Rechtsprechung
SG Augsburg, 10.06.2010 - S 12 KR 384/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für eine Ohrmuschelkorrektur bei angeborener Fehlbildung der Ohrmuscheln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R
Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation - …
Auszug aus SG Augsburg, 10.06.2010 - S 12 KR 384/09
Krankheit im Sinne dieser Norm ist ein regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf oder den Betroffenen arbeitsunfähig macht (st. Rspr., vgl. z.B. BSG v. 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R - in SozR 4-2500 § 27 Nr. 3).Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG können psychische Leiden einen Anspruch auf eine Operation nicht begründen (B 1 KR 3/03 R, a.a.O.).
- BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R
Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung - …
Auszug aus SG Augsburg, 10.06.2010 - S 12 KR 384/09
Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Rechtsordnung im Interesse der Eingliederung behinderter Menschen fordert, dass Nichtbehinderte ihre Wahrnehmung von Behinderung korrigieren müssen (vgl. BSG v. 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R m.w.N.). - BSG, 26.07.2004 - B 1 KR 30/04 B
Kostenerstattungsanspruch in der Krankenversicherung
Auszug aus SG Augsburg, 10.06.2010 - S 12 KR 384/09
Ein Kostenerstattungsanspruch besteht nicht schon deshalb, weil die Krankenkasse dadurch, dass eine Versicherte Leistungen außerhalb des Leistungssystems der GKV nimmt, vermeintlich Aufwendungen anderer Art erspart; denn sonst könnte die krankenversicherungsrechtliche Beschränkung auf bestimmte Formen der Leistungserbringung letztlich durch den Anspruch auf (teilweise) Kostenerstattung ohne weiteres durchbrochen werden (BSG v. 26.07.2004 - B 1 KR 30/04 B). - BSG, 21.02.2006 - B 1 KR 29/04 R
Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für intrazytoplasmatische …
Auszug aus SG Augsburg, 10.06.2010 - S 12 KR 384/09
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG zu § 13 Abs. 3 SGB V werden nur die beim Versicherten konkret entstandenen Kosten erfasst, nicht aber die fiktiven Kosten für eine Leistung, die ebenfalls infrage gekommen wäre oder die Ersparnis der Krankenkasse (BSG v. 21.02.2006 - B 1 KR 29/04 R m.w.N.). - BSG, 10.11.1977 - 3 RK 68/76
Heimdialyse - Mithilfe der Ehefrau - Geldentschädigung
Auszug aus SG Augsburg, 10.06.2010 - S 12 KR 384/09
Es kennt nicht das Prinzip des Finanzausgleichs zwischen Versichertenvermögen und Kassenvermögen mit dem Effekt, dass angeblich ersparte Aufwendungen der Kasse den Versicherten gutzubringen sind (BSG v. 10.11.1977 - 3 RK 68/76 - in SozR 2200 § 185 Nr. 2).