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   SG Berlin, 02.06.2003 - S 18 RA 4760/02   

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https://dejure.org/2003,17593
SG Berlin, 02.06.2003 - S 18 RA 4760/02 (https://dejure.org/2003,17593)
SG Berlin, Entscheidung vom 02.06.2003 - S 18 RA 4760/02 (https://dejure.org/2003,17593)
SG Berlin, Entscheidung vom 02. Juni 2003 - S 18 RA 4760/02 (https://dejure.org/2003,17593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkende Feststellung unbegrenzter, in der Zusatzversorgung für Mitarbeiter des Staatsapparates der DDR versicherter Arbeitsentgelte; Anwendung von Begrenzungsregelungen nach dem AAÜG ; Auslegung von Erklärungen einer Behörde als Verwaltungsakt; Subsidiarität der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 4/92

    Rückforderung - Kindergeld - Verwaltungsakt

    Auszug aus SG Berlin, 02.06.2003 - S 18 RA 4760/02
    "Ob die Erklärung einer Behörde als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, richtet sich danach, wie der Empfänger diese Erklärung bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles zu deuten hatte." (BSG Urt. vom 29.10.92, 10 RKg 4/92 m.w.N. für die ständige BSG-Rechtsprechung und den Verweis auf die Rspr. des BVerwG und des BGH in SozR 3-1300 § 50 Nr. 13) Der Empfänger einer Erklärung ist nach den Umständen des Einzelfalles jedoch regelmäßig nicht rechtskundig/mit der Rechtslage (schon gar nicht mit der gegen den Wortlaut des Gesetzes erst Dezember 2001 erfolgten Auslegung durch den 4. Senat des BSG) vertraut.
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus SG Berlin, 02.06.2003 - S 18 RA 4760/02
    Dieser Grundsatz gilt auch für die Fälle, in denen - wie bei der Entscheidung des BVerfG bezüglich § 6 Absatz 2 und 3 AAÜG (BVerfG, Urteil vom 28. April 1999, Az. 1 BvL 22/95 und 1 BvL 34/95) - die beanstandete Norm nicht für nichtig, sondern nur für unvereinbar mit dem GG erklärt wird.
  • LSG Berlin, 24.01.2002 - L 8 RA 246/95

    Keine höhere Rente für ehemalige Stasi-Mitarbeiter

    Auszug aus SG Berlin, 02.06.2003 - S 18 RA 4760/02
    Es ist auch nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber nur deshalb auf den Überführungsbescheid abgestellt hat, weil in der Vergangenheit die Versorgungsträger sich tatsächlich für die Begrenzung zuständig gesehen haben und auch entsprechende Bescheide erteilt haben und auch in Literatur und Rechtsprechung nahezu einhellig davon ausgegangen wurde, dass Gegenstand des Bescheides des Versorgungsträgers die verbindliche Feststellung der Entgeltbegrenzungen nach § 6 Abs. 2 und 3 und § 7 AAÜG ist (vgl. zum Beispiel Kreikebohm, Sozialgesetzbuch VI, § 8 AAÜG, Rn. 13 und 14; Kommentar zum Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung, herausgegeben vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, § 8 Art. 3 RÜG (AAÜG), Rn. 9 - Stand 1. Januar 1997-; Landessozialgericht (LSG) Berlin, Urteil vom 24. Januar 2002, Az. L 8 RA 246/95 W 99; LSG Berlin, Urteil vom 22. April 2002, Az.: L 16 RA 29/94 W 99 ).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus SG Berlin, 02.06.2003 - S 18 RA 4760/02
    Daraus, dass der Gesetzgeber § 6 Abs. 1 AAÜG, also die Begrenzung der Entgelte auf die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze, herausgenommen hat, ergibt sich, dass er entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (hier insbesondere Urteil vom 18. Juli 1996, Az. 4 RA 7/95) davon ausgeht, dass diese Begrenzung (erst) durch den Rentenbescheid vorzunehmen ist.
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus SG Berlin, 02.06.2003 - S 18 RA 4760/02
    Da sich die Klage auf § 44 SGB X stützt und seit den Entscheidungen des BVerfG vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1 ff.) feststeht, dass jedenfalls die Entgeltbegrenzungen für Zeiträume nach Juni 1993 grundsätzlich verfassungswidrig waren, kann die Klägerin auch geltend machen, durch den eine Korrektur des Bescheides vom 13. Oktober 1995 ablehnenden Bescheid vom 2. November 2001 beschwert zu sein.
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus SG Berlin, 02.06.2003 - S 18 RA 4760/02
    Für die Frage der Auslegung von Äußerungen der Beklagten im Hinblick auf die Frage, inwieweit sich diese Äußerungen als Verwaltungsakt darstellen, ist nicht auf einen mit der Sach- und Rechtslage vertrauten Adressaten abzustellen (so aber BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001, Az.: B 4 RA 6/01 R).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus SG Berlin, 02.06.2003 - S 18 RA 4760/02
    (SG Berlin a.a.O.) Dies ist auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.4.1999 (Az.:1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95 und 1 BvR 1560/97) zu entnehmen, in dem es im letzten Satz heißt: "Es ist dem Gesetzgeber unbenommen, im Zusammenhang mit dem Gegenstand der vorliegenden Entscheidung eine andere Regelung zu treffen und die Wirkung der vorliegenden Entscheidung auch auf bereits bestandskräftige Bescheide zu erstrecken; von Verfassungs wegen verpflichtet ist er hierzu nicht.".
  • LSG Brandenburg, 07.10.2003 - L 2 RA 230/02

    Berücksichtigung höherer Jahreshöchstwerte nach dem Anspruchs- und

    Nach einem Urteil des Sozialgerichts Berlin (vom 02. Juni 2003 - S 18 RA 4760/02) würden sogar die Grenzen der Auslegung überschritten, wollte man davon ausgehen, dass die Begrenzungen nicht vom Versorgungsträger verbindlich festzustellen seien.

    Daraus kann allein die Schlussfolgerung gezogen werden, dass - insbesondere entgegen dem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 02. Juni 2003, S 18 RA 4760/02 - im Rahmen der §§ 6 Abs. 2 und 3 und 7 AAÜG gerade keine (begrenzten) Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen, sondern lediglich die Daten festzustellen sind, aus denen der Rentenversicherungsträger die maßgebenden zugrunde zu legenden Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen erkennen kann.

  • LSG Brandenburg, 02.12.2003 - L 2 RA 177/01

    Feststellung von Arbeitsentgelten nach dem Anspruchs- und

    Daraus kann allein die Schlussfolgerung gezogen werden, dass - insbesondere entgegen dem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 02. Juni 2003, S 18 RA 4760/02 - im Rahmen der §§ 6 Abs. 2 und 3 und 7 AAÜG gerade keine (begrenzten) Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen, sondern lediglich die Daten festzustellen sind, aus denen der Rentenversicherungsträger die maßgebenden zugrunde zu legenden Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen erkennen kann.
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