Rechtsprechung
   SG Berlin, 07.12.2015 - S 92 SO 2913/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,50439
SG Berlin, 07.12.2015 - S 92 SO 2913/15 (https://dejure.org/2015,50439)
SG Berlin, Entscheidung vom 07.12.2015 - S 92 SO 2913/15 (https://dejure.org/2015,50439)
SG Berlin, Entscheidung vom 07. Dezember 2015 - S 92 SO 2913/15 (https://dejure.org/2015,50439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,50439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • SG Berlin, 26.10.2016 - S 145 SO 1411/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Selbst wenn noch Zweifel an dem Erhalt der Kickback-Zahlungen bestünden - was nicht der Fall ist (vgl. zur Unzuverlässigkeit des Pflegedienstes H. und S.: SG Berlin, Beschlüsse vom 7. Dezember 2015, S 92 SO 2913/15 ER; vom 16. Dezember 2015, S 212 SO 3049/15 ER; vom 27. November 2015 S 86 P 2019/15 ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Februar 2016, L 30 P 79/15 B ER) -, würde zur Überzeugung des Gerichts aufgrund der erheblichen Verdachtsmomente, der Vielzahl an Beweisen und dem Umfang der laufenden Ermittlungen sowie der zahlreichen beim SG Berlin in Eil- und Hauptsacheverfahren anhängigen gleichartigen Sachverhalte eine Beweislastumkehr einsetzen (vgl. BSG-Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 41/15 R - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.02.2016 - L 23 SO 356/15
    ist wortgleich mit dem Antrag vom 2. November 2015 im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem SG Berlin - S 92 SO 2913/15 ER -, das derzeit im Beschwerdeverfahren vor dem Senat zum Az. L 23 SO 347/15 B ER anhängig ist.

    Der vorliegende Antrag verstößt somit bereits gegen das in § 17 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) verortete Verbot der doppelten Rechtshängigkeit, d.h. dass während der Rechtshängigkeit des ersten Verfahrens (hier S 92 SO 2913/15 ER - L 23 SO 347/15 B ER) kein inhaltsgleiches Verfahren vor einem Gericht anhängig gemacht werden darf.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht