Rechtsprechung
SG Augsburg, 03.11.2015 - S 6 KR 237/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen einer Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in der Kranken- und Pflegeversicherung
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 03.11.2015 - S 6 KR 237/14
- LSG Bayern - L 5 KR 573/15 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R
Künstlersozialversicherung - publizistische Tätigkeit - Online-Journalismus - …
Auszug aus SG Augsburg, 03.11.2015 - S 6 KR 237/14
Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) reiche insoweit ein mittelbarer, ursächlicher Zusammenhang aus (BSG, Urteil vom 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R).In der Entscheidung des BSG vom 2107.2011 - B 3 KS 5/10 R - sei "die Erstellung von Texten, deren kostenlose Veröffentlichung im Netz bzw. deren Weiterveräußerung an andere Onlinedienste sowie der Verkauf von Werbeflächen" als Bestandteile einer einheitlichen publizistischen Tätigkeit gewertet wurden, da diesem Tätigkeitsbereich ein wirtschaftlicher, inhaltlicher und organisatorischer Zusammenhang zugrunde liege.
Wie das BSG in seinem Urteil - B 3 KS 5/10 R - unter der Rn. 14 ausführe, reiche zwischen den beiden Tätigkeiten ein mittelbarer ursächlicher Zusammenhang aus.
Vorliegend kann auch nicht unter Berücksichtigung des Urteils des BSG vom 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R - zwischen dem Verkauf der Merchandising-Produkte und der künstlerischen Tätigkeit des Klägers der dafür notwendige ursächliche Zusammenhang gesehen werden, um diese als einheitliches Arbeitseinkommen qualifizieren zu können.
- FG Köln, 01.03.2011 - 8 K 4450/08
Keine gewerblichen Einkünfte einer Karnevals-Gesangsgruppe
Auszug aus SG Augsburg, 03.11.2015 - S 6 KR 237/14
Die Einnahmen aus dem Verkauf der Merchandising-Produkte stellen nämlich kein Arbeitseinkommen aus selbstständiger künstlerischer und publizistischer Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 KSVG dar, da es sich bei dem Verkauf von Merchandising-Produkten nach der Rechtsprechung des BSG um keine künstlerische Tätigkeit handelt (siehe hierzu Urteil des BSG vom 26.01.2006 - B 3 KR 3/05 R - und vom 02.04.2014 - B 3 KS 3/12 R - sowie auch Urteil des Finanzgerichts Köln vom 01.03.2011 - 8 K 4450/08).Weil aber der Kläger mit dem Verkauf der Merchandising-Produkte in einen Gewinnbereich gekommen ist, der nach eigenem Vortrag der Bevollmächtigten die Gefahr einer Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 im Einkommensteuergesetz (EStG) mit sich brachte, war die gewerbliche Tätigkeit nicht mehr als geringfügige anzusehen (siehe hierzu BFH-Urteil vom 08.03.2004 - IV B 212/03 und Urteil des Finanzgerichts Köln vom 01.03.2011 - 8 K 4450/08).
- BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 3/05 R
Künstlersozialversicherung - keine Künstlersozialabgabe für Honorarzahlungen …
Auszug aus SG Augsburg, 03.11.2015 - S 6 KR 237/14
Diese Ansicht werde auch durch das Urteil des BSG vom 26.01.2006 - B 3 KR 3/05 R - gestützt.Die Einnahmen aus dem Verkauf der Merchandising-Produkte stellen nämlich kein Arbeitseinkommen aus selbstständiger künstlerischer und publizistischer Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 KSVG dar, da es sich bei dem Verkauf von Merchandising-Produkten nach der Rechtsprechung des BSG um keine künstlerische Tätigkeit handelt (siehe hierzu Urteil des BSG vom 26.01.2006 - B 3 KR 3/05 R - und vom 02.04.2014 - B 3 KS 3/12 R - sowie auch Urteil des Finanzgerichts Köln vom 01.03.2011 - 8 K 4450/08).
- BFH, 18.04.2007 - XI R 57/05
EDV-Berater übt einen dem Ingenieur ähnlichen Beruf aus
Auszug aus SG Augsburg, 03.11.2015 - S 6 KR 237/14
Bilden sie nämlich nach der Verkehrsanschauung eine Einheit, sind die Einkünfte nach dem Schwerpunkt zu bewerten (Urteil des Bundesfinanzhof - BFH - vom 18.04.2007 - XI R 57/05). - BFH, 08.03.2004 - IV B 212/03
Abfärberegelung - geringfügige gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus SG Augsburg, 03.11.2015 - S 6 KR 237/14
Weil aber der Kläger mit dem Verkauf der Merchandising-Produkte in einen Gewinnbereich gekommen ist, der nach eigenem Vortrag der Bevollmächtigten die Gefahr einer Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 im Einkommensteuergesetz (EStG) mit sich brachte, war die gewerbliche Tätigkeit nicht mehr als geringfügige anzusehen (siehe hierzu BFH-Urteil vom 08.03.2004 - IV B 212/03 und Urteil des Finanzgerichts Köln vom 01.03.2011 - 8 K 4450/08). - BSG, 02.04.2014 - B 3 KS 3/12 R
Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - abgabepflichtiges Entgelt - Honorar …
Auszug aus SG Augsburg, 03.11.2015 - S 6 KR 237/14
Die Einnahmen aus dem Verkauf der Merchandising-Produkte stellen nämlich kein Arbeitseinkommen aus selbstständiger künstlerischer und publizistischer Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 KSVG dar, da es sich bei dem Verkauf von Merchandising-Produkten nach der Rechtsprechung des BSG um keine künstlerische Tätigkeit handelt (siehe hierzu Urteil des BSG vom 26.01.2006 - B 3 KR 3/05 R - und vom 02.04.2014 - B 3 KS 3/12 R - sowie auch Urteil des Finanzgerichts Köln vom 01.03.2011 - 8 K 4450/08).