12 B ER = juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - L 25 B 2146/07

    Anspruch auf Grundleistung für Arbeitssuchende i.F. d. Bestehens einer

    Auszug aus SG Aachen, 26.07.2013 - S 19 SO 63/13
    Ein Ausnahmefall, der es wegen des Grundsatzes effektiven Rechtsschutzes gebieten würde, im Eilverfahren eine Verpflichtung betreffend vergangene Zeiträume auszusprechen, ist nicht ersichtlich (zu einer solchen Konstellation etwa LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.01.20008 - L 25 B 2146/07 AS ER = juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2013 - L 7 AS 2403/12
    Auszug aus SG Aachen, 26.07.2013 - S 19 SO 63/13
    Ist eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so gebietet es der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden, bei der insbesondere die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend in die Abwägung einzustellen sind (vgl. aus der mannigfachen Rechtsprechung nur BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 = juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 09.03.2010 - L 8 SO 45/10 B ER = juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.04.2013 - L 7 AS 2403/12 B ER = juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.05.2011 - L 8 SO 29/10

    Leistungen zur Teilhabe von Behinderten: Voraussetzung der Gewährung eines

    Auszug aus SG Aachen, 26.07.2013 - S 19 SO 63/13
    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes indessen kann eine vorläufige Regelung (§ 86b Abs. 2 Satz 2 SGG) auch ohne die Verpflichtung des Antragsgegners zum Angebot auf Abschluss bzw. Erweiterung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages getroffen werden (so im Ergebnis offenbar auch Hess. LSG, Beschluss vom 22.06.2012 - L 4 SO 121 B ER, L 4 SO 122/12 B = juris; Sächs. LSG, Beschluss vom 28.08.2008 - L 3 B 613/07 SO-ER = juris und LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.05.2011 - L 8 SO 29/10 B ER).
  • SG Aachen, 19.09.2013 - S 19 SO 76/13

    Erhöhung des Stundenkontingents der in Form eines persönlichen Budgets erbrachten

    Das Gericht hat das unter dem Aktenzeichen S 19 SO 63/13 ER geführte Eilverfahren beigezogen sowie Beweis erhoben durch Vernehmung der mit der Betreuung der Klägerin betrauten Zeuginnen E. M., U. P. und W. I1.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze und die übrige Gerichtsakte sowie auf die Akte des beigezogenen Eilverfahrens S 19 SO 63/13 ER und auf die Verwaltungsakte des Beklagten verwiesen, deren wesentlicher Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht