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   SG Berlin, 04.10.2010 - S 25 U 121/10   

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https://dejure.org/2010,17115
SG Berlin, 04.10.2010 - S 25 U 121/10 (https://dejure.org/2010,17115)
SG Berlin, Entscheidung vom 04.10.2010 - S 25 U 121/10 (https://dejure.org/2010,17115)
SG Berlin, Entscheidung vom 04. Oktober 2010 - S 25 U 121/10 (https://dejure.org/2010,17115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - Unterbrechung - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Beweislast - Drachenbootrennen - Querschnittslähmung nach Sturz bzw Kopfsprung in flaches Wasser

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung des Unfalls eines Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung als Arbeitsunfall in der Form eines Wegeunfalls; Sachlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und einer Verrichtung zur Zeit des Unfalls; Teilnahme des Arbeitnehmers an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nicht aufklärbarer Sturz ins Wasser während Betriebsveranstaltung: Arbeitsunfall

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Berlin, 04.10.2010 - S 25 U 121/10
    Zur Beweislast werde auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 4. September 2007, Az. B 2 U 28/06 R, verwiesen.

    Verunglückt ein Versicherter wie hier unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz, an dem er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet hatte, so entfällt der innere Zusammenhang zwischen der Verrichtung des Versicherten zum Zeitpunkt des Unfallereignisses und der versicherten Tätigkeit und damit der Versicherungsschutz nur dann, wenn bewiesen wird, dass er die versicherte Tätigkeit im Unfallzeitpunkt für eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit unterbrochen hat (BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R - BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 24/03 R).

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93

    Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise

    Auszug aus SG Berlin, 04.10.2010 - S 25 U 121/10
    Nur in Ausnahmefällen, in denen Beschäftigte von vornherein nicht teilnehmen können, weil etwa aus Gründen der Daseinsvorsorge der Betrieb aufrechterhalten werden muss oder wegen der Größe der Belegschaft aus organisatorisch-technischen Gründen eine gemeinsame Betriebsveranstaltung ausscheidet, muss die umfassende Teilnahmemöglichkeit nicht für alle Mitarbeiter bestehen; dann sind aber alle diejenigen Beschäftigten einzuladen, deren Teilnahme möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 14. November 1996 - 2 RU 1/96 - BSG, Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 -).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus SG Berlin, 04.10.2010 - S 25 U 121/10
    Verunglückt ein Versicherter wie hier unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz, an dem er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet hatte, so entfällt der innere Zusammenhang zwischen der Verrichtung des Versicherten zum Zeitpunkt des Unfallereignisses und der versicherten Tätigkeit und damit der Versicherungsschutz nur dann, wenn bewiesen wird, dass er die versicherte Tätigkeit im Unfallzeitpunkt für eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit unterbrochen hat (BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R - BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 24/03 R).
  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus SG Berlin, 04.10.2010 - S 25 U 121/10
    Es reicht nicht aus, dass nur den Beschäftigten einer ausgewählten Gruppe die Teilnahme angeboten wird oder zugänglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 2 U 4/08 R - BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 5/04 R - BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R - BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 16/04 R -).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Sachentscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus SG Berlin, 04.10.2010 - S 25 U 121/10
    Es reicht nicht aus, dass nur den Beschäftigten einer ausgewählten Gruppe die Teilnahme angeboten wird oder zugänglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 2 U 4/08 R - BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 5/04 R - BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R - BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 16/04 R -).
  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 1/96

    Unfallgeschehen in sachlicher Verbindung mit der Betriebstätigkeit und dem

    Auszug aus SG Berlin, 04.10.2010 - S 25 U 121/10
    Nur in Ausnahmefällen, in denen Beschäftigte von vornherein nicht teilnehmen können, weil etwa aus Gründen der Daseinsvorsorge der Betrieb aufrechterhalten werden muss oder wegen der Größe der Belegschaft aus organisatorisch-technischen Gründen eine gemeinsame Betriebsveranstaltung ausscheidet, muss die umfassende Teilnahmemöglichkeit nicht für alle Mitarbeiter bestehen; dann sind aber alle diejenigen Beschäftigten einzuladen, deren Teilnahme möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 14. November 1996 - 2 RU 1/96 - BSG, Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 -).
  • BSG, 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Berlin, 04.10.2010 - S 25 U 121/10
    Es reicht nicht aus, dass nur den Beschäftigten einer ausgewählten Gruppe die Teilnahme angeboten wird oder zugänglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 2 U 4/08 R - BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 5/04 R - BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R - BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 16/04 R -).
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher

    Auszug aus SG Berlin, 04.10.2010 - S 25 U 121/10
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 1/06 R).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdunfall - sachlicher

    Auszug aus SG Berlin, 04.10.2010 - S 25 U 121/10
    Es reicht nicht aus, dass nur den Beschäftigten einer ausgewählten Gruppe die Teilnahme angeboten wird oder zugänglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 2 U 4/08 R - BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 5/04 R - BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R - BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 16/04 R -).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus SG Berlin, 04.10.2010 - S 25 U 121/10
    Aufgrund der Handlungstendenz kann beurteilt werden, ob der versicherte Arbeitnehmer mit seiner konkreten Verrichtung zur Zeit des Unfalls eine auf seinem Arbeitsvertrag beruhende, dem Unternehmen dienende und damit unter Versicherungsschutz stehende Tätigkeit ausüben wollte (vgl. Urteil des BSG vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R -, Rn. 14, mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1997 - L 15 U 152/96

    UV-Schutz bei einem Bad im Meer anläßlich einer Dienstreise (Incentive-Reise)

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