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   SG Berlin, 18.11.2006 - S 66 AS 9450/06 ER   

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SG Berlin, 18.11.2006 - S 66 AS 9450/06 ER (https://dejure.org/2006,44928)
SG Berlin, Entscheidung vom 18.11.2006 - S 66 AS 9450/06 ER (https://dejure.org/2006,44928)
SG Berlin, Entscheidung vom 18. November 2006 - S 66 AS 9450/06 ER (https://dejure.org/2006,44928)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Anrechnung des vom Lebensgefährten bezogenen Existenzgründungszuschusses

 
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  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 22/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus SG Berlin, 18.11.2006 - S 66 AS 9450/06
    Beide Leistungen dienen der Unterhaltssicherung im weiteren Sinne (so auch Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 22/05; Sozialgericht Wiesbaden, Beschluss vom 10. Mai 2005 - S 16 AS 33/05 ER und Beschluss vom 23. August 2005, - S 16 AS 107/05 ER; Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005, S1 V 873/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2005 - L 8 AS 97/05

    Regelungsanordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile; Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus SG Berlin, 18.11.2006 - S 66 AS 9450/06
    Der von den Antragstellern angenommene Zweck, es sei eine Finanzausstattung der neuen Existenz beabsichtigt, lässt sich demgegenüber aus der gesetzgeberischen Konzeption nicht ableiten (so aber ohne Begründung Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. Juni 2005 - L 8 AS 97/05 ER; dem folgend Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. September 2005 - L 5 B 1002/05 AS ER).
  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 12/02 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Erfüllungsfiktion

    Auszug aus SG Berlin, 18.11.2006 - S 66 AS 9450/06
    Zu der § 11 Abs. 3 SGB II ähnlichen Bestimmung, die für die Arbeitslosenhilfe gegolten hat - § 138 Abs. 3 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz - hat es das BSG für ausreichend erachtet, wenn "bei einer Anrechnung ein weiterer, mit der Leistungsgewährung verbundener Zweck, wie z. B. die Aufrechterhaltung eines bestimmten wirtschaftlichen Zustandes, verfehlt würde" (BSGE SozR 4100 § 138 Nr. 5); zu § 77 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ist demgegenüber entschieden, dass eine zweckneutrale Leistung anrechenbar ist, wobei es sich um eine solche bereits dann handelt, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang eine vom Gesetzgeber gewollte Zweckbindung nicht eindeutig ableiten lässt (BSG, SozR 3-5910 § 76 Nr. 4 zur Frage der Anrechnung einer Verletztenrente; vgl. auch BVerwGE 69, 177 zur Frage der Anrechung einer Entschädigungsrente; BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 - 5 C 41/02, DVBl 2004, 54 zur Frage der Anrechnung der Eigenheimzulage).
  • BVerwG, 28.05.2003 - 5 C 41.02

    Anrechnung, Eigenheimzulage als Einkommen; Anrechnungszeitraum bei einmaligem

    Auszug aus SG Berlin, 18.11.2006 - S 66 AS 9450/06
    Zu der § 11 Abs. 3 SGB II ähnlichen Bestimmung, die für die Arbeitslosenhilfe gegolten hat - § 138 Abs. 3 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz - hat es das BSG für ausreichend erachtet, wenn "bei einer Anrechnung ein weiterer, mit der Leistungsgewährung verbundener Zweck, wie z. B. die Aufrechterhaltung eines bestimmten wirtschaftlichen Zustandes, verfehlt würde" (BSGE SozR 4100 § 138 Nr. 5); zu § 77 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ist demgegenüber entschieden, dass eine zweckneutrale Leistung anrechenbar ist, wobei es sich um eine solche bereits dann handelt, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang eine vom Gesetzgeber gewollte Zweckbindung nicht eindeutig ableiten lässt (BSG, SozR 3-5910 § 76 Nr. 4 zur Frage der Anrechnung einer Verletztenrente; vgl. auch BVerwGE 69, 177 zur Frage der Anrechung einer Entschädigungsrente; BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 - 5 C 41/02, DVBl 2004, 54 zur Frage der Anrechnung der Eigenheimzulage).
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 3.83

    Sozialhilfe - Einkommen - Begriff - Berücksichtigung - Rente

    Auszug aus SG Berlin, 18.11.2006 - S 66 AS 9450/06
    Zu der § 11 Abs. 3 SGB II ähnlichen Bestimmung, die für die Arbeitslosenhilfe gegolten hat - § 138 Abs. 3 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz - hat es das BSG für ausreichend erachtet, wenn "bei einer Anrechnung ein weiterer, mit der Leistungsgewährung verbundener Zweck, wie z. B. die Aufrechterhaltung eines bestimmten wirtschaftlichen Zustandes, verfehlt würde" (BSGE SozR 4100 § 138 Nr. 5); zu § 77 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ist demgegenüber entschieden, dass eine zweckneutrale Leistung anrechenbar ist, wobei es sich um eine solche bereits dann handelt, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang eine vom Gesetzgeber gewollte Zweckbindung nicht eindeutig ableiten lässt (BSG, SozR 3-5910 § 76 Nr. 4 zur Frage der Anrechnung einer Verletztenrente; vgl. auch BVerwGE 69, 177 zur Frage der Anrechung einer Entschädigungsrente; BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 - 5 C 41/02, DVBl 2004, 54 zur Frage der Anrechnung der Eigenheimzulage).
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