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   SG Augsburg, 18.11.2015 - S 5 EG 22/15   

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https://dejure.org/2015,77423
SG Augsburg, 18.11.2015 - S 5 EG 22/15 (https://dejure.org/2015,77423)
SG Augsburg, Entscheidung vom 18.11.2015 - S 5 EG 22/15 (https://dejure.org/2015,77423)
SG Augsburg, Entscheidung vom 18. November 2015 - S 5 EG 22/15 (https://dejure.org/2015,77423)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 14/13 R

    Elterngeld - Berücksichtigung von Provisionen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus SG Augsburg, 18.11.2015 - S 5 EG 22/15
    Die Regelung des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG knüpft an die lohnsteuerrechtliche Differenzierung zwischen der Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn (§ 39b Abs. 2 EStG) und von sonstigen Bezügen (§ 39b Abs. 3 EStG) an (BSG, Urteil vom 26.03.2014, B 10 EG 14/13 R).

    Käme es hinsichtlich bestimmter Entgeltkomponenten wegen deren Behandlung als laufender Arbeitslohn anstatt als sonstiger Bezug im Hinblick auf die Steuerprogression zu einem überhöhten Lohnsteuerabzug, könnte dieser im Rahmen der Steuerveranlagung (Lohnsteuerjahresausgleich/Einkommensteuererklärung) im Übrigen wieder ausgeglichen und damit der "Fehler" korrigiert werden (BSG, Urteil vom 26.03.2014, B 10 EG 14/13 R).

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

    Auszug aus SG Augsburg, 18.11.2015 - S 5 EG 22/15
    Zur Begründung ihres Anspruchs verweist die Klägerin auf die Ausführungen im Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.08.2012, B 10 EG 20/11 R und § 6 ihres Arbeitsvertrages vom 26.05.2008, wonach sie als Arbeitnehmerin verpflichtet sei, gegen entsprechende Vergütung in einem zumutbaren Rahmen Überstunden zu leisten, wenn die Erfordernisse des Praxisbetriebes dies notwendig machten.
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