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   SG Berlin, 21.09.2011 - S 55 AS 22521/10   

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https://dejure.org/2011,15842
SG Berlin, 21.09.2011 - S 55 AS 22521/10 (https://dejure.org/2011,15842)
SG Berlin, Entscheidung vom 21.09.2011 - S 55 AS 22521/10 (https://dejure.org/2011,15842)
SG Berlin, Entscheidung vom 21. September 2011 - S 55 AS 22521/10 (https://dejure.org/2011,15842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 73 Abs 2 S 2 Nr 2 SGG, § 73 Abs 2 S 3 SGG, § 73 Abs 7 S 3 SGG, § 157 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Vertretung durch postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten - Zurückweisung von Assessoren ohne Anwaltszulassung oder Zulassung als Beistand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus SG Berlin, 21.09.2011 - S 55 AS 22521/10
    Der Gesetzgeber will möglichst Streit über die Bestimmung dessen, was noch als billig oder schon als unbillig zu gelten hat, vermeiden, indem er dem Rechtsanwalt ein Beurteilungs- und Entscheidungsvorrecht eingeräumt hat, das mit der Pflicht zur Berücksichtigung jedenfalls der in § 14 RVG genannten Kriterien verbunden ist (BSG, Urteil vom 01.07.2009, B 4 AS 21/09 R, RdNr 19).

    Das BSG hat eine durchschnittliche Tätigkeit beim Anfertigen von sechs Schriftsätzen an die Behörde angenommen (BSG, Urteil vom 01.07.2009, B 4 AS 21/09 R, RdNr 31).

    Für besonderen Zeitaufwand etwa in Form besonders langer Besprechungen, besonders aufwändiger Recherchearbeit, besonders umfangreichen Aktenstudiums, besonders umfangreicher Anfertigung von Notizen oder komplexen Schriftverkehrs (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Urteil vom 01.07.2009, B 4 AS 21/09 R, RdNr 29) ist nichts von Substanz vorgetragen, geschweige denn Beweis angetreten.

    Hinsichtlich der Einordnung, ob die rechtliche Schwierigkeit durchschnittlich, über- oder unterdurchschnittlich ist, hält es das BSG (Urteil vom 01.07.2009, B 4 AS 21/09 R, RdNr 35) hingegen zutreffend nicht für angebracht, nach einzelnen Rechtsgebieten zu differenzieren Ohne Aussagekraft ist daher auch, ob hierfür ein Fachanwaltstitel erworben werden kann.

  • LAG Hamm, 08.08.2011 - 1 Ta 374/11

    Voraussetzungen für den Erlass eines Versäumnisurteils bei fehlender

    Auszug aus SG Berlin, 21.09.2011 - S 55 AS 22521/10
    Ausgeschlossen sind demnach also auch Assessoren ohne Anwaltszulassung oder außerhalb ihrer Tätigkeit für die in § 73 Abs. 2 SGG genannten Einrichtungen (so auch LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.2011, 1 Ta 374/11, und Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011, RdNr 4 zu § 11 ArbGG als Parallelvorschrift zu § 73 SGG).
  • SG Detmold, 06.11.2017 - S 2 SO 51/17

    Gerichtliche Zurückweisung von nicht vertretungsbefugten Bevollmächtigten durch

    Für weitere Einzelheiten zur Rechtslage wird Bezug genommen auf die Entscheidung des SG Berlin vom 21.09.2011 zum dortigen Aktenzeichen S 55 AS 22521/10 für den Fall eines Rechtsassessors und auf die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 19.02.2016 zum Aktenzeichen L 8 AL 4856/14, in der sogar eine Annexkompetenz eines zugelassenen Rentenberaters für eine Angelegenheit der Arbeitslosenversicherung verneint wurde.
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