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SG Berlin, 01.09.2009 - S 22 AL 1150/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfall einer Erledigungsgebühr im Widerspruchsverfahren; Möglichkeit einer Gebühr bei Einigung oder Erledigung in sozialgerichtlichen Angelegenheiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZS 2010, 296
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 53/06 R
Entstehen der Erledigungsgebühr
Auszug aus SG Berlin, 01.09.2009 - S 22 AL 1150/09
Der Ansatz einer Mittelgebühr setzt allerdings eine besondere Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung voraus; es muss demnach eine über die durch die Verfahrensgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsmittels hinausgehende Mitwirkung des Bevollmächtigten gegeben sein (so auch BSG, Urteil vom 21.03.2007 -B 11a AL 53/06 R-).In der Rechtssprechung anerkannt ist, dass dieser Gebührentatbestand eine besondere Mitwirkung des Anwaltes an der Erledigung voraussetzt (so auch z.B. Bundessozialgericht, Urteil vom 21. März 2007, Az. B 11a AL 53/06 R, Fundstelle juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2013 - L 6 AS 448/12 Sie hat nunmehr unter Berufung auf das Urteil des SG Berlin vom 01.09.2009 - S 22 AL 1150/09 - geltend gemacht, dass eine Erledigungsgebühr (Nr. 1006, 1005, 1002 VV/RVG) i.H.v. 190.- EUR entstanden sei und die Festsetzung einer Vergütung i.H.v. insgesamt 580, 01 EUR beansprucht.