Rechtsprechung
   SG Augsburg, 22.06.2010 - S 17 AS 1536/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27290
SG Augsburg, 22.06.2010 - S 17 AS 1536/09 (https://dejure.org/2010,27290)
SG Augsburg, Entscheidung vom 22.06.2010 - S 17 AS 1536/09 (https://dejure.org/2010,27290)
SG Augsburg, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - S 17 AS 1536/09 (https://dejure.org/2010,27290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,27290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung einer Eingliederungsvereinbarung (EV); Synonyme Verwendung der Begriffe der EV und des die EV ersetzenden Verwaltungsaktes im Gesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 B 948/08
    Auszug aus SG Augsburg, 22.06.2010 - S 17 AS 1536/09
    Außerdem sei es gemäß Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18.11.2008 (L 11 B 948/08 AS ER) unzulässig, allein auf die Nichtvorlage entsprechender Bewerbungsnachweise abzustellen.

    Der Kläger kann sich daher nicht entsprechend dem Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18.11.2008, Az L 11 B 948/08 AS ER darauf berufen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt sein kann, wenn die Nichtvorlage von Nachweisen sanktioniert wird, ohne dass die Behauptung des Hilfebedürftigen geprüft wird, sich in ausreichender Anzahl um eine Erwerbstätigkeit beworben zu haben.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - L 19 B 140/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Augsburg, 22.06.2010 - S 17 AS 1536/09
    Die Absenkung der Leistungen sei offenkundig rechtswidrig, weil eine durch Verwaltungsakt ersetzte Eingliederungsvereinbarung keine gültige Rechtsgrundlage nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b SGB II für die vorgenommene Absenkung darstelle, wie z.B. das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 08.07.2009, Az L 19 B 140/09 AS ER, entschieden habe.

    Soweit in der Literatur und z.T. obergerichtlich vertreten wird, eine Anwendung des § 31 Abs. 1 Nr. 1b SGB II auf einen die EV ersetzenden Verwaltungsakt stelle eine unzulässige Analogie zu Lasten des erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen dar (vgl. Rixen in Eicher/Spellbrink, § 31 Randnr. 13a mit weiteren Nachweisen; Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 08.07.2009, Az L 19 B 140/09 AS ER mit weiterer zitierter Rechtsprechung), vermag das Gericht diese Bedenken nicht zu teilen.

  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04

    Keine Kombination von Jugendarrest und Aussetzung von Jugendstrafe

    Auszug aus SG Augsburg, 22.06.2010 - S 17 AS 1536/09
    Selbst wenn davon ausgegangen würde, dass hinsichtlich des die EV ersetzenden Verwaltungsaktes eine Regelungslücke besteht und § 31 Abs. 1 Nr. 1b SGB II allenfalls analog für einen die EV ersetzenden Verwaltungsakt angewandt werden könnte, vermag das Gericht hierin keine unzulässige Analogie zu erkennen, wie sie für strafbegründende oder strafverschärfende Gesetzesanwendungen gegeben ist (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 09.12.2004, Az 2 BvR 930/04).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2008 - L 7 B 18/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Augsburg, 22.06.2010 - S 17 AS 1536/09
    Dabei hat auch die hier vertretene Ansicht ihre Fürsprecher (vgl. Geiger, Leitfaden zum Arbeitslosengeld II, S. 600, Ziffer III Randnr.1; Berlit in Münder, § 31 Randnr. 28; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.02.2008, Az L 7 B 18/08 AS ER).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus SG Augsburg, 22.06.2010 - S 17 AS 1536/09
    Rechtswidrigkeit kann sich daher nicht daraus ergeben, dass sonstige vom Hilfebedürftigen gewünschte Vereinbarungen nicht getroffen oder aber nicht so festgelegt werden, dass sie eine konkrete verbindliche Zusicherung darstellen, solange die EV den gesetzlich normierten Zweck der EV erfüllt und keine unzumutbaren Handlungsweisen vom Hilfebedürftigen abverlangt oder Verfahrensrechte eingeschränkt werden (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 22.09.2009, B 4 AS 13/09 R, Randnr. 17 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht