Rechtsprechung
   SG Berlin, 26.04.2005 - S 18 RA 460/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26827
SG Berlin, 26.04.2005 - S 18 RA 460/02 (https://dejure.org/2005,26827)
SG Berlin, Entscheidung vom 26.04.2005 - S 18 RA 460/02 (https://dejure.org/2005,26827)
SG Berlin, Entscheidung vom 26. April 2005 - S 18 RA 460/02 (https://dejure.org/2005,26827)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,26827) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsetzung von Feststellungen betreffend die Anwendung von Begrenzungsregelungen nach § 7 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG); Voraussetzungen für die Einordnung der Erklärung einer Behörde als Verwaltungsakt im Hinblick auf Festellungen im Rahmen einer ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus SG Berlin, 26.04.2005 - S 18 RA 460/02
    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 138) nach Ansicht der Kammer zutreffend festgestellt, dass der Gesetzgeber mit § 7 AAÜG den zulässigen Zweck verfolgt, überhöhte Arbeitsverdienste nicht rentenwirksam werden zu lassen.
  • LSG Berlin, 24.01.2002 - L 8 RA 246/95

    Keine höhere Rente für ehemalige Stasi-Mitarbeiter

    Auszug aus SG Berlin, 26.04.2005 - S 18 RA 460/02
    Es ist auch nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber nur deshalb auf den Überführungsbescheid abgestellt hat, weil in der Vergangenheit die Versorgungsträger sich tatsächlich für die Begrenzung zuständig gesehen haben und auch entsprechende Bescheide erteilt haben und auch in Literatur und Rechtsprechung nahezu einhellig davon ausgegangen wurde, dass Gegenstand des Bescheides des Versorgungsträgers die verbindliche Feststellung der Entgeltbegrenzungen nach § 6 Abs. 2 und 3 und § 7 AAÜG ist (vgl. zum Beispiel Kreikebohm, Sozialgesetzbuch VI, § 8 AAÜG, Rn. 13 und 14; Kommentar zum Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung, herausgegeben vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, § 8 Art. 3 RÜG (AAÜG), Rn. 9 - Stand 1. Januar 1997-; Landessozialgericht (LSG) Berlin, Urteil vom 24. Januar 2002, Az. L 8 RA 246/95 W 99; LSG Berlin, Urteil vom 22. April 2002, Az.: L 16 RA 29/94 W 99 ).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus SG Berlin, 26.04.2005 - S 18 RA 460/02
    Daraus, dass der Gesetzgeber § 6 Abs. 1 AAÜG, also die Begrenzung der Entgelte auf die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze, herausgenommen hat, ergibt sich, dass er entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (hier insbesondere Urteil vom 18. Juli 1996, Az. 4 RA 7/95) davon ausgeht, dass diese Begrenzung (erst) durch den Rentenbescheid vorzunehmen ist.
  • SG Berlin, 26.04.2004 - S 18 RA 7460/01

    Stasi-Mitarbeiter - Rentenkürzung verfassungswidrig

    Auszug aus SG Berlin, 26.04.2005 - S 18 RA 460/02
    Für den Kläger führen die Vorschriften der §§ 7, 8 AAÜG nicht zu verfassungswidrigen Ergebnissen, auch wenn die Kammer erhebliche Bedenken gegen die Verfassungskonformität der Regelungen hat (vgl. Beschluss der Kammer vom heutigen Tag zu S 18 RA 7460/01).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 4/92

    Rückforderung - Kindergeld - Verwaltungsakt

    Auszug aus SG Berlin, 26.04.2005 - S 18 RA 460/02
    "Ob die Erklärung einer Behörde als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, richtet sich danach, wie der Empfänger diese Erklärung bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles zu deuten hatte." (BSG Urt. vom 29.10.92, 10 RKg 4/92 m.w.N. für die ständige BSG-Rechtsprechung und den Verweis auf die Rspr. des BVerwG und des BGH in SozR 3-1300 § 50 Nr. 13) Diese Auslegung berücksichtigt zutreffend, dass an Erklärungen im Rechtsverkehr regelmäßig durch das Gesetz Rechtsfolgen geknüpft sind, die vom Bürger als Adressat des Rechts beherrscht werden sollen.
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus SG Berlin, 26.04.2005 - S 18 RA 460/02
    Für die Frage der Auslegung von Äußerungen der Beklagten im Hinblick auf die Frage, inwieweit sich diese Äußerungen als Verwaltungsakt darstellen, ist nicht auf einen mit der Sach- und Rechtslage vertrauten Adressaten abzustellen (so aber BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001, Az.: B 4 RA 6/01 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht