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   SG Berlin, 07.01.2016 - S 37 AS 26238/15 ER   

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SG Berlin, 07.01.2016 - S 37 AS 26238/15 ER (https://dejure.org/2016,101)
SG Berlin, Entscheidung vom 07.01.2016 - S 37 AS 26238/15 ER (https://dejure.org/2016,101)
SG Berlin, Entscheidung vom 07. Januar 2016 - S 37 AS 26238/15 ER (https://dejure.org/2016,101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 2 Abs 2 Nr 1 FreizügG/EU 2004, § 2 Abs 2 Nr 1a FreizügG/EU 2004, § 23 Abs 1 S 3 SGB 12, § 23 Abs 3 S 1 SGB 12
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - Freizügigkeit - Arbeitnehmerstatus - Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums - vorläufige Leistung durch zuerst ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung des Antrags eines italienischen Staatsangehörigen auf ALG II-Leistungen aufgrund freiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Bestehen einer Arbeitnehmereigenschaft bei einer Arbeitszeit von 23,5 Stunden ( Entgelt von 200 EUR)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 238
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 17.03.2005 - C-109/04

    Kranemann

    Auszug aus SG Berlin, 07.01.2016 - S 37 AS 26238/15
    In Zusammenhang mit Entscheidungen zur Einordnung von Praktikanten als Arbeitnehmer bei Massenentlassungsanzeigen (C-229/14 vom 9.7.2015) hat der EUGH ausgeführt, dass an der Einordnung als Arbeitnehmer auch der Umstand nichts ändere, dass die Produktivität des Betreffenden gering ist, er keiner Vollzeitbeschäftigung nachgeht und deshalb nur eine verringerte Anzahl von Wochenarbeitsstunden leistet und er infolgedessen nur eine beschränkte Vergütung erhält (s. auch C-66/85; C-3/90; C-188/00; C-109/04).
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus SG Berlin, 07.01.2016 - S 37 AS 26238/15
    Erst recht ändert der ergänzende Bezug von Alg II nicht die objektive Einordnung unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff (z. B. C-14/09).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus SG Berlin, 07.01.2016 - S 37 AS 26238/15
    Geht man nicht so weit, allein den Abschluss eines Arbeitsvertrages als statusbegründend zu werten, könnte einem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB II aber ein restriktives Verständnis dieser Norm (dazu BSG vom 30.1.2013 - B 4 AS 54/12 R) in dem Sinne entgegenstehen, dass sich der Ast. neben der Arbeitsuche auch zum Zweck der in kürze bevorstehenden Arbeitsaufnahme, also nicht "allein" zur Arbeitsuche, im Bundesgebiet aufhält.
  • EuGH, 13.02.2014 - C-596/12

    Kommission / Italien

    Auszug aus SG Berlin, 07.01.2016 - S 37 AS 26238/15
    In diesem Kontext besteht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (z. B. C-596/12).
  • EuGH, 09.07.2015 - C-229/14

    Balkaya - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1

    Auszug aus SG Berlin, 07.01.2016 - S 37 AS 26238/15
    In Zusammenhang mit Entscheidungen zur Einordnung von Praktikanten als Arbeitnehmer bei Massenentlassungsanzeigen (C-229/14 vom 9.7.2015) hat der EUGH ausgeführt, dass an der Einordnung als Arbeitnehmer auch der Umstand nichts ändere, dass die Produktivität des Betreffenden gering ist, er keiner Vollzeitbeschäftigung nachgeht und deshalb nur eine verringerte Anzahl von Wochenarbeitsstunden leistet und er infolgedessen nur eine beschränkte Vergütung erhält (s. auch C-66/85; C-3/90; C-188/00; C-109/04).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.11.2015 - L 6 AS 197/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus SG Berlin, 07.01.2016 - S 37 AS 26238/15
    So hat jüngst das LSG Schleswig-Holstein (L 6 AS 197/15 B ER vom 11.11.2015) eine stundenweise Tätigkeit als Haushaltshelferin gegen eine Vergütung von 200 ? als ausreichend gewertet.
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