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   SG Aurich, 07.07.2011 - S 8 KR 162/07   

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https://dejure.org/2011,87869
SG Aurich, 07.07.2011 - S 8 KR 162/07 (https://dejure.org/2011,87869)
SG Aurich, Entscheidung vom 07.07.2011 - S 8 KR 162/07 (https://dejure.org/2011,87869)
SG Aurich, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - S 8 KR 162/07 (https://dejure.org/2011,87869)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

    Auszug aus SG Aurich, 07.07.2011 - S 8 KR 162/07
    In Betracht kommt insoweit allein § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB X, der allerdings lediglich die Erteilung von Auskünften, nicht aber die Vorlage von Unterlagen vorsieht (vgl. BSG-Urteil vom 23.07.2002 zum Recht der Krankenkassen auf Einsichtnahme in Patientenunterlagen, Az. B 3 KR 64/01 R, Rn. 19).

    Ein Anspruch der Krankenkassen, die für erforderlich gehaltenen Unterlagen vom Adressaten der Erhebung zu erhalten, lässt sich aus dieser Vorschrift allerdings nicht ableiten (BSG-Urteil vom 23.07.2002, Az. B 3 KR 64/01 R, Rn. 19).

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R

    Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den

    Auszug aus SG Aurich, 07.07.2011 - S 8 KR 162/07
    überzahlter Rechnungsbeträge im Wege der auch in der Sozialgerichtsbarkeit nach § 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG) iVm. § 254 Zivilprozessordnung (ZPO) zulässigen Stufenklage verfolgen (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 28.02.2007, Az. B 3 KR 12/06 R).

    Dieses gilt insbesondere für die Frage, ob die entsprechend anzuwendende vierjährige Verjährungsfrist der §§ 45 Abs. 1 SGB I, 113 Abs. 1 SGB X (vgl. BSG-Urteile vom 28.09.2006, Az. B 3 KR 20/05 R, und vom 28.02.2007, Az. B 3 KR 12/06 R) bereits abgelaufen ist.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus SG Aurich, 07.07.2011 - S 8 KR 162/07
    Vielmehr muss der Einzelne solche Beschränkungen seines Rechts hinnehmen, die durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt sind; diese Beschränkungen bedürfen jedoch einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfGE 65, 1, 43f mwN.).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus SG Aurich, 07.07.2011 - S 8 KR 162/07
    Denn das Fehlen einer vertragsärztlichen Verordnung schließt nach der Rspr. des BSG (Urteil vom 16.04.1998, Az. B 3 KR 9/97 R mwN.) den Leistungsanspruch des Versicherten auf ein Hilfsmittel nicht aus, der Arztvorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB V gilt insoweit nicht.
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 49/99

    Auslegung einer Führungsklausel in einem Transportversicherungsvertrag

    Auszug aus SG Aurich, 07.07.2011 - S 8 KR 162/07
    Die insoweit vorliegende gewillkürte Prozessstandschaft setzt voraus, dass der Kläger durch den Rechtsinhaber ermächtigt ist, das dem Dritten zustehende Recht im eigenen Namen geltend zu machen, und dass der Kläger ein schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 07.06.2001, Az. I ZR 49/99 mwN.).
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Verjährungshemmung durch

    Auszug aus SG Aurich, 07.07.2011 - S 8 KR 162/07
    Dieses gilt insbesondere für die Frage, ob die entsprechend anzuwendende vierjährige Verjährungsfrist der §§ 45 Abs. 1 SGB I, 113 Abs. 1 SGB X (vgl. BSG-Urteile vom 28.09.2006, Az. B 3 KR 20/05 R, und vom 28.02.2007, Az. B 3 KR 12/06 R) bereits abgelaufen ist.
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Auszug aus SG Aurich, 07.07.2011 - S 8 KR 162/07
    Den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechend sind die bereichsspezifischen Normen im Ergebnis als "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt" ausgestaltet worden (Urteil des BSG vom 10.12.2008 zur Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer, Az. B 6 KA 37/07 R, Rn. 17ff).
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