Rechtsprechung
SG Augsburg, 20.05.2015 - S 6 KR 338/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsanspruch wegen häuslicher Krankenpflege eines diabetischen Schulkindes
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 64 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Krankenkassen/Sonstiges | Erstattungsstreitigkeiten | Häusliche Krankenpflege ohne vorherige ärztliche Verordnung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 50/12 R
Krankenversicherung - isolierte ambulante ärztliche Krankenbehandlung in Form …
Auszug aus SG Augsburg, 20.05.2015 - S 6 KR 338/14
Diese Vorschrift bezieht sich nach ihrem Zweck und dem Regelungssystem lediglich auf die Erstattung für erfolgte Rehabilitationsleistungen (siehe hierzu Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 17.12.2013 - B 1 KR 50/12 R).Nach der Rechtsprechung des BSG (siehe z. B. Urteil des BSG vom 17.12.2013 - B 1 KR 50/12 R -) müssen hierfür die betroffenen Leistungsträger vergleichbaren Leistungspflichten unterliegen, und zwar unter Berücksichtigung einer zeitlichen Kongruenz und Personenidentität.
- SG Hannover, 06.02.2012 - S 17 SO 618/11
Auszug aus SG Augsburg, 20.05.2015 - S 6 KR 338/14
Insoweit werde auch auf das Urteil des SG Hannover vom 06.02.2012 - S 17 SO 618/11 - verwiesen, wonach Krankenbeobachtung und Begleitung in einem integrativen Kindergarten, der insoweit als Einrichtung ähnlich zu qualifizieren sei wie ein Sonderpädagogisches Förderzentrum, verbunden mit Medikamentengabe für ein diabeteskrankes Kind nach § 37 Abs. 2 SGB V in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung falle. - SG Augsburg, 01.07.2015 - S 12 KR 512/12
Schule für geistig Behinderte mit angeschlossener Tagesstätte ist ein geeigneter …
Auszug aus SG Augsburg, 20.05.2015 - S 6 KR 338/14
Auch das Argument des Klägers, dass die Leistungen nicht durch einen anerkannten Pflegedienst erbracht würden, seien bereits vom Sozialgericht Augsburg durch ein Schreiben vom 30.04.2013 in der Streitsache - S 12 KR 512/12 - widerlegt. - BSG, 14.05.1985 - 4a RJ 13/84
Zur Anwendung und Abgrenzung der §§ 102, 104 und 105 SGB 10
Auszug aus SG Augsburg, 20.05.2015 - S 6 KR 338/14
Nach der Rechtsprechung des BSG erfordert dies zunächst, dass der Wille des die Erstattung begehrenden Leistungsträgers, entweder für einen anderen oder im Hinblick auf die ungeklärte Zuständigkeit leisten zu wollen, nach außen erkennbar wird (siehe hierzu BSG, Urteil vom 14.05.1985 - 4a RJ 13/84 sowie Urteil vom 25.9.2014 - B 8 SO 6/13 R). - BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsanspruch des …
Auszug aus SG Augsburg, 20.05.2015 - S 6 KR 338/14
Nach der Rechtsprechung des BSG erfordert dies zunächst, dass der Wille des die Erstattung begehrenden Leistungsträgers, entweder für einen anderen oder im Hinblick auf die ungeklärte Zuständigkeit leisten zu wollen, nach außen erkennbar wird (siehe hierzu BSG, Urteil vom 14.05.1985 - 4a RJ 13/84 sowie Urteil vom 25.9.2014 - B 8 SO 6/13 R).