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   SG Berlin, 10.08.2011 - S 73 KR 15/11   

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https://dejure.org/2011,7657
SG Berlin, 10.08.2011 - S 73 KR 15/11 (https://dejure.org/2011,7657)
SG Berlin, Entscheidung vom 10.08.2011 - S 73 KR 15/11 (https://dejure.org/2011,7657)
SG Berlin, Entscheidung vom 10. August 2011 - S 73 KR 15/11 (https://dejure.org/2011,7657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Auch Zusatzbeiträge der DAK unwirksam - Krankenkasse verletzte Hinweispflicht auf Sonderkündigungsrecht

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Auch Zusatzbeiträge der DAK unwirksam - Krankenkasse verletzte Hinweispflicht auf Sonderkündigungsrecht

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    DAK-Zusatzbeiträge unwirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zusatzbeiträge der DAK wurden unrechtmäßig erhoben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    DAK Zusatzbeiträge unwirksam

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit um Wirksamkeit von Zusatzbeiträgen der DAK - Morgen entscheidet das Sozialgericht Berlin

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit um Wirksamkeit von Zusatzbeiträgen der DAK

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 295/09

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus SG Berlin, 10.08.2011 - S 73 KR 15/11
    Aus diesen Umständen schließt die Kammer, dass an die Hinweispflicht nicht weniger strenge Anforderungen zu stellen sind, als dies für Rechtsfolgenbelehrungen im Sozialrecht (vgl nur BSG, Urteil vom 15.12.2010, B 14 AS 92/09 R mwN) und vergleichbare Transparenz-pflichten für Sonderkündigungs- oder Widerspruchsrechte im Privatrecht (etwa bei Fernabsatzgeschäften, bei der Erhöhung von Preisen für Leistungen in Dauerrechtsverhältnissen, wie die Versorgung mit Wasser, Strom und Gas) gilt (vgl BGH, Urteil vom 09.02.2011, VIII ZR 295/09, RdNr 36).
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit -

    Auszug aus SG Berlin, 10.08.2011 - S 73 KR 15/11
    Aus diesen Umständen schließt die Kammer, dass an die Hinweispflicht nicht weniger strenge Anforderungen zu stellen sind, als dies für Rechtsfolgenbelehrungen im Sozialrecht (vgl nur BSG, Urteil vom 15.12.2010, B 14 AS 92/09 R mwN) und vergleichbare Transparenz-pflichten für Sonderkündigungs- oder Widerspruchsrechte im Privatrecht (etwa bei Fernabsatzgeschäften, bei der Erhöhung von Preisen für Leistungen in Dauerrechtsverhältnissen, wie die Versorgung mit Wasser, Strom und Gas) gilt (vgl BGH, Urteil vom 09.02.2011, VIII ZR 295/09, RdNr 36).
  • SG Dresden, 16.08.2010 - S 18 KR 327/10

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines kassenindividuellen Zusatzbeitrages von den

    Auszug aus SG Berlin, 10.08.2011 - S 73 KR 15/11
    Zum anderen teilt die Kammer die Auffassung des Sozialgerichtes Dresden in dessen Beschluss vom 16. August 2010 (S 18 KR 327/10 ER), in welchem dieses zutreffend ausführte, dass gesetzlich Versicherte nicht befugt seien, durch Rechtsbehelfe gegen einen Beitragsbescheid die eigenverantwortliche Haushalts- und Wirtschaftsführung der Krankenkassen im Wege einer inzidenten Kontrolle der in § 242 Abs. 1 Satz 1 SGB V genannten Voraussetzungen gerichtlich prüfen zu lassen.
  • SG Freiburg, 21.09.2010 - S 14 KR 3396/10

    Krankenversicherung - Erhebung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags - Hinnahme

    Auszug aus SG Berlin, 10.08.2011 - S 73 KR 15/11
    Der Schutz der Mitglieder vor unnötiger Belastung mit Beiträgen werde vielmehr durch den gesetzlich vorgesehenen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen und die Möglichkeit des Kassenwechsels gewährleistet.(so auch SG Freiburg/Breisgau, Urteil vom 21.09.2010, S 14 KR 3396/10) Diese aus Sicht des Gesetzgebers wirksamen Instrumente stehen neben den Möglichkeiten der Mitglieder im Rahmen der demokratischen Selbstverwaltung der Versicherungsträger auf die Satzungsorgane mit dem Ziel allgemein wirtschaftlicher Haushaltsführung einzuwirken.
  • SG Berlin, 10.08.2011 - S 73 KR 2306/10

    Krankenversicherung - Erhebung des kasenindividuellen Zusatzbeitrags -

    Auszug aus SG Berlin, 10.08.2011 - S 73 KR 15/11
    Ein Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf Musterverfahren war nicht anzuordnen, weil entsprechende Musterverfahren für die Krankenkasse des Klägers mit vergleichbarer Fallkonstellation (neben dem ebenfalls am 10. August 2011 durch die Kammer entschiedenen Fall S 73 KR 2306/10) nicht bekannt sind und die Sache entscheidungsreif war.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.10.2014 - L 4 KR 2887/14
    Ein Hinweis auf einen möglichen Wechsel der Krankenkasse sei nicht erfolgt (Verweis auf Urteile des Sozialgerichts Berlin vom 10. August 2011 - S 73 KR 2306/10 und S 73 KR 15/11 -, in juris).

    Der Beklagten war es deshalb nicht verwehrt, diesen Gesetzestext zu verwenden, um ihrer Hinweispflicht zu genügen (LSG, Urteil vom 15. November 2011 - L 11 KR 3607/10 -, a.a.O.; verneinend Sozialgericht Berlin, Urteile vom 22. Juni 2011 - S 73 KR 1635/10 - und 10. August 2011 - S 73 KR 2306/10 und S 73 KR 15/11 -, jeweils a.a.O.; letzteres aufgehoben durch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2012 - L 1 KR 231/11 -, in juris; Sozialgericht Stralsund, Urteil vom 28. Oktober 2011 - S 3 KR 58/10 -, a.a.O.).

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