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   SG Berlin, 22.09.2010 - S 71 KA 552/09   

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https://dejure.org/2010,25601
SG Berlin, 22.09.2010 - S 71 KA 552/09 (https://dejure.org/2010,25601)
SG Berlin, Entscheidung vom 22.09.2010 - S 71 KA 552/09 (https://dejure.org/2010,25601)
SG Berlin, Entscheidung vom 22. September 2010 - S 71 KA 552/09 (https://dejure.org/2010,25601)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 45 Abs 2 S 1 BMV-Ä, § 34 Abs 4 S 1 EKV-Ä, § 34 Abs 4 S 2 EKV-Ä, § 45 Abs 2 SGB 1, § 82 Abs 1 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschlussfrist für sachlich-rechnerische Berichtigungen - Hemmung von Ausschlussfristen - Untätigkeit - Vergleichsverhandlungen)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Honoraraufhebungsbescheids und Rückforderungsbescheids als Ergebnis der Plausibilitätsprüfung vor dem Hintergrund eines festgestellten Missbrauchs der Rechtsform der Praxisgemeinschaft; Anwendbarkeit des Rechtsinstituts der sachlich-rechnerischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 40/94

    Unterbrechung der Ausschlußfrist für Honorarkürzungsbescheide durch

    Auszug aus SG Berlin, 22.09.2010 - S 71 KA 552/09
    Demgemäß habe bereits die ältere Rechtsprechung des BSG zum Kassen-/Vertragsarztrecht die Möglichkeit einer Unterbrechung (nach altem Recht) der vierjährigen Ausschlussfrist für Wirtschaftlichkeitsprüfungsbescheide in entsprechender Anwendung der verjährungsrechtlichen Vorschrift des § 209 Abs. 1 BGB (alte Fassung) anerkannt (BSGE 76, 285, 289 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 30 S 170 f).

    Sie vertritt die Auffassung, dass insbesondere aus der Vorschrift des § 45 Absatz 2 SGB I auf den Willen des Gesetzgebers geschlossen werden kann, die bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über Hemmung und Unterbrechung der Verjährung für das Sozialrecht im allgemeinen zu übernehmen (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 20. September 1995, Az. B 6 RKa 40/94, Rn. 27 des bei Juris veröffentlichten Urteils).

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R

    Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist für den Erlass von

    Auszug aus SG Berlin, 22.09.2010 - S 71 KA 552/09
    Verjährungsrechtliche Hemmungsvorschriften - insbesondere §§ 203 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - fänden entgegen der Auffassung der Beklagten und auch nach der von ihr zitierten Entscheidung des BSG vom 6. September 2006 (Az. B 6 KA 40/05 R) auf die Ausschlussfrist in diesem Verfahren keine (entsprechende) Anwendung.

    Nach Ablauf der Ausschlussfrist ist eine sachlich-rechnerische Richtigstellung auf der Grundlage der bundesmantelvertraglichen Vorschriften ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 6. September 2006, Az. B 6 KA 40/05, Rn. 12 des bei Juris veröffentlichten Urteils, mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 14/04 R

    Vertragsarzt - Honorarkürzung wegen übermäßiger Ausdehnung der Kassenpraxis durch

    Auszug aus SG Berlin, 22.09.2010 - S 71 KA 552/09
    Rechtsgrundlage des angefochtenen Bescheides sind die Bestimmungen der Bundesmantelverträge über die Berechtigung der Kassenärztlichen Vereinigungen zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung (§ 45 Absatz 2 Satz 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte - BMV-Ä -, § 34 Absatz 4 Sätze 1 und 2 Ersatzkassenvertrag-Ärzte - EKV-Ä -), die in ihrem Anwendungsbereich die Regeln des § 45 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) verdrängen (BSG, ständige Rechtsprechung., zum Beispiel Urteil vom 28. September 2005, Az.: B 6 KA14/04R, SozR 4-5520 § 32 Nr. 2).
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

    Auszug aus SG Berlin, 22.09.2010 - S 71 KA 552/09
    Das BSG hat das Rechtsinstitut der sachlich-rechnerischen Richtigstellung z.B. bei Abrechnung fachfremder Leistungen oder qualitativ mangelhafter Leistungen ebenso für anwendbar erachtet, wie auch bei durch nicht genehmigte Assistenten erbrachten Leistungen und bei Aufrechterhaltung einer übergroßen Praxis mit Hilfe eines Assistenten sowie insbesondere auch im Fall der Leistungserbringung in Form einer Praxisgemeinschaft obwohl die ärztliche Tätigkeit tatsächlich wie in einer Gemeinschaftspraxis erfolgt ist (Urteil vom 22. März 2006, Az.: B 6 KA 76/04 R, SozR 4-5520 § 32 Nr. 6).
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 158/07

    Beendigung der Verjährungshemmung durch "Einschlafenlassen" der Verhandlung

    Auszug aus SG Berlin, 22.09.2010 - S 71 KA 552/09
    Ein Abbruch der Verhandlungen durch ein solches "Einschlafenlassen" ist dann anzunehmen, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Verhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (zuletzt: BGH, Urteil vom 6. November 2008, Az. IX ZR 158/07, veröffentlicht bei Juris, mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus SG Berlin, 22.09.2010 - S 71 KA 552/09
    Die Richtigstellung kann von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse erfolgen (vgl. BSGE 89, 90, 93 f., SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S.6).
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