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   SG Berlin, 13.01.2010 - S 83 KA 588/07   

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SG Berlin, 13.01.2010 - S 83 KA 588/07 (https://dejure.org/2010,4256)
SG Berlin, Entscheidung vom 13.01.2010 - S 83 KA 588/07 (https://dejure.org/2010,4256)
SG Berlin, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - S 83 KA 588/07 (https://dejure.org/2010,4256)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 35b Abs 1 SGB 5 vom 14.11.2003, § 35b Abs 2 S 1 SGB 5 vom 14.11.2003, § 92 Abs 1 S 1 SGB 5, § 92 Abs 1 S 1 Halbs 3 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5
    Grundsatz der perpetuatio fori - instanzliche Zuständigkeit - Kammer für Vertragsarztangelegenheiten - Besetzung - Feststellungsklage - Gemeinsamer Bundesausschuss - Rechtmäßigkeit des Richtlinien-Beschlusses über den Ausschluss von kurzwirksamen Insulinanaloga für die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von Insulinanaloga von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für die Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2; Zuständigkeit des Sozialgerichts Berlin für Streitigkeiten zwischen dem Gemeinsamen Bundesausschuss und einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Ausschluss von Insulin-Analoga aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Sozialgericht bestätigt Ausschluss von Insulinanaloga

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Auszug aus SG Berlin, 13.01.2010 - S 83 KA 588/07
    Rn. 26; vgl. auch BSG, Urteil v. 31. Mai 2006, -B 6 KA 13/05 R-, SozR 4-2500 § 92 Nr. 5 = BSGE 96, 261-284, mit dem der 6. Senat über die Klage eines Arzneimittelherstellers gegen den Erlass von Therapiehinweisen in der Arzneimittel-Richtlinie entschieden hat; zuletzt BSG 6.Senat, Urteile v. 3. Februar 2010, -B 6 KA 30/09 R- und -B 6 KA 31/09 R-, vgl. Terminsbericht vom 3. Februar 2010 unter www.bundessozialgericht.de).

    Mit der Feststellungsklage ist es möglich, die Anwendung und Wirksamkeit untergesetzlicher Rechtsnormen wie der Arzneimittel-Richtlinie überprüfen zu lassen, weil im Geltungsbereich des SGG nur auf diese Weise wirksamer Rechtsschutz erlangt werden kann (BSG, Urteil v. 31. Mai 2006, a.a.O., Rn. 24 ff.).

    Die Kammer schließt sich insoweit dem BSG an, das in ständiger Rechtsprechung von der hinreichenden demokratischen Legitimation des G-BA ausgeht (vgl. etwa BSG, Urteil v. 31. Mai 2006, a.a.O., Rn. 59 ff. unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerfG), und zwar auch gegenüber den Herstellern von Arzneimitteln.

    Andererseits verbleibt es aber bei der sachlichen Letztentscheidungsbefugnis des Beklagten in Bezug auf den Normsetzungsakt gem. § 92 SGB V. Eine Bindung an die Empfehlungen des IQWiG sieht das Gesetz nicht vor (BSG, Urteil v. 31. Mai 2006, a.a.O., Rn. 72), ebenso wenig eine Pflicht zur Umsetzung der Empfehlung in der Arzneimittel-Richtlinie.

    Das BSG hat im Urteil vom 31. Mai 2006, a.a.O., Rn. 73 ff. entschieden, dass bei einer im Streit stehenden (Kosten-) Nutzenbewertung durch den G-BA von den Gerichten die Frage zu überprüfen ist, ob der G-BA die maßgeblichen Auffassungen der medizinischen Wissenschaft zur Wirkstoffbewertung vollständig ermittelt und alle vorhandenen relevanten Studien ausgewertet hat.

    Denn bei Therapiehinweisen verbleibt dem Vertragsarzt ein gewisser Beurteilungsspielraum bei der Auswahl der Therapie (BSG, Urteil v. 31. Mai 2006, a.a.O., in dem Therapiehinweise als Rat an den Arzt, im Normalfall ein Arzneimittel mit einem bestimmten, günstigeren Wirkstoff zu verordnen [Rn. 44] bzw. als Bindung der Vertragsärzte an ein Regel-Ausnahme-Verhältnis [Rn. 32] qualifiziert werden).

    Denn bereits danach ist der Vertragsarzt verpflichtet, bei zwei zur Behandlung einer bestimmten Gesundheitsstörung zur Verfügung stehenden, medizinisch gleichwertigen Therapieansätzen den kostengünstigeren zu wählen (sog. Minimalprinzip; vgl. BSG, Urteil v. 31. Mai 2006, a.a.O., Rn. 44).

  • EuGH, 26.10.2006 - C-317/05

    G. Pohl-Boskamp - Richtlinie 89/105/EWG - Artikel 6 Nummern 1 und 2 -

    Auszug aus SG Berlin, 13.01.2010 - S 83 KA 588/07
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. Juni 2003 -C-229/00- und vom 26. Oktober 2006, -C-317/05- (dokumentiert bei juris).

    Die Urteile betreffen zweistufige Verfahren zur Festlegung der Höhe der Kostenerstattung durch die staatliche Krankenversicherung (-C-229/00-) beziehungsweise die Frage, ob überhaupt Kosten übernommen werden (-C-317/05).

    Dies wird insbesondere deutlich im Verfahren C-317/05, in dem sich der EuGH mit den in Deutschland bestehenden Voraussetzungen zur Erstattungspflicht von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auseinandergesetzt hat (erster Schritt: die nach der BSG-Rechtsprechung erforderliche arzneimittelrechtliche Zulassung; zweiter Schritt: Feststellung des G-BA gem. § 34 Abs. 1 S. 2 SGB V i.d.F. des GMG, dass das Arzneimittel Therapiestandard zur Behandlung einer schwerwiegenden Krankheit ist).

  • EuGH, 12.06.2003 - C-229/00

    Kommission / Finnland

    Auszug aus SG Berlin, 13.01.2010 - S 83 KA 588/07
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. Juni 2003 -C-229/00- und vom 26. Oktober 2006, -C-317/05- (dokumentiert bei juris).

    Die Urteile betreffen zweistufige Verfahren zur Festlegung der Höhe der Kostenerstattung durch die staatliche Krankenversicherung (-C-229/00-) beziehungsweise die Frage, ob überhaupt Kosten übernommen werden (-C-317/05).

  • SG Berlin, 22.11.2005 - S 81 KR 3778/04

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Rechtmäßigkeit der Festbetragsfestsetzung

    Auszug aus SG Berlin, 13.01.2010 - S 83 KA 588/07
    Schließlich hat auch das SG Berlin im Rahmen einer Entscheidung zur Bildung von Festbetragsgruppen bereits entschieden, dass die Grundsätze der evidenzbasierten Medizin verlangen, für den medizinischen Erkenntnisgewinn die gegenwärtig beste externe wissenschaftliche Evidenz, also randomisierte, doppelblinde Studien heranzuziehen (Urteil vom 22. November 2005, -S 81 KR 3778/04-, zit. n. juris, Rn. 112).
  • BSG, 20.01.2005 - B 3 KR 9/03 R

    Krankenversicherung - Abgrenzung - stationäre Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus SG Berlin, 13.01.2010 - S 83 KA 588/07
    Bei der Vorschrift handelt es sich um eine Auslegungshilfe für Zweifelsfragen in Fällen mit behinderten oder chronisch kranken Versicherten (Zipperer, in: GKV-Kommentar, § 2a Rn. 6; vgl. auch BSG, Urteil v. 20. Januar 2005, -B 3 KR 9/03 R-, zit. n. juris, Rn. 22, wonach die dem § 2a SGB V ähnliche Vorschrift des § 27 Abs. 1 S. 3 SGB V eine "Auslegungsregelung" darstellt).
  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung hier: Manualtherapie

    Auszug aus SG Berlin, 13.01.2010 - S 83 KA 588/07
    Der Erfolg einer Therapie muss sich aus wissenschaftlich einwandfrei geführten Statistiken über die Zahl der behandelten Fälle und Wirksamkeit der Methode ablesen lassen (BSG, Urteil v. 16. Juni 1999, -B 1 KR 4/98 R-, BSGE 84, 90, hier zit. n. juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus SG Berlin, 13.01.2010 - S 83 KA 588/07
    Sie dient mit dem Erhalt und der Stabilisierung der Finanzierung und damit der Leistungsfähigkeit der GKV einem überragend wichtigen Gemeinwohlbelang (st. RSpr. des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2009, -1 BvR 706/08- u.a., zit. n. juris, Rn. 233 m.w.N.).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus SG Berlin, 13.01.2010 - S 83 KA 588/07
    Damit meint das BSG in erster Linie klinische Studien der Phase III, also kontrollierte, doppelblinde Studien der Evidenzstufe I, wie insbesondere aus den Entscheidungen zur Leistungspflicht der GKV beim zulassungsüberschreitenden Einsatz von Arzneimitteln (Off-Label-Use) zum Ausdruck gebracht wird (BSG, Urteil v. 19. März 2002, -B 1 KR 37/00 R-, BSGE 89, 184).
  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R

    Aufnahme von Geräten der nichtinvasiven Magnetfeldtherapie in das

    Auszug aus SG Berlin, 13.01.2010 - S 83 KA 588/07
    Die Kammer ist daher gehindert, dem 1. und 3. Senat des BSG zu folgen, die die Auffassung vertreten, dass es sich bei Klagen, die Entscheidungen des G-BA betreffen, um Angelegenheiten der Sozialversicherung i.S.d. § 10 Abs. 1 SGG, nämlich der Krankenversicherung, handelt, und zwar unabhängig davon, wer sich auf Klägerseite gegen den G-BA wendet (BSG, Beschluss vom 18. November 2009, -B 1 KR 74/08 B-, juris, Rn. 4 ff. und BSG, Urteil vom 12. August 2009, -B 3 KR 10/07 R-, juris, Rn. 10 ff.).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - Erwachsener mit ADHS-Leiden - kein Anspruch auf

    Auszug aus SG Berlin, 13.01.2010 - S 83 KA 588/07
    Dies ist auch der Rechtsprechung des BSG zu entnehmen, das klargestellt hat, dass Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften keine Aussagekraft hinsichtlich des Umfangs der Leistungsansprüche der Versicherten haben (BSG, Urteil v. 30. Juni 2009, -B 1 KR 5/09 R-, zit. n. juris, Rn. 47).
  • SG Berlin, 13.01.2010 - S 83 KA 221/08

    Ausschluss von Insulin-Analoga aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen

  • BSG, 18.11.2009 - B 1 KR 74/08 B

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten über die Pflicht

  • BSG, 06.05.2009 - B 6 A 1/08 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 30/09 R

    Klagebefugnis der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als Trägerorganisation des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.09.2020 - L 9 KR 563/16

    Generikaabschlag - pharmazeutischer Unternehmer - Generika - Großhändler -

    Schließlich habe die Klägerin zu 1) gegen einen Verordnungsausschluss durch den Gemeinsamen Bundesausschuss für Humalog® 2006 als pharmazeutischer Unternehmer geklagt (Verfahren vor dem Sozialgericht Berlin, S 83 KA 588/07).

    Schließlich hat die Klägerin zu 1) gegen einen Verordnungsausschluss durch den Gemeinsamen Bundesausschuss für Humalog® 2006 als pharmazeutischer Unternehmer geklagt (Verfahren vor dem Sozialgericht Berlin, S 83 KA 588/07).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2012 - L 11 SF 105/11
    Der Senat ist trotz Inkrafttretens des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 (BGBl I, Seite 3057) für die Entscheidung über den Ablehnungsantrag zuständig geblieben, da das Verfahren bereits vor Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung beim Landessozialgericht anhängig war (§ 98 SGG i.V.m. § 17 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG); vgl. zur Anwendbarkeit des § 17 GVG auch bei einer Veränderung der gesetzlichen Grundlagen: BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1994 - 7 VR 12/93, NVwZ 1994, 370; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 2 MB 170/04, ZFSH/SGB 2006, 249; SG Berlin, Urteil vom 13. Januar 2010 - S 83 KA 588/07 m.w.N.).
  • SG Berlin, 22.06.2011 - S 83 KA 443/09
    Insofern vermag auch der Hinweis auf die (vermeintlichen; vgl. dazu auch die Urteile der Kammer vom 13.01.2010 - S 83 KA 588/07 und S 83 KA 221/08, abrufbar unter juris) Vorteile der Analog-Insuline gegenüber Human-Insulin und auf die Notwendigkeit des Einsatzes im Einzelfall eine gegenüber dem Fachgruppendurchschnitt weit überdurchschnittliche Verordnung der teureren Analog-Insuline nicht zu rechtfertigen.
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