Rechtsprechung
   SG Augsburg, 12.04.2005 - S 5 U 5060/03 L   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27794
SG Augsburg, 12.04.2005 - S 5 U 5060/03 L (https://dejure.org/2005,27794)
SG Augsburg, Entscheidung vom 12.04.2005 - S 5 U 5060/03 L (https://dejure.org/2005,27794)
SG Augsburg, Entscheidung vom 12. April 2005 - S 5 U 5060/03 L (https://dejure.org/2005,27794)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,27794) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer Amputation im rechten Bein als Folge eines Arbeitsunfalls; Kriterien zur Bemessung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit anhand einer sog. fiktiven Amputation unter Berücksichtigung ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Bayern, 11.02.2004 - L 2 U 140/02

    Begriff des Arbeitsunfalles; Arbeitsunfall durch den Tritt einer Kuh

    Auszug aus SG Augsburg, 12.04.2005 - S 5 U 5060/03
    Mit Schreiben vom 15.12.2004 wies das Gericht auf das kurz zuvor veröffentlichte Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11.02.2004, Az.: L 2 U 140/02 hin.

    Ebenso lediglich der Vollständigkeit halber und um deutlich zu machen, warum sich der hier zu entscheidende Sachverhalt von dem des vom Bayerischen Landessozialgericht am 11.02.2004, Az. L 2 U 140/02, entschiedenen Falles unterscheidet, werden die maßgeblichen Unterschiede kurz aufgezeigt:.

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Augsburg, 12.04.2005 - S 5 U 5060/03
    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden kann (vgl. BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 128).

    Hingegen genügt für den ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität) sowie zwischen der schädigenden Einwirkung und der Gesundheitsstörung (haftungsausfüllende Kausalität) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 58, 80; 61, 127, 129).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus SG Augsburg, 12.04.2005 - S 5 U 5060/03
    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden kann (vgl. BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 128).

    Hingegen genügt für den ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität) sowie zwischen der schädigenden Einwirkung und der Gesundheitsstörung (haftungsausfüllende Kausalität) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 58, 80; 61, 127, 129).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus SG Augsburg, 12.04.2005 - S 5 U 5060/03
    Dabei bedürfen alle rechtserheblichen Tatsachen des vollen Beweises, d.h. sie müssen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorgelegen haben (vgl. BSGE 45, 285, 287).

    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dann gegeben, wenn nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang spricht, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (vgl. BSGE 45, 285, 286; 60, 58, 59).

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus SG Augsburg, 12.04.2005 - S 5 U 5060/03
    Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen oder der ursächliche Zusammenhang nicht wahrscheinlich gemacht werden, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte herleiten möchte, bei den anspruchsbegründenden Tatsachen also zu Lasten des jeweiligen Klägers (vgl. BSGE 6, 70, 72).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus SG Augsburg, 12.04.2005 - S 5 U 5060/03
    Daran fehlt es, wenn eine Krankheitsanlage so leicht ansprechbar gewesen ist, dass die Auslösung akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte (vgl. BSGE 62, 220, 221).
  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

    Auszug aus SG Augsburg, 12.04.2005 - S 5 U 5060/03
    Kommen mehrere Ursachen in Betracht (konkurrierende Kausalität), so sind nur solche Ursachen als rechtserheblich anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich beigetragen haben (vgl. BSGE 63, 277, 280).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus SG Augsburg, 12.04.2005 - S 5 U 5060/03
    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dann gegeben, wenn nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang spricht, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (vgl. BSGE 45, 285, 286; 60, 58, 59).
  • BSG, 29.04.1964 - 2 RU 155/62
    Auszug aus SG Augsburg, 12.04.2005 - S 5 U 5060/03
    Es ist auf den Maßstab der individuellen Erwerbsfähigkeit des Verletzten vor Eintritt des Versicherungsfalles abzustellen (vgl. BSGE 21, 63, 66).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht