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   SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04   

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https://dejure.org/2005,16983
SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04 (https://dejure.org/2005,16983)
SG Augsburg, Entscheidung vom 03.08.2005 - S 5 U 120/04 (https://dejure.org/2005,16983)
SG Augsburg, Entscheidung vom 03. August 2005 - S 5 U 120/04 (https://dejure.org/2005,16983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls im Straßenverkehr als Arbeitsunfall (Wegeunfall) im Rahmen der Schülerunfallversicherung; Erfordernis eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Weg und versicherter Tätigkeit; Differenzierung zwischen Umweg und Abweg; Maßstab ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 70/77
    Auszug aus SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04
    Dies lässt sich auch mit Blick auf das Urteil des BSG vom 25.11.1977, Az: 2 RU 70/77, und die genannte Entscheidung des BSG aus dem Jahr 2003 belegen.

    Aber auch wenn, der alten Rechtsprechung folgend (vgl. BSG, Urteil vom 25.11.1977, Az: 2 RU 70/77; BSGE 43, 113, 117) bei Kindern die Frage der Geringfügigkeit des Abwegs zu prüfen wäre, käme das Gericht zu keinem anderen Ergebnis.

    Weiter kann nicht daran gedacht werden, dass der Kläger länger im Bus verblieben ist, um andere Kinder auf deren Heimweg auf deren Wunsch hin zu begleiten (vgl. BSG, Urteil vom 25.11.1977, Az: 2 RU 70/77).

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der

    Auszug aus SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04
    Dieser mit dem Abweg verbundene Richtungswechsel innerhalb eines grundsätzlich versicherten Heimwegs bewirkt eine deutliche Zäsur, weil der Abweg sich damit, anders als etwa der Umweg, sowohl nach seiner Zielrichtung als auch nach seiner Zweckbestimmung von dem zunächst eingeschlagenen Heimweg unterscheidet (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.1991, Az: 2 RU 45/90).

    Das Ende des Abwegs und damit der Wiederbeginn des Versicherungsschutzes tritt ein mit (Wieder-)Erreichen des Punktes des vorigen Umkehrens, des Abbiegens, der Zielüberschreitung oder sobald die sonst mögliche versicherte Strecke wieder erreicht wird (vgl. BSGE 49, 16, 18; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8).

    Ein Ende des Versicherungsschutzes auf Abwegen bereits mit dem ersten Schritt (vgl. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8) ist damit - auch aus Gründen der Rechtssicherheit - zwingend einzuhalten.

  • BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93

    Abweichen - Weg - Grund - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04
    Die Beispiele dafür sind mannigfaltig: In der Rechtsprechung des BSG sind Fälle, in denen der Versicherungsschutz erhalten blieb, aufgeführt, in denen es Ziel des Versicherten war, eine verkehrstechnisch schlechte Wegstrecke zu umgehen oder eine weniger verkehrsreiche oder schneller befahrbare Straße zu benutzen (vgl. BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO a. F.; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7 m.w.N.), als Kraftfahrer vor dem Erreichen des verkehrsmäßig überfüllten Stadtzentrums an geeigneter Stelle zu parken (vgl. BSG SozR Nr. 8 zu § 550 RVO), den Schlüssel zum Werkzeugschrank zu holen (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.1982, Az: 2 RU 52/81) oder auch einem durch die Länge des Weges bedingten Bedürfnis nach Erfrischung zu folgen (vgl. BSG, Urteil vom 25.05.1961, Az: 2 RU 41/58).

    Lässt sich also beispielsweise nicht feststellen, ob ein Umweg im inneren Zusammenhang mit dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit stand oder nur geringfügig war, besteht kein Versicherungsschutz (vgl. BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7).

    Auch im Wege der Wahlfeststellung (vgl. BSG, Beschluss vom 09.12.1993, Az: 2 BU 87/93) kann ein Versicherungsschutz nicht hergestellt werden.

