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   SG Berlin, 14.11.2006 - S 106 AS 8875/06 ER   

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https://dejure.org/2006,35763
SG Berlin, 14.11.2006 - S 106 AS 8875/06 ER (https://dejure.org/2006,35763)
SG Berlin, Entscheidung vom 14.11.2006 - S 106 AS 8875/06 ER (https://dejure.org/2006,35763)
SG Berlin, Entscheidung vom 14. November 2006 - S 106 AS 8875/06 ER (https://dejure.org/2006,35763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zur Weitergewährung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i.F.d. Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Berlin, 14.11.2006 - S 106 AS 8875/06
    Denn die Leistungen dienen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens als einer aus dem Gebot zum Schutz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgenden Pflicht des Staates (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87

    Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage

    Auszug aus SG Berlin, 14.11.2006 - S 106 AS 8875/06
    Ein den Anforderungen des § 66 Abs. 3 SGB I entsprechender Hinweis darf sich nicht in einer allgemeinen Belehrung oder der Wiedergabe des Gesetzestextes erschöpfen, sondern es ist ein konkreter unmissverständlich auf den Fall des Antragstellers/Leistungsempfängers bezogener Hinweis mit Ausführungen darüber erforderlich, weshalb gerade in seinem Fall eine bestimmte Mitwirkungshandlung geboten sei, mit welchen konkreten Leistungseinschränkungen - teilweise oder ganz - er zu rechnen habe, wenn er ohne triftigen Grund der Pflicht nicht nachkomme, und gegebenenfalls auch, warum der Leistungsträger solche Gründe hier für nicht gegeben halte ( vgl. Urteil des BSG vom 20. März 1980 - 7 RAr 21/97 - SozR 4100 § 132 Nr. 1; Urteil des BSG vom 25.Oktober1988 - 7 RAr 70/87 - SozR 1200 § 66 Nr. 13).
  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 21/79

    Meldeaufforderung - Mitwirkungsverlangen - Rechtsfolgenbelehrung - Unterlassene

    Auszug aus SG Berlin, 14.11.2006 - S 106 AS 8875/06
    Ein den Anforderungen des § 66 Abs. 3 SGB I entsprechender Hinweis darf sich nicht in einer allgemeinen Belehrung oder der Wiedergabe des Gesetzestextes erschöpfen, sondern es ist ein konkreter unmissverständlich auf den Fall des Antragstellers/Leistungsempfängers bezogener Hinweis mit Ausführungen darüber erforderlich, weshalb gerade in seinem Fall eine bestimmte Mitwirkungshandlung geboten sei, mit welchen konkreten Leistungseinschränkungen - teilweise oder ganz - er zu rechnen habe, wenn er ohne triftigen Grund der Pflicht nicht nachkomme, und gegebenenfalls auch, warum der Leistungsträger solche Gründe hier für nicht gegeben halte ( vgl. Urteil des BSG vom 20. März 1980 - 7 RAr 21/97 - SozR 4100 § 132 Nr. 1; Urteil des BSG vom 25.Oktober1988 - 7 RAr 70/87 - SozR 1200 § 66 Nr. 13).
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