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   SG Berlin, 22.09.2010 - S 83 KA 693/08   

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SG Berlin, 22.09.2010 - S 83 KA 693/08 (https://dejure.org/2010,26186)
SG Berlin, Entscheidung vom 22.09.2010 - S 83 KA 693/08 (https://dejure.org/2010,26186)
SG Berlin, Entscheidung vom 22. September 2010 - S 83 KA 693/08 (https://dejure.org/2010,26186)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 55 Abs 1 SGG, Anl 1 BMV-Ä, § 6 PsychThG, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG
    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Ergänzung der Psychotherapie-Vereinbarung - Erwerb von Zusatzqualifikationen an oder über anerkannte Ausbildungsstätten - Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des eingefügten Zusatzes "für Kinder- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 4.08

    Ausbildungsstätte; staatliche Anerkennung; Psychotherapie; Kinder- und

    Auszug aus SG Berlin, 22.09.2010 - S 83 KA 693/08
    Die von den Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30.04.2009 - 3 C 4.08) betreffe einen völlig anderen Sachverhalt und sei auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar.

    Der Gesetzgeber hat im Rahmen des PsychThG die Behandlung von Kindern und Jugendlichen nicht lediglich als eine besondere Disziplin oder Fachrichtung der allgemeinen Psychotherapie ausgestaltet, sondern als einen eigenständigen Beruf mit unterschiedlichen Ausbildungsinhalten und besonderen Zulassungs- und Prüfungsverordnungen (BVerwG, Urteil vom 30.04.2009 - 3 C 4.08, Rdnr. 20 des von der Beklagten zu 1) übersandten Abdrucks).

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Auszug aus SG Berlin, 22.09.2010 - S 83 KA 693/08
    Abgesehen davon hat es das BSG unter Verweis auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG zugelassen, dass im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung juristische und natürliche Personen, die durch untergesetzliche Normen oder deren Fehlen in rechtlich geschützten Belangen betroffen sind, dagegen klagen können (BSG, Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R - Clopidogrel, m. umfangr. Nachweisen).

    Aus der von der Klägerin erwähnten Clopidogrel-Entscheidung des BSG (Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R) ergibt sich nichts anderes.

  • BSG, 13.01.1993 - 14a/6 RKa 67/91

    Zulässigkeit einer Klage - Kassenzahnarztrecht - Rechtsnormen - Unwirksamkeit

    Auszug aus SG Berlin, 22.09.2010 - S 83 KA 693/08
    Mit der Feststellungsklage ist es möglich, die Anwendung und Wirksamkeit gesetzesnachrangiger Rechtsvorschriften überprüfen zu lassen, wenn nur auf diese Weise wirksamer Rechtsschutz erlangt werden kann und der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat (BSG, a.a.O. m.w.N., grundlegend BSG, Urteil vom 13.01.1993 - BSGE 72, 15; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006 (1 BvR 541/02 u.a. - NVwZ 2006, 922).

    Bei der zwischen den Beklagten gemäß § 28 der Psychotherapie-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (die ihrerseits ihre Rechtsgrundlage in § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 6a SGB V finden) getroffene Psychotherapie-Vereinbarung zwischen den Beklagten handelt es sich um einen Norm(setzungs)vertrag und damit um eine untergesetzliche Rechtsnorm, deren Rechtmäßigkeit damit Gegenstand einer Feststellungsklage unter den oben genannten Voraussetzungen sein kann (vgl. BSG, Urteil vom 13.01.1993, a.a.O., zu einer Vergütungsvereinbarung für Zahntechniker).

  • BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 23/04 R

    Arzneimittelhersteller - Inanspruchnahme von gerichtlichen Rechtsschutz gegen

    Auszug aus SG Berlin, 22.09.2010 - S 83 KA 693/08
    Ähnlich formuliert der 3. Senat des BSG, dass es auch auf der Grundlage der Festbetrags-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht ausgeschlossen sei, dass staatliche Maßnahmen, die auf eine Veränderung des Verhaltens von Unternehmen im Wettbewerb zielen oder den Wettbewerb der Unternehmen untereinander verfälschen, im Einzelfall die Berufsfreiheit beeinträchtigen können (BSG, Urteil vom 24.11.04 - B 3 KR 23/04 R = BSGE 94, 1 - 24.11.04 - B 3 KR 23/04 R).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus SG Berlin, 22.09.2010 - S 83 KA 693/08
    Ohne diese Beschränkung würde Art. 12 Abs. 1 GG konturenlos werden, da fast jede Norm Rückwirkungen auf die Berufsfreiheit haben kann (BVerfGE 97, 228, 253f.).
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus SG Berlin, 22.09.2010 - S 83 KA 693/08
    Die Klägerin wird in ihrem Marktverhalten nicht eingeschränkt und kann die angesprochenen Interessenden selbst auswählen und ihre Leistungen weiterhin uneingeschränkt anbieten (vgl. dazu BVerfGE 121, 317ff - Rauchverbot, bei juris Rdnr. 32).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus SG Berlin, 22.09.2010 - S 83 KA 693/08
    Das BSG begründete in dieser Entscheidung das Vorliegen eines Grundrechtseingriffs in die Berufsfreiheit eines Arzneimittelherstellers durch Therapiehinweise, die einen bestimmten Wirkstoff betreffen, in Abgrenzung zu der Festbetragsentscheidung des BVerfG (BVerfGE 106, 275ff.) damit, dass der Therapiehinweis gerade darauf abzielte, durch die angestrebte Verordnung eines anderen Wirkstoffs (ASS) erhebliche Kosten zu Lasten des ansonsten mit Clopidogrel erzielten Umsatzes einzusparen.
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus SG Berlin, 22.09.2010 - S 83 KA 693/08
    Mit der Feststellungsklage ist es möglich, die Anwendung und Wirksamkeit gesetzesnachrangiger Rechtsvorschriften überprüfen zu lassen, wenn nur auf diese Weise wirksamer Rechtsschutz erlangt werden kann und der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat (BSG, a.a.O. m.w.N., grundlegend BSG, Urteil vom 13.01.1993 - BSGE 72, 15; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006 (1 BvR 541/02 u.a. - NVwZ 2006, 922).
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