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04
    Die durch diese Urteile aufgezeigte Rechtsprechung zu ganz kurzen und geringfügigen Unterbrechungen wird auch durch die neuere Rechtsprechung des BSG bestätigt, wie dies im Urteil vom 09.12.2003, Az: B 2 U 23/03 R, zum Ausdruck kommt, in dem das BSG aber andererseits die frühere Rechtsprechung zur Unterbrechung des Versicherungsschutzes (mit Verlassen des öffentlichen Verkehrsraums) bei nicht mehr nur ganz kurzen und geringfügigen Unterbrechungen nicht mehr aufrecht erhält und zu Lasten der Versicherten verschärft (nunmehr Entfall des Versicherungsschutzes schon mit dem Beginn der Verfolgung eigenwirtschaftlicher Zwecke, die nicht mehr mit der versicherten Fortbewegung übereinstimmen, beispielsweise mit dem Aussteigen aus dem Auto, wenn an der noch Versicherungsschutz vermittelnden Straße geparkt wird, um in ein angrenzendes Geschäft zu gehen).

    Mit Urteil vom 09.12.2003, Az: B 2 U 23/03 R hat das Bundessozialgericht (BSG) seine Tendenz, den Versicherungsschutz bei Wegeunfällen sehr restriktiv zu handhaben, weiter verdeutlicht und die Anforderungen an den Versicherungsschutz noch höher gehängt.

    Zwar erscheint es dem Gericht diskussionswürdig, ob die Rechtsprechung zur Schülerunfallversicherung, die bei der Frage von Wegeunterbrechungen weniger strenge Maßstäbe als bei Erwachsenen anlegt (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.1982, Az: 2 RU 21/81) auch bei Abwegen zur Anwendung kommen darf; diese Zweifel werden insbesondere dadurch geweckt, dass das BSG mit Urteil vom 09.12.2003, Az: B 2 U 23/03 R, deutlich gemacht hat, dass bei Wegeunfällen eher restriktiv zu verfahren ist, um dem gesetzlichen Grundgedanken nicht zuwiderzulaufen und Zuordnungs- und Abgrenzungsschwierigkeit soweit als möglich zu vermeiden.

  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 63/84
    Auszug aus SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04
    Als Beurteilungsmaßstab ist die allgemeine Verkehrsauffassung zugrunde zu legen (vgl. BSG SozR Nrn. 5 und 28 zu § 543 RVO a. F.; BSG, Urteil vom 31.07.1985, Az: 2 RU 63/84).

    Beispielsweise hat das BSG im Urteil vom 31.07.1985, Az: 2 RU 63/84, den Entfall des Versicherungsschutzes bereits bei einer sich über bloß 40 m erstreckenden Rückfahrt zur Untersuchung einer Plastiktüte bejaht.

    Aber auch wenn in Anlehnung an die ältere Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 31.07.1985, Az: 2 RU 63/84) angenommen würde, dass ein Abweg als Unterbrechung in ganz eng umschriebenen Ausnahmefällen noch vom Versicherungsschutz umfasst wäre, nämlich dann, wenn er zeitlich und räumlich nur ganz geringfügig wäre und die private Verrichtung sozusagen "im Vorbeigehen" erledigt werden könnte, würde dies am Ergebnis nichts ändern.

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenzen liegt, bis zu denen der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. z. B. BSGE 58, 76, 77; BSGE 61, 127, 128).

    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden kann (vgl. BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 128).

    Hingegen genügt für den ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität) sowie zwischen der schädigenden Einwirkung und der Gesundheitsstörung (haftungsausfüllende Kausalität) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 129).

  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 21/81

    Versicherungsschutz für Schüler; Vorzeitige Beendigung des Unterrichts; Abholen

    Auszug aus SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04
    Zwar erscheint es dem Gericht diskussionswürdig, ob die Rechtsprechung zur Schülerunfallversicherung, die bei der Frage von Wegeunterbrechungen weniger strenge Maßstäbe als bei Erwachsenen anlegt (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.1982, Az: 2 RU 21/81) auch bei Abwegen zur Anwendung kommen darf; diese Zweifel werden insbesondere dadurch geweckt, dass das BSG mit Urteil vom 09.12.2003, Az: B 2 U 23/03 R, deutlich gemacht hat, dass bei Wegeunfällen eher restriktiv zu verfahren ist, um dem gesetzlichen Grundgedanken nicht zuwiderzulaufen und Zuordnungs- und Abgrenzungsschwierigkeit soweit als möglich zu vermeiden.

    Denn ein Abweg in dem hier vorliegenden Umfang könnte nicht mit dem vielfältigen Spieltrieb und dem Gruppenverhalten der Schulkinder im Zusammenhang mit dem Schulweg (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.1982, Az: 2 RU 21/81; BSG, Urteil vom 23.04.1987, Az: 2 RU 19/85) begründet werden.

  • BSG, 24.03.1998 - B 2 U 4/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Lösung - irrtümliche Abweichung - Heimweg

    Auszug aus SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04
    Beispielhaft in diesem Zusammenhang sei auf das Urteil des BSG vom 24.03.1998, Az: B 2 U 4/97 R, hingewiesen.

    In Anlehnung an das Urteil des BSG vom 24.03.1998, Az: B 2 U 4/97 R, wäre ein derartiger Irrtum auf das Verhalten des Klägers selbst und damit in seiner Person begründete Umstände zurückzuführen, sodass die Ursache des Weiterfahrens über die Haltestelle M.straße hinaus nicht rechtlich wesentlich auf der versicherten Tätigkeit beruhen würde.

  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 23/76

    Versicherungsschutz - Unterbrechung des Schulweges - Entzünden von Chemikalien

    Auszug aus SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04
    Aber auch wenn, der alten Rechtsprechung folgend (vgl. BSG, Urteil vom 25.11.1977, Az: 2 RU 70/77; BSGE 43, 113, 117) bei Kindern die Frage der Geringfügigkeit des Abwegs zu prüfen wäre, käme das Gericht zu keinem anderen Ergebnis.

    Dabei wäre u. a. der zeitliche Faktor als auch die Art der während der Unterbrechung vorgenommenen Verrichtung zu berücksichtigen (vgl. BSGE 43, 113, 117).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04
    Dies bedeutet, dass alle rechtserheblichen Tatsachen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorgelegen haben müssen (vgl. BSGE 45, 285, 287).

    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dann gegeben, wenn nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang spricht, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (vgl. BSGE 45, 285, 286; 60, 58, 59).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 23/99 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger bei Anspruch auf Unfallentschädigung im

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 28/93

    Unfallversicherung - Schüler - Schulweg

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R

    Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg

  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 109/79
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.1997 - L 5 U 15/95

    Zum Vorliegen eines Wegeunfalles, wenn die Versicherte irrtümlich auf dem Weg zur

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89

    Arbeitsstätte; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang; Weg

  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 19/85
  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 29/79

    Unfall auf dem Schulweg - Arbeitsunfall - Besorgung für den Unterricht

  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 114/75
  • BSG, 30.08.1979 - 8a RU 96/78

    Kreuzungsanlage - Verkehrsinsel - Wideraufleben des Versicherungsschutzes -

  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

  • BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

  • BVerfG, 30.11.2004 - 1 BvR 1750/03

    Keine Verletzung des Verbots willkürlicher Entscheidungen durch Verweigerung der

  • BSG, 25.05.1961 - 2 RU 41/58
  • BSG, 31.01.1974 - 2 RU 165/72
  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 52/81
  • BSG, 20.05.1976 - 8 RU 134/75

    Unfallversicherungsschutz - Versicherter Arbeitsweg - Weg zur Arbeit -

  • BSG, 25.02.1976 - 8 RU 80/75

    Neugefaßte Vorschrift - Rückwirkung - Unfallversicherungsschutz -

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