Rechtsprechung
   SG Augsburg, 27.01.2011 - S 10 KR 317/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23502
SG Augsburg, 27.01.2011 - S 10 KR 317/10 (https://dejure.org/2011,23502)
SG Augsburg, Entscheidung vom 27.01.2011 - S 10 KR 317/10 (https://dejure.org/2011,23502)
SG Augsburg, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - S 10 KR 317/10 (https://dejure.org/2011,23502)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,23502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Fristbestimmung in § 11 Abs. 2 S. 2, 3 Pflegesatzvereinbarung 2008 handelt es sich um vertragliche Fälligkeitsbestimmungen nach § 271 Abs. 1 BGB; Einstufung der Fristbestimmung in § 11 Abs. 2 S. 2, 3 Pflegesatzvereinbarung 2008 als vertragliche Fälligkeitsbestimmung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

    Auszug aus SG Augsburg, 27.01.2011 - S 10 KR 317/10
    Ein Aufrechnungsverbot greife nicht ein, wie sich dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.07.2004, Az: B 3 KR 21/03 R entnehmen lasse.

    Durch die in § 11 Abs. 2 der Pflegesatzvereinbarung 2008 getroffene Fälligkeitsbestimmung unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den Sachverhalten, die den Urteilen des BSG vom 22.03.2004, Az: B 3 KR 21/03 R und vom 28.09.2006, Az: B 3 KR 23/05 R zu Grunde lagen und in denen eine Aufrechnung für zulässig erklärt wurde.

  • BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 10/02 R

    Krankenversicherung - Fälligkeit - Vergütungsanspruch - Krankenhaus -

    Auszug aus SG Augsburg, 27.01.2011 - S 10 KR 317/10
    Bei der Fristbestimmung in § 11 Abs. 2 Sätze 2 und 3 der Pflegesatzvereinbarung 2008 handelt es sich um eine vertragliche Fälligkeitsbestimmung nach § 271 Abs. 1 BGB (vgl. auch BSG vom 28.05.2003, Az: B 3 KR 10/02 R).
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 23/05 R

    Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung - Auslegung

    Auszug aus SG Augsburg, 27.01.2011 - S 10 KR 317/10
    Durch die in § 11 Abs. 2 der Pflegesatzvereinbarung 2008 getroffene Fälligkeitsbestimmung unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den Sachverhalten, die den Urteilen des BSG vom 22.03.2004, Az: B 3 KR 21/03 R und vom 28.09.2006, Az: B 3 KR 23/05 R zu Grunde lagen und in denen eine Aufrechnung für zulässig erklärt wurde.
  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 159/06

    Berechnung von Fristen

    Auszug aus SG Augsburg, 27.01.2011 - S 10 KR 317/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (zum Beispiel BGH vom 01.02.2007, Az: III ZR 159/06) sind Klauseln, die ein Zahlungsziel einräumen, grundsätzlich als eine Leistungszeitbestimmung im Sinne von § 271 Abs. 2 BGB anzusehen und nicht lediglich als ein Verzicht auf die Durchsetzung eines schon früher fälligen Anspruchs oder als die Bestimmung des Verzugsbeginns.
  • SG Augsburg, 30.07.2013 - S 6 KR 449/11

    Einer von der Krankenkasse durchgeführten Aufrechnung einer Rechnung eines

    Es werde daher angeregt, das Ruhen des vorliegenden Verfahrens bis zur Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts (BayLSG) über die Berufung gegen das Urteil im Fall S 10 KR 317/10 zu beantragen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht