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   SG Augsburg, 15.10.2007 - S 5 U 230/06   

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https://dejure.org/2007,24584
SG Augsburg, 15.10.2007 - S 5 U 230/06 (https://dejure.org/2007,24584)
SG Augsburg, Entscheidung vom 15.10.2007 - S 5 U 230/06 (https://dejure.org/2007,24584)
SG Augsburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2007 - S 5 U 230/06 (https://dejure.org/2007,24584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Kürzung einer Verletztenrente für Fälle einer Änderung des unfallbedingten Gesundheitszustandes; Voraussetzung für die Anerkennung von Empfehlungen zur Bemessung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit als allgemeine Erfahrungssätze; Rechtmäßigkeit der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75

    Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Festsetzung -

    Auszug aus SG Augsburg, 15.10.2007 - S 5 U 230/06
    Nach der älteren Rechtsprechung hielt das BSG "in ständiger Rechtsprechung Abweichungen um 5 v.H. in der Schätzung der MdE durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit gegenüber den Unfallversicherungsträgern nicht für zulässig, weil eine genauere Differenzierung des medizinischen Befundes und der abschließenden Schätzung innerhalb der allen Schätzungen eigenen Schwankungsbreite liegt (siehe u.a. BSGE 32, 245; 37, 177, 181; 41, 99, 101 ...)" (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.1983, Az.: 2 RU 37/82).

    So hat das BSG selbst in seiner Entscheidung vom 17.12.1975, Az.: 2 RU 35/75, ausgeführt, dass eine gerichtliche Abweichung um nur 5 v.H. von der Schätzung des Unfallversicherungsträgers sehr wohl gerechtfertigt ist, wenn die höhere Bewertung der MdE um (nur) 5 v.H. durch entsprechende unfallmedizinische Erfahrungen und versicherungsrechtliche Erkenntnisse gerechtfertigt ist.

    Ausgangspunkt der älteren Rechtsprechung des BSG, wie sie - soweit ersichtlich - letztmals mit dem Urteil vom 22.03.1983, Az.: 2 RU 37/82, in veröffentlichter Form zum Ausdruck gekommen ist, ist die Annahme, dass die ärztlichen Schätzungen zur MdE einer Schwankungsbreite unterliegen (vgl. auch BSG, Urteil vom 02.03.1971, Az.: 2 RU 300/68; Urteil vom 17.12.1975, Az.: 2 RU 35/75) und die Übernahme einer ärztlichen Schätzung durch den Unfallversicherungsträger dann nicht rechtswidrig sein kann, wenn sich die ärztliche Schätzung in einer Schwankungsbreite für die MdE in Höhe von 5 v.H. bewegt.

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus SG Augsburg, 15.10.2007 - S 5 U 230/06
    Dabei bedürfen alle rechtserheblichen Tatsachen, d.h. insbesondere auch die geltend gemachten Gesundheitsstörungen, des vollen Beweises, d.h. sie müssen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorgelegen haben (vgl. BSGE 45, 285, 287).

    Oder in anderen Worten gesagt das Gericht muss von der zu beweisenden Tatsache mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit ausgehen können (vgl. BSGE 45, 285, 287).

    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dann gegeben, wenn nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden (vgl. BSGE 45, 285, 286; 60, 58, 59).

  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 37/82

    Gesetzliche Unfallversicherung - Feststellung einer MdE - Rentengewährung

    Auszug aus SG Augsburg, 15.10.2007 - S 5 U 230/06
    Nach der älteren Rechtsprechung hielt das BSG "in ständiger Rechtsprechung Abweichungen um 5 v.H. in der Schätzung der MdE durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit gegenüber den Unfallversicherungsträgern nicht für zulässig, weil eine genauere Differenzierung des medizinischen Befundes und der abschließenden Schätzung innerhalb der allen Schätzungen eigenen Schwankungsbreite liegt (siehe u.a. BSGE 32, 245; 37, 177, 181; 41, 99, 101 ...)" (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.1983, Az.: 2 RU 37/82).

    Ausgangspunkt der älteren Rechtsprechung des BSG, wie sie - soweit ersichtlich - letztmals mit dem Urteil vom 22.03.1983, Az.: 2 RU 37/82, in veröffentlichter Form zum Ausdruck gekommen ist, ist die Annahme, dass die ärztlichen Schätzungen zur MdE einer Schwankungsbreite unterliegen (vgl. auch BSG, Urteil vom 02.03.1971, Az.: 2 RU 300/68; Urteil vom 17.12.1975, Az.: 2 RU 35/75) und die Übernahme einer ärztlichen Schätzung durch den Unfallversicherungsträger dann nicht rechtswidrig sein kann, wenn sich die ärztliche Schätzung in einer Schwankungsbreite für die MdE in Höhe von 5 v.H. bewegt.

  • BSG, 22.08.1989 - 2 BU 101/89
    Auszug aus SG Augsburg, 15.10.2007 - S 5 U 230/06
    So hat das Bundessozialgericht (BSG) mehrfach (vgl. z.B. Beschluss vom 22.08.1989, Az.: 2 BU 101/89) darauf hingewiesen, dass die Bewertung der MdE nicht die eigentliche Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen ist.

    Diesem Grundsatz, der seitdem immer wieder von der Rechtsprechung hervorgehoben worden ist (vgl. z.B. BSG, Beschluss vom 22.08.1989, Az.: 2 BU 101/89; BayLSG, Urteil vom 16.05.2006, Az.: L 18 U 212/04), trägt die ältere Rechtsprechung des BSG zur Abweichung einer gerichtlichen Festsetzung der MdE von der vom Unfallversicherungsträger festgesetzten MdE um (nur) 5 v.H. aber zu wenig Rechnung.

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus SG Augsburg, 15.10.2007 - S 5 U 230/06
    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden kann (vgl. BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 128).

    Für den ursächlichen Zusammenhang zwischen der schädigenden Einwirkung und der Gesundheitsstörung (haftungsausfüllende Kausalität) genügt dagegen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 58, 80; 61, 127, 129 ).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Augsburg, 15.10.2007 - S 5 U 230/06
    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden kann (vgl. BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 128).

    Für den ursächlichen Zusammenhang zwischen der schädigenden Einwirkung und der Gesundheitsstörung (haftungsausfüllende Kausalität) genügt dagegen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 58, 80; 61, 127, 129 ).

  • LSG Bayern, 16.05.2006 - L 18 U 212/04

    Anforderungen an die Gewährung einer Verletztenrente in Folge eines

    Auszug aus SG Augsburg, 15.10.2007 - S 5 U 230/06
    Diesem Grundsatz, der seitdem immer wieder von der Rechtsprechung hervorgehoben worden ist (vgl. z.B. BSG, Beschluss vom 22.08.1989, Az.: 2 BU 101/89; BayLSG, Urteil vom 16.05.2006, Az.: L 18 U 212/04), trägt die ältere Rechtsprechung des BSG zur Abweichung einer gerichtlichen Festsetzung der MdE von der vom Unfallversicherungsträger festgesetzten MdE um (nur) 5 v.H. aber zu wenig Rechnung.
  • BSG, 02.03.1971 - 2 RU 300/68
    Auszug aus SG Augsburg, 15.10.2007 - S 5 U 230/06
    Ausgangspunkt der älteren Rechtsprechung des BSG, wie sie - soweit ersichtlich - letztmals mit dem Urteil vom 22.03.1983, Az.: 2 RU 37/82, in veröffentlichter Form zum Ausdruck gekommen ist, ist die Annahme, dass die ärztlichen Schätzungen zur MdE einer Schwankungsbreite unterliegen (vgl. auch BSG, Urteil vom 02.03.1971, Az.: 2 RU 300/68; Urteil vom 17.12.1975, Az.: 2 RU 35/75) und die Übernahme einer ärztlichen Schätzung durch den Unfallversicherungsträger dann nicht rechtswidrig sein kann, wenn sich die ärztliche Schätzung in einer Schwankungsbreite für die MdE in Höhe von 5 v.H. bewegt.
  • BSG, 19.03.1996 - 2 BU 161/95

    Verfahren zur Bewertung einer unfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit;

    Auszug aus SG Augsburg, 15.10.2007 - S 5 U 230/06
    Allgemeine Wertungen zur MdE bei bestimmten Schadenslagen sind dabei nur dann als Richtwerte im Sinne allgemeiner Erfahrungssätze anzusehen, wenn darin die Folgen dieser Schadenslagen für die Erwerbsfähigkeit so weitgehend abgeklärt sind, dass eine Beurteilung durch medizinische Sachverständige im Einzelfall hinsichtlich der Anwendung dieser Richtwerte, der Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls sowie der Prüfung, ob wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, dass diese Richtwerte einer erneuten Überprüfung bedürfen, ausreicht (vgl. BSG, Beschluss vom 19.03.1996, Az.: 2 BU 161/95).
  • BSG, 21.03.1974 - 2 RU 55/72

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Vorher festgestellter Grad - Verletztenrente -

    Auszug aus SG Augsburg, 15.10.2007 - S 5 U 230/06
    Nach der älteren Rechtsprechung hielt das BSG "in ständiger Rechtsprechung Abweichungen um 5 v.H. in der Schätzung der MdE durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit gegenüber den Unfallversicherungsträgern nicht für zulässig, weil eine genauere Differenzierung des medizinischen Befundes und der abschließenden Schätzung innerhalb der allen Schätzungen eigenen Schwankungsbreite liegt (siehe u.a. BSGE 32, 245; 37, 177, 181; 41, 99, 101 ...)" (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.1983, Az.: 2 RU 37/82).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

  • BSG, 02.03.1971 - 2 RU 39/70

    Schutz für Unfallrentner

  • SG Augsburg, 09.01.2006 - S 5 U 110/04

    Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherungs wegen

  • BSG, 29.04.1964 - 2 RU 155/62
  • BSG, 31.07.1975 - 9 RV 354/74

    Keine Befugnis der Versorgungsverwaltung, im Rahmen eines neuen

  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

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