Rechtsprechung
   SG Berlin, 04.03.2010 - S 147 AS 6183/10 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16891
SG Berlin, 04.03.2010 - S 147 AS 6183/10 ER (https://dejure.org/2010,16891)
SG Berlin, Entscheidung vom 04.03.2010 - S 147 AS 6183/10 ER (https://dejure.org/2010,16891)
SG Berlin, Entscheidung vom 04. März 2010 - S 147 AS 6183/10 ER (https://dejure.org/2010,16891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,16891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, Art 1 Abs 1 GG, Art 20 GG
    Arbeitslosengeld II - Aufwendungen für Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze - Übernahme der Darlehenstilgung für eine Eigentumswohnung - keine Vermögensbildung aus öffentlichen Mitteln - kein "Härteklausel"-Fall - menschenwürdiges Existenzminimum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von vierteljährlich fälligen Tilgungsraten für ein selbstgenutztes Wohneigentum als Kosten der Unterkunft; Ermittlung der abstrakten Angemessenheit der Aufwendungen für eine Mietwohnung anhand der Produkttheorie; Anforderungen an das Entstehen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Dramatisch steigende Klageflut - Erste Hartz IV-Härtefälle entschieden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Berlin, 04.03.2010 - S 147 AS 6183/10
    Ein solcher Vermögensaufbau ist auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - Rn. 204 ff. zitiert nach juris) nicht Bestandteil eines menschenwürdigen Existenzminimums.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - klargestellt, dass Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG es gebietet, auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zu decken, wenn dies im Einzelfall für ein menschenwürdiges Existenzminimum erforderlich ist (BVerfG, Urt. v. 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - Rn. 204 ff. zitiert nach juris).

    Das Bundesverfassungsgericht hat weiter klargestellt, dass in der Übergangszeit bis zur Einführung einer entsprechenden Härtefallklausel sich ein entsprechender Anspruch zur Vermeidung eines Verfassungsverstoßes unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG ergeben kann (BVerfG, Urt. v. 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - Rn. 220 zitiert nach juris).

    Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich hervorgehoben, dass dieser zusätzliche Anspruch angesichts seiner engen und strikten Tatbestandsvoraussetzungen nur in seltenen Fällen entstehen dürfte (BVerfG, Urt. v. 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - Rn. 208 zitiert nach juris).

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für

    Auszug aus SG Berlin, 04.03.2010 - S 147 AS 6183/10
    Eine Übernahme der Finanzierungskosten bei selbst genutztem Wohneigentum kommt allenfalls bis zur Höhe der abstrakt angemessenen Kosten für eine Mietwohnung in Betracht (BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R - Rn. 23 zitiert nach juris).

    14 Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/11b AS 67/06 R - entschieden, dass bei selbst genutztem Wohneigentum prinzipiell auch Tilgungsleistungen als Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden können.

    Wie das Bundessozialgericht weiter ausgeführt hat, kommt eine Übernahme der Finanzierungskosten jedoch allenfalls bis zur Höhe der abstrakt angemessenen Kosten für eine Mietwohnung in Betracht (BSG, Urt. v. 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R - Rn. 23 zitiert nach juris).

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus SG Berlin, 04.03.2010 - S 147 AS 6183/10
    Die grundrechtlichen Belange der Antragsteller sind dabei umfassend in die Abwägung einzustellen (BVerfG, Beschl. v. 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; Beschl. v. 25.02.2009 - 1 BvR 120/09).

    Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG, Beschl. v. 25.02.2009 - 1 BvR 120/09).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Berlin, 04.03.2010 - S 147 AS 6183/10
    Ob die Aufwendungen für eine Mietwohnung abstrakt angemessen sind, ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. v. 02.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - Urt. v. 02.07.2009 - B 4 AS 18/09 R -, beide zitiert nach juris) anhand der so genannten Produkttheorie zu ermitteln.

    Hinsichtlich des Wohnungsstandards hat das Bundessozialgericht bereits entschieden, dass Aufwendungen nur für solche Wohnungen angemessen sind, die nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügt und keinen gehobenen Wohnstandard aufweisen (BSG, Urt. v. 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - Rn. 20 zitiert nach juris).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus SG Berlin, 04.03.2010 - S 147 AS 6183/10
    Ob die Aufwendungen für eine Mietwohnung abstrakt angemessen sind, ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. v. 02.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - Urt. v. 02.07.2009 - B 4 AS 18/09 R -, beide zitiert nach juris) anhand der so genannten Produkttheorie zu ermitteln.

    In einem dritten Schritt ist zu ermitteln, wie viel auf diesem Wohnungsmarkt für eine entsprechende Wohnung aufzuwenden ist (BSG, Urt. v. 02.07.2009 - B 4 AS 18/09 R - Rn. 13 ff. zitiert nach juris).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus SG Berlin, 04.03.2010 - S 147 AS 6183/10
    In Bezug auf den zweiten Schritt der Produkttheorie (örtlicher Vergleichsmaßstab) ist nach Auffassung des Gerichts das gesamte Stadtgebiet Berlins heranzuziehen (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus SG Berlin, 04.03.2010 - S 147 AS 6183/10
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund sind von den Gerichten im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes in der Regel nur summarisch zu prüfen (vgl. BVerfG v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 95, 96).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus SG Berlin, 04.03.2010 - S 147 AS 6183/10
    Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 33/08 - ausdrücklich klargestellt, dass die zur Bestimmung der Angemessenheit von Mietwohnungen entwickelten Grundsätze auch gelten, soweit Hilfebedürftige ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II bewohnen.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Berlin, 04.03.2010 - S 147 AS 6183/10
    Die grundrechtlichen Belange der Antragsteller sind dabei umfassend in die Abwägung einzustellen (BVerfG, Beschl. v. 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; Beschl. v. 25.02.2009 - 1 BvR 120/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2011 - L 13 AS 210/10
    Vielmehr würde eine solche Übernahme von nicht der Hausfinanzierung dienenden Darlehensraten zu einem Vermögensaufbau beim Grundsicherungsempfänger auf Kosten der Allgemeinheit führen; eine derartige Sichtweise führte in der weiteren Folge zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung von Personen, die über selbstgenutztes Wohneigentum verfügen, und solchen Personen, die in einer Mietwohnung wohnen (vgl. hierzu auch SG Berlin, Beschluss vom 4. März 2010 - S 147 AS 6183/10 ER - juris Rn. 40).
  • SG Berlin - S 110 AS 7262/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Dramatisch steigende Klageflut - Erste Hartz IV-Härtefälle entschieden

    Beschluss vom 4. März 2010 S 147 AS 6183/10 ER: Kein Härtefall-Anspruch auf Übernahme von Tilgungsraten für eine auf Kredit gekaufte selbstgenutzte Eigentumswohnung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht