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SG Berlin, 07.12.2015 - S 92 SO 2913/15 |
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Verfahrensgang
- SG Berlin, 07.12.2015 - S 92 SO 2913/15
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2016 - L 23 SO 347/15
Wird zitiert von ... (2)
- SG Berlin, 26.10.2016 - S 145 SO 1411/16
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der …
Selbst wenn noch Zweifel an dem Erhalt der Kickback-Zahlungen bestünden - was nicht der Fall ist (vgl. zur Unzuverlässigkeit des Pflegedienstes H. und S.: SG Berlin, Beschlüsse vom 7. Dezember 2015, S 92 SO 2913/15 ER; vom 16. Dezember 2015, S 212 SO 3049/15 ER; vom 27. November 2015 S 86 P 2019/15 ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Februar 2016, L 30 P 79/15 B ER) -, würde zur Überzeugung des Gerichts aufgrund der erheblichen Verdachtsmomente, der Vielzahl an Beweisen und dem Umfang der laufenden Ermittlungen sowie der zahlreichen beim SG Berlin in Eil- und Hauptsacheverfahren anhängigen gleichartigen Sachverhalte eine Beweislastumkehr einsetzen (vgl. BSG-Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 41/15 R - juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 04.02.2016 - L 23 SO 356/15 ist wortgleich mit dem Antrag vom 2. November 2015 im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem SG Berlin - S 92 SO 2913/15 ER -, das derzeit im Beschwerdeverfahren vor dem Senat zum Az. L 23 SO 347/15 B ER anhängig ist.
Der vorliegende Antrag verstößt somit bereits gegen das in § 17 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) verortete Verbot der doppelten Rechtshängigkeit, d.h. dass während der Rechtshängigkeit des ersten Verfahrens (hier S 92 SO 2913/15 ER - L 23 SO 347/15 B ER) kein inhaltsgleiches Verfahren vor einem Gericht anhängig gemacht werden darf.