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   SG Aachen, 28.01.2010 - S 2 KR 1/09   

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https://dejure.org/2010,6254
SG Aachen, 28.01.2010 - S 2 KR 1/09 (https://dejure.org/2010,6254)
SG Aachen, Entscheidung vom 28.01.2010 - S 2 KR 1/09 (https://dejure.org/2010,6254)
SG Aachen, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - S 2 KR 1/09 (https://dejure.org/2010,6254)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistungspflicht der Krankenkasse für ein Hochton-Therapiegerät zur Behandlung einer diabetischen Polyneuropathie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Übernahme der Kosten für die erfolgte Anschaffung eines sogenannten Hochton-Therapiegerätes; Erbringung neuer Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung nur zu Lasten der Krankenkassen im Hinblick auf eine positive Empfehlung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Hochton-Therapiegerät - Distale symmetrische Polyneuropathie aufgrund von Diabetes mellitus

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Hochton-Therapie ist keine Leistung der Kassen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkasse muss Kosten für Hochton-Therapie nicht übernehmen - Anwendung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung noch nicht durch Gemeinsamen Bundesausschuss genehmigt

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus SG Aachen, 28.01.2010 - S 2 KR 1/09
    Er setzt also voraus, dass die selbst beschaffte Leistung zur den Leistungen gehört, die die Beklagte zu erbringen hätte (vgl. BSG, Urteil vom 24.09.1996, 1 RK 33/95 = BSGE 79, 125 ff; Urteil vom 22.03.2005, B 1 KR 11/03 R, Urteil vom 07.11.2006, B 1 KR 24/06 R = BSGE 97, 190 ff.).

    Durch die Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i.V.m. § 135 Abs. 1 SGB V wird aber darüber hinaus auch allgemein der Umfang der den Versicherten von den Krankenkassen geschuldeten ambulanten Leistungen verbindlich festgelegt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16.09.1997, 1 RK 28/95 = BSGE 81, 54 ff.; Urteil vom 07.11.2006, B 1 KR 24/06 R = BSGE 97, 190 ff.; K. Schneider, in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, § 135 SGB V Rn. 19).

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus SG Aachen, 28.01.2010 - S 2 KR 1/09
    Durch die Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i.V.m. § 135 Abs. 1 SGB V wird aber darüber hinaus auch allgemein der Umfang der den Versicherten von den Krankenkassen geschuldeten ambulanten Leistungen verbindlich festgelegt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16.09.1997, 1 RK 28/95 = BSGE 81, 54 ff.; Urteil vom 07.11.2006, B 1 KR 24/06 R = BSGE 97, 190 ff.; K. Schneider, in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, § 135 SGB V Rn. 19).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus SG Aachen, 28.01.2010 - S 2 KR 1/09
    Es ist freilich in der Rechtsprechung des Bundessozialgericht anerkannt, dass trotz der Regelung des § 135 Abs. 1 SGB V eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse ausnahmsweise dann bestehen kann, wenn die fehlende Anerkennung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode darauf zurückzuführen ist, dass das Verfahren vor dem Bundesausschuss trotz Erfüllung der für eine Überprüfung notwendigen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen nicht oder nicht zeitgerecht durchgeführt wurde (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 04.04.2006, B 1 KR 12/05 R; K. Schneider, a.a.O., § 135 Rn. 19; sog. "Systemversagen").
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus SG Aachen, 28.01.2010 - S 2 KR 1/09
    Er setzt also voraus, dass die selbst beschaffte Leistung zur den Leistungen gehört, die die Beklagte zu erbringen hätte (vgl. BSG, Urteil vom 24.09.1996, 1 RK 33/95 = BSGE 79, 125 ff; Urteil vom 22.03.2005, B 1 KR 11/03 R, Urteil vom 07.11.2006, B 1 KR 24/06 R = BSGE 97, 190 ff.).
  • SG Aachen, 29.09.2009 - S 13 KR 125/09

    Anspruch auf Freistellung von den Kosten einer selbstbeschafften ambulanten

    Auszug aus SG Aachen, 28.01.2010 - S 2 KR 1/09
    Selbst die von der Klägerin benannte - bei diabetischer Polyneuropathie in der Tat nicht fernliegende Gefahr einer möglichen medizinisch indizierten Amputation - wäre, trotz der damit verbundenen empfindlichen Einschränkung der Lebenqualität, nicht mit dem Ausnahmekriterium einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung gleichzusetzen (so auch SG Aachen, Urteil vom 29.09.2009, S 13 KR 125/09).
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 11/03 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung bei

    Auszug aus SG Aachen, 28.01.2010 - S 2 KR 1/09
    Er setzt also voraus, dass die selbst beschaffte Leistung zur den Leistungen gehört, die die Beklagte zu erbringen hätte (vgl. BSG, Urteil vom 24.09.1996, 1 RK 33/95 = BSGE 79, 125 ff; Urteil vom 22.03.2005, B 1 KR 11/03 R, Urteil vom 07.11.2006, B 1 KR 24/06 R = BSGE 97, 190 ff.).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Aachen, 28.01.2010 - S 2 KR 1/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 06.12.2005 (1 BvR 347/98 = BverfGE 115, 25 ff.) entschieden, dass es mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar ist, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, generell von der Gewährung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 16 KR 530/13

    Kostenübernahme für die Anschaffung eines sog. Hochton-Therapiegerätes ("HiToP

    Damit basiert diese Therapie auf einem eigenständigen vom in der medizinischen Wissenschaft anerkannten Elektrotherapieverfahren abweichenden Konzept, so dass die Hochtontherapie nicht der im Sinne des § 21 HeilM-RL anerkannten Elektrotherapie zugerechnet werden kann (vgl. auch SG Aachen, Urteil vom 28.01.2010, S 2 KR 1/09 = juris).
  • VG Stuttgart, 08.06.2015 - 12 K 5262/14

    Erstattungsfähigkeit von Laserblutbestrahlung, intravasaler Laserblutbehandlung,

    Zu diesem Ergebnis kommt im Übrigen auch das Sozialgericht Aachen (Urt. vom 28.01.2010 - S 2 KR 1/09 - juris).
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