Rechtsprechung
SG Augsburg, 06.03.2013 - S 14 R 1182/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nach einer Betriebsprüfung gemäß § 28p Abs. 1 SGB V
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 06.03.2013 - S 14 R 1182/10
- LSG Bayern, 06.03.2013 - L 5 R 604/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R
Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - …
Auszug aus SG Augsburg, 06.03.2013 - S 14 R 1182/10
Eine selbständige Tätigkeit ist dagegen anzunehmen, wenn sie durch ein eigenes Unternehmerrisiko, eine eigene Unternehmenschance, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitzeit geprägt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.06.2011, Az.: L 5 R 880/10; Bundessozialgericht, Urteil vom 12.02.2004, Az.: B 12 KR 26/02 R, jeweils abrufbar in juris). - LSG Bayern, 28.06.2011 - L 5 R 880/10
Betriebsprüfungsbescheide dürfen nicht nur Status feststellen
Auszug aus SG Augsburg, 06.03.2013 - S 14 R 1182/10
Eine selbständige Tätigkeit ist dagegen anzunehmen, wenn sie durch ein eigenes Unternehmerrisiko, eine eigene Unternehmenschance, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitzeit geprägt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.06.2011, Az.: L 5 R 880/10; Bundessozialgericht, Urteil vom 12.02.2004, Az.: B 12 KR 26/02 R, jeweils abrufbar in juris). - LSG Bayern, 09.05.2012 - L 5 R 23/12
Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige …
Auszug aus SG Augsburg, 06.03.2013 - S 14 R 1182/10
Hierbei ist zu beurteilen, ob sie nicht versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.05.2012, Az.: L 5 R 23/12 = NZS 2012, 908).