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   SG Berlin, 26.05.2014 - S 212 SO 850/14 ER   

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https://dejure.org/2014,11086
SG Berlin, 26.05.2014 - S 212 SO 850/14 ER (https://dejure.org/2014,11086)
SG Berlin, Entscheidung vom 26.05.2014 - S 212 SO 850/14 ER (https://dejure.org/2014,11086)
SG Berlin, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - S 212 SO 850/14 ER (https://dejure.org/2014,11086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 61 SGB 12, §§ 61 ff SGB 12, § 2 Abs 1 SGB 12, § 13 Abs 3 S 1 Nr 1 SGB 11, § 38a Abs 1 SGB 11
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Nachrang der Sozialhilfe - Erhalt eines Wohngruppenzuschlags nach § 38a SGB 11 - keine Anrechnung auf die Hilfe zur Pflege - keine Leistungskongruenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen der Hilfen zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII ohne Anrechnung des Wohngruppenzuschlags nach § 38a SGB XI

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus SG Berlin, 26.05.2014 - S 212 SO 850/14
    Das ist dann der Fall, wenn der Antragstellerin ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - (BVerfGE 79, 69 ff.).
  • SG Halle, 06.03.2014 - S 24 SO 223/13

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Pflegesachleistung - keine

    Auszug aus SG Berlin, 26.05.2014 - S 212 SO 850/14
    Diese Ansicht habe das SG Halle in seinem Beschluss vom 6. März 2014, S 24 SO 223/13 ER bestätigt.
  • SG Berlin, 20.01.2015 - S 212 SO 850/14

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Übernahme der Kosten für eine

    Mit Beschluss vom 26. Mai 2014 verpflichtete das Sozialgericht (SG) Berlin den Beklagten im Verfahren S 212 SO 850/14 ER (juris), der Klägerin für die Zeit ab 2. April 2014 Hilfen zur Pflege ohne Anrechnung des Wohngruppenzuschlags zu gewähren.

    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird im Übrigen auf den Inhalt der Prozessakte, der beigezogenen Akte S 212 SO 850/14 ER / L 23 SO 178/14 B ER sowie der Verwaltungsakte des Beklagten und der Beigeladenen zu 2) Bezug genommen.

    Sofern die Kammer noch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (vgl. S 212 SO 850/14 ER, Beschluss vom 26. Mai 2013, Rn. 78, zitiert nach juris) zwischen der Anleitung und Impulsgabe zu solchen Aktivitäten im engeren Sinne und der Organisation solcher Aktivitäten im Weiteren unterschieden hat, so vermag diese Ansicht bei genauerem Hinsehen auf die LK und deren Inhalte nicht länger zu überzeugen.

  • SG Berlin, 25.08.2015 - S 212 SO 1248/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Bereits das LSG Berlin-Brandenburg (a.a.O., Rn. 52, zitiert nach juris) hat darauf hingewiesen, dass die pauschale Bedarfsabdeckung durch LK 19, 38 nicht in einzelne Handlungen "künstlich" aufgeteilt werden kann (so noch: SG Berlin, Beschluss vom 26. Mai 2014, S 212 SO 850/14 ER, Rn. 78, zitiert nach juris, das zwischen Spielen einerseits und der Organisation der Spiel- oder Maltherapeutin andererseits unterschieden hat).
  • SG Berlin, 25.08.