Rechtsprechung
   SG Berlin, 11.01.2017 - S 11 R 4515/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,340
SG Berlin, 11.01.2017 - S 11 R 4515/15 (https://dejure.org/2017,340)
SG Berlin, Entscheidung vom 11.01.2017 - S 11 R 4515/15 (https://dejure.org/2017,340)
SG Berlin, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - S 11 R 4515/15 (https://dejure.org/2017,340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 6 Abs 4 S 1 SGB 6, § 6 Abs 5 S 1 SGB 6
    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - approbierte Ärztin - Tätigkeit als Fachreferentin im Bereich der Transplantationsmedizin bei einem pharmazeutischen Unternehmen - ärztliche Berufsausübung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für eine Tätigkeit als Fachreferent im Bereich der Transplantationsmedizin bei einem Pharma-Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 74 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Arbeits- und Sozialrecht | Keine Versicherungspflicht für Fachreferentin im Bereich der Transplantationsmedizin

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - beschränkte

    Auszug aus SG Berlin, 11.01.2017 - S 11 R 4515/15
    Die Beklagte verkenne die Grundsätze, die das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - Az. B 12 R 3/11 R - zu der Frage aufgestellt habe, anhand welchen Maßstabs zu ermitteln sei, ob es sich um eine berufsspezifische, befreiungsfähige Tätigkeit handele.

    Das Bundessozialgericht habe mit seinen Entscheidungen vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 8/10 R, B 12 R 3/11 R und B 12 R 5/10 R - klargestellt, dass ausnahmslos jede Entscheidung über die Befreiung eines Pflichtmitgliedes eines Versorgungswerkes von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nur für eine ganz konkrete Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber oder für eine konkrete selbstständige Tätigkeit gelte.

    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 3/11 R - sei die Frage, ob die Klägerin wegen der konkreten Beschäftigung Pflichtmitglied einer Versorgungseinrichtung und einer berufsständischen Kammer gewesen sei, anhand der einschlägigen versorgungs- und kammerrechtlichen Normen zu prüfen.

    Das von der Beklagten eingeführte Entscheidungskriterium der "approbationspflichtigen Tätigkeit" lasse sich weder aus dem Gesetz noch aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift herleiten und genüge nicht den Anforderungen, die das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 31. Oktober 2012, Az. B 12 R 3/11 R, aufgestellt habe.

    Anknüpfungspunkt für die Beurteilung der Befreiungsfähigkeit ist also die konkret ausgeübte Tätigkeit, die angesichts der vorgenannten kausalen Verknüpfung berufsgruppenspezifisch sein muss (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 3/11 R, Urteil vom 3. April 2014 - B 5 RE 13/14 R).

    Die Prüfung dieser Voraussetzungen ist anhand der genannten gesetzlichen Grundlagen sowie der einschlägigen kammer- und versorgungsrechtlichen Normen zu prüfen (BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 5 RE 13/14 R -, Juris Rn. 27, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 3/11 R -, Juris Rn. 34; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. August 2011 - L 3 R 142/09 -, Juris Rn. 21).

    Bereits diese Entscheidungen können so jedoch nicht mehr herangezogen werden: während die diesbezüglichen Ausführungen des LSG Rheinland-Pfalz in der nachfolgenden Revisionsentscheidung mangels Entscheidungserheblichkeit zu Recht für irrelevant erklärt wurden (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 5/10 R -, Juris Rn. 27-32), wurde die neuere Entscheidung des LSG Baden-Württemberg in der Revision sogar aufgehoben (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 3/11 R -, Juris Rn. 34); letzteres hat sich sodann im Rahmen der erneuten Entscheidung ausdrücklich der Auffassung des BSG angeschlossen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 2015 - L 11 R 1710/13 ZVW, Juris) .

    Vielmehr hat das Hessische LSG ebenso wie das BSG in der bereits zitierten Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 3/11 R - darauf abgestellt, dass die Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI nicht personen-, sondern tätigkeitsbezogen ausgesprochen werde und deshalb geprüft werden müsse, ob eine berufsspezifische Tätigkeit vorliege.

    Eine früher erteilte Befreiung entfaltet damit beim Wechsel der Beschäftigung hinsichtlich des neuen Beschäftigungsverhältnisses auch dann keine Wirkungen, wenn dieselbe oder eine vergleichbare berufliche Tätigkeit verrichtet wird (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012, B 12 R 3/11 R).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht vor dem Hintergrund eines möglichen sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs (vgl. zu den Voraussetzungen etwa BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 3/11 R -, Rn. 32 ff. Juris).

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Auszug aus SG Berlin, 11.01.2017 - S 11 R 4515/15
    Anknüpfungspunkt für die Beurteilung der Befreiungsfähigkeit ist also die konkret ausgeübte Tätigkeit, die angesichts der vorgenannten kausalen Verknüpfung berufsgruppenspezifisch sein muss (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 3/11 R, Urteil vom 3. April 2014 - B 5 RE 13/14 R).

    Die Prüfung dieser Voraussetzungen ist anhand der genannten gesetzlichen Grundlagen sowie der einschlägigen kammer- und versorgungsrechtlichen Normen zu prüfen (BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 5 RE 13/14 R -, Juris Rn. 27, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 3/11 R -, Juris Rn. 34; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. August 2011 - L 3 R 142/09 -, Juris Rn. 21).

    Auch in seinen Entscheidungen zur Befreiungsfähigkeit von Syndikusanwälten hat sich der 5. Senat des BSG den oben zitierten Erwägungen des 12. Senats sinngemäß angeschlossen, indem auf den Inhalt und das Wesen der Tätigkeit abgestellt wurde (vgl. BSG, Urteile vom 3. April 2014 - B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 3/14 R und B 5 RE 9/14 R).

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 5/10 R

    Rentenversicherung - Bestandsschutz für Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Auszug aus SG Berlin, 11.01.2017 - S 11 R 4515/15
    Das Bundessozialgericht habe mit seinen Entscheidungen vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 8/10 R, B 12 R 3/11 R und B 12 R 5/10 R - klargestellt, dass ausnahmslos jede Entscheidung über die Befreiung eines Pflichtmitgliedes eines Versorgungswerkes von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nur für eine ganz konkrete Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber oder für eine konkrete selbstständige Tätigkeit gelte.

    Bereits diese Entscheidungen können so jedoch nicht mehr herangezogen werden: während die diesbezüglichen Ausführungen des LSG Rheinland-Pfalz in der nachfolgenden Revisionsentscheidung mangels Entscheidungserheblichkeit zu Recht für irrelevant erklärt wurden (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 5/10 R -, Juris Rn. 27-32), wurde die neuere Entscheidung des LSG Baden-Württemberg in der Revision sogar aufgehoben (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 3/11 R -, Juris Rn. 34); letzteres hat sich sodann im Rahmen der erneuten Entscheidung ausdrücklich der Auffassung des BSG angeschlossen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 2015 - L 11 R 1710/13 ZVW, Juris) .

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2009 - L 4 R 738/06

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Mitgliedschaft von

    Auszug aus SG Berlin, 11.01.2017 - S 11 R 4515/15
    Dies habe im Übrigen auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem zur Berufsgruppe der Pharmareferenten ergangenen Urteil festgestellt (Urteil vom 23. Januar 2009, Az. L 4 R 738/06).

    Soweit ersichtlich, wurde zuletzt überhaupt nur noch in drei Entscheidungen des LSG Rheinland-Pfalz und des LSG Baden-Württemberg auf die Voraussetzung einer zwingend erforderlichen Approbation abgestellt (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Mai 2010 - L 4 R 168/09, Juris Rn.31, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Januar 2009 - L 4 R 738/06, Juris Rn.29 - sowie Urteil vom 1. März 2011 - L 11 R 4872/09, Juris Rn. 76, 78).

  • LSG Hessen, 06.02.2014 - L 1 KR 8/13
    Auszug aus SG Berlin, 11.01.2017 - S 11 R 4515/15
    Weiterhin beruft sich die Klägerin auf das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 6. Februar 2014, Az. L 1 KR 8/13, wonach es für die Annahme einer ärztlichen Tätigkeit nicht notwendig sei, dass die jeweils ausgeübte Funktion auch dem typischen oder gängigen Berufsbild des Arztes entspreche, schließlich auf das eine entsprechende Beschränkung ebenfalls ablehnende Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10. Juli 2014, Az. L 14 R 1207/13.

    Die abstrakte berufliche Qualifikation wird durchweg als jedenfalls nicht allein entscheidend angesehen (vgl. etwa Hessisches LSG, Urteil vom 6. Februar 2014 - L 1 KR 8/13, Juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2011 - L 3 R 142/09

    Apothekerversorgung - Pharmaberater - Befreiung - Versicherungspflicht

    Auszug aus SG Berlin, 11.01.2017 - S 11 R 4515/15
    Maßgeblich für den Befreiungsanspruch ist damit zunächst, ob die Klägerin kraft gesetzlicher Anordnung oder aufgrund einer in einem formellen Gesetz enthaltenen Ermächtigung (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. August 2011 - L 3 R 142/09, Juris Rn. 19) Pflichtmitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist.

    Die Prüfung dieser Voraussetzungen ist anhand der genannten gesetzlichen Grundlagen sowie der einschlägigen kammer- und versorgungsrechtlichen Normen zu prüfen (BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 5 RE 13/14 R -, Juris Rn. 27, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 3/11 R -, Juris Rn. 34; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. August 2011 - L 3 R 142/09 -, Juris Rn. 21).

  • LSG Bayern, 08.09.2015 - L 19 R 554/11

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung eines in einer

    Auszug aus SG Berlin, 11.01.2017 - S 11 R 4515/15
    So halte es auch die überwiegende Mehrzahl der Landessozialgerichte nicht für maßgeblich, ob nach den Kammergesetzen bzw. Satzungen der Versorgungseinrichtungen eine Tätigkeit noch eine Pflichtmitgliedschaft begründen könne (zuletzt: Bayerisches LSG, Urteil vom 8. September 2015 - L 19 R 554/11 - sowie Urteil vom 10. Juli 2014 - L 14 R 1207/13).

    Verwiesen werde weiterhin auf das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. September 2015, Az. L 19 R 554/11, wonach die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für eine ausgeübte Beschäftigung notwendig die Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk gerade wegen dieser Tätigkeit voraussetze.

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus SG Berlin, 11.01.2017 - S 11 R 4515/15
    Auch in seinen Entscheidungen zur Befreiungsfähigkeit von Syndikusanwälten hat sich der 5. Senat des BSG den oben zitierten Erwägungen des 12. Senats sinngemäß angeschlossen, indem auf den Inhalt und das Wesen der Tätigkeit abgestellt wurde (vgl. BSG, Urteile vom 3. April 2014 - B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 3/14 R und B 5 RE 9/14 R).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus SG Berlin, 11.01.2017 - S 11 R 4515/15
    Auch in seinen Entscheidungen zur Befreiungsfähigkeit von Syndikusanwälten hat sich der 5. Senat des BSG den oben zitierten Erwägungen des 12. Senats sinngemäß angeschlossen, indem auf den Inhalt und das Wesen der Tätigkeit abgestellt wurde (vgl. BSG, Urteile vom 3. April 2014 - B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 3/14 R und B 5 RE 9/14 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 11 R 4872/09

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Mitgliedschaft von

    Auszug aus SG Berlin, 11.01.2017 - S 11 R 4515/15
    Soweit ersichtlich, wurde zuletzt überhaupt nur noch in drei Entscheidungen des LSG Rheinland-Pfalz und des LSG Baden-Württemberg auf die Voraussetzung einer zwingend erforderlichen Approbation abgestellt (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Mai 2010 - L 4 R 168/09, Juris Rn.31, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Januar 2009 - L 4 R 738/06, Juris Rn.29 - sowie Urteil vom 1. März 2011 - L 11 R 4872/09, Juris Rn. 76, 78).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - L 4 R 168/09
  • LSG Hessen, 29.03.2007 - L 1 KR 344/04

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13

    Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und

  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2015 - L 11 R 1710/13
  • LSG Hamburg, 25.02.2010 - L 1 KR 42/08

    Versicherungsfreiheit nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bei

  • LSG Hessen, 28.04.2016 - L 1 KR 347/15

    1. Die Voraussetzungen der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sind

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 8/10 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Erstreckung der

  • LSG Bayern, 20.09.2017 - L 19 R 1001/13

    Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht

    Aus dem Umstand, dass diese Vorschriften Bundes- und nicht Landesvorschriften sind, sieht der Senat keinen Hinderungsgrund, diese als Grundlage für die Bestimmung der ärztlichen Tätigkeit zu verwenden (a.A. auch im Hinblick auf die Gefahrenorientiertheit der Vorschrift SG Berlin Urteil vom 11.01.2017 - S 11 R 4515/15, LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 30.09.2016 - L 4 R 238/15, jew. juris).

    Die 11. Kammer des Sozialgerichts Berlin (Urteil vom11.01.2017 - S 11 R 4515/15 juris) hat darauf abgestellt, dass die Ärztin bei ihrer Beratungstätigkeit die Kenntnisse der Behandler über bestehende Behandlungsmöglichkeiten, -varianten und - zusammenhänge gefördert habe (Rn. 40); nicht störend sei, dass in Teilbereichen auch betriebswirtschaftliches Basiswissen angewandt worden sei (Rn. 42).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht