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   SG Augsburg, 10.06.2010 - S 12 KR 384/09   

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SG Augsburg, 10.06.2010 - S 12 KR 384/09 (https://dejure.org/2010,39036)
SG Augsburg, Entscheidung vom 10.06.2010 - S 12 KR 384/09 (https://dejure.org/2010,39036)
SG Augsburg, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - S 12 KR 384/09 (https://dejure.org/2010,39036)
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  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation -

    Auszug aus SG Augsburg, 10.06.2010 - S 12 KR 384/09
    Krankheit im Sinne dieser Norm ist ein regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf oder den Betroffenen arbeitsunfähig macht (st. Rspr., vgl. z.B. BSG v. 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R - in SozR 4-2500 § 27 Nr. 3).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG können psychische Leiden einen Anspruch auf eine Operation nicht begründen (B 1 KR 3/03 R, a.a.O.).

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung -

    Auszug aus SG Augsburg, 10.06.2010 - S 12 KR 384/09
    Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Rechtsordnung im Interesse der Eingliederung behinderter Menschen fordert, dass Nichtbehinderte ihre Wahrnehmung von Behinderung korrigieren müssen (vgl. BSG v. 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R m.w.N.).
  • BSG, 26.07.2004 - B 1 KR 30/04 B

    Kostenerstattungsanspruch in der Krankenversicherung

    Auszug aus SG Augsburg, 10.06.2010 - S 12 KR 384/09
    Ein Kostenerstattungsanspruch besteht nicht schon deshalb, weil die Krankenkasse dadurch, dass eine Versicherte Leistungen außerhalb des Leistungssystems der GKV nimmt, vermeintlich Aufwendungen anderer Art erspart; denn sonst könnte die krankenversicherungsrechtliche Beschränkung auf bestimmte Formen der Leistungserbringung letztlich durch den Anspruch auf (teilweise) Kostenerstattung ohne weiteres durchbrochen werden (BSG v. 26.07.2004 - B 1 KR 30/04 B).
  • BSG, 21.02.2006 - B 1 KR 29/04 R

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für intrazytoplasmatische

    Auszug aus SG Augsburg, 10.06.2010 - S 12 KR 384/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG zu § 13 Abs. 3 SGB V werden nur die beim Versicherten konkret entstandenen Kosten erfasst, nicht aber die fiktiven Kosten für eine Leistung, die ebenfalls infrage gekommen wäre oder die Ersparnis der Krankenkasse (BSG v. 21.02.2006 - B 1 KR 29/04 R m.w.N.).
  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 68/76

    Heimdialyse - Mithilfe der Ehefrau - Geldentschädigung

    Auszug aus SG Augsburg, 10.06.2010 - S 12 KR 384/09
    Es kennt nicht das Prinzip des Finanzausgleichs zwischen Versichertenvermögen und Kassenvermögen mit dem Effekt, dass angeblich ersparte Aufwendungen der Kasse den Versicherten gutzubringen sind (BSG v. 10.11.1977 - 3 RK 68/76 - in SozR 2200 § 185 Nr. 2).
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