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SG Berlin, 09.01.2007 - S 58 AL 4303/06 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, Anrechnung von Einkommen, Berücksichtigung von Schulden als besonderer Absetzungsbetrag, Ermessensentscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 2 MB 165/04
Vorraussetzung einer unbilligen Härte für den Einkommensbezieher; Prägung der …
Auszug aus SG Berlin, 09.01.2007 - S 58 AL 4303/06
Denn zum einen ist im Hinblick auf die wahrscheinlich gar nicht bestehende Unterhaltsverpflichtung (§ 71 Abs. 5 Satz 2 SGB III) BAB zu bewilligen, zum anderen ist im Eilverfahren auch ohne Ermessenreduktion auf Null zugunsten der Ast. zu entscheiden, da anderenfalls eine Unterschreitung des Existenzminimums und damit ein Abbruch der Ausbildung droht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.1.2005 - 2 MB 165/04). - VG München, 11.08.2004 - M 15 K 03.2389
Auszug aus SG Berlin, 09.01.2007 - S 58 AL 4303/06
Hinsichtlich des Bankkredits ist außerdem zu berücksichtigen, dass er zur Abwendung einer Notlage eingegangen werden musste und der Sicherstellung des Lebensunterhalts der Familie diente (vgl. VG München, Beschluss vom 11.8.2004 - M 15 K 03.2389, juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2012 - L 12 AL 57/10 Dass Schulden bei der Einkommensanrechnung für die Berufsausbildungsbeihilfe generell abzugsfähig sein können, ergibt sich bereits aus § 71 Abs. 2 und Abs. 5 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (vgl. auch SG Berlin, Beschl. v. 9.1.2007 - S 58 AL 4303/06 ER, zit. nach juris).
- SG Oldenburg, 31.08.2010 - S 4 AL 296/09 Soweit diese auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 09. Januar 2007 (S 58 AL 4303/06) verweist, ist dem entgegenzuhalten, dass hier kein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt.