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   SG Augsburg, 30.08.2013 - S 12 KR 244/13 ER   

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https://dejure.org/2013,36044
SG Augsburg, 30.08.2013 - S 12 KR 244/13 ER (https://dejure.org/2013,36044)
SG Augsburg, Entscheidung vom 30.08.2013 - S 12 KR 244/13 ER (https://dejure.org/2013,36044)
SG Augsburg, Entscheidung vom 30. August 2013 - S 12 KR 244/13 ER (https://dejure.org/2013,36044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer routinemäßigen Prüfung von Krankenhausrechnungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Bayern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die

    Auszug aus SG Augsburg, 30.08.2013 - S 12 KR 244/13
    § 275 Abs. 1 SGB V verpflichtet die Krankenkassen, eben diese Voraussetzungen zu überprüfen und hierzu gegebenenfalls den MDK einzuschalten (so BSG vom 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R).

    Die für das Prüfverfahren entstehenden Kosten sind grundsätzlich Teil der Kosten der Leistungserbringung selbst, das heißt schon in die Vergütung für die erbrachten Leistungen mit "eingepreist" und können daher nur ausnahmsweise - unter eng umrissenen Voraussetzungen - den Krankenkassen zusätzlich und allein auferlegt werden (BSG vom 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R).

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 10/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Beauftragung des MDK zur Prüfung der

    Auszug aus SG Augsburg, 30.08.2013 - S 12 KR 244/13
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe auch zuletzt in seinem Urteil vom 13.11.2012 - B 1 KR 10/12 R - eine nahezu routinemäßig erfolgende Prüfungseinleitung als rechtsmissbräuchlich beziehungsweise rechtswidrig im Grenzbereich hin bis zum Rechtsmissbrauch angesehen.

    Aus der Entscheidung des BSG vom 13.11.2012 - B 1 KR 10/12 R - ergäbe sich nur, dass das Gesetz für die Fälle der Abrechnungsprüfung, die nicht zur Minderung des Abrechnungsbetrages führen, als einzige Konsequenz die Zahlung der Aufwandspauschale vorsehe, aber nicht - wie von der Antragstellerin begehrt - die Untersagung oder Einschränkung der Anzahl der MDK-Prüfungen.

  • BSG, 16.05.2013 - B 3 KR 32/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - stationärer Aufenthalt innerhalb der

    Auszug aus SG Augsburg, 30.08.2013 - S 12 KR 244/13
    Eine solche Rechnungsprüfung sei aber nicht zulässig (BSG vom 16.05.2013 - B 3 KR 32/12 R).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

    Auszug aus SG Augsburg, 30.08.2013 - S 12 KR 244/13
    Die Aufrechnung gegen laufend fällige Krankenhausrechnungen mit einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch wurde und wird vom BSG in ständiger Rechtsprechung für zulässig erachtet (siehe zum Beispiel BSG vom 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R).
  • SG Augsburg, 22.07.2009 - S 12 KR 35/09

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Krankenhaus - Zulässigkeit der Aufrechnung -

    Auszug aus SG Augsburg, 30.08.2013 - S 12 KR 244/13
    Soweit das Sozialgericht Augsburg in mehreren Urteilen (zum Beispiel vom 22.07.2009 - S 12 KR 35/09) diese Auffassung vertreten hat, gilt dies nur für die Formulierung der Pflegesatzvereinbarung bis zum Jahr 2010.
  • BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 29/09 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Aufwandspauschale an Krankenhäuser wegen

    Auszug aus SG Augsburg, 30.08.2013 - S 12 KR 244/13
    Das Vorgehen der Krankenkassen nach § 275 SGB V hat seinen Ursprung darin, dass es zu den elementaren Aufgaben einer Krankenkasse gehört, auf die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 3, § 12 SGB V) Acht zu nehmen, welches uneingeschränkt auch im Bereich des Leistungserbringungsrechts gilt (§ 70 Abs. 1 SGB V; siehe auch BSG vom 22.06.2010 - B 1 KR 29/09 R).
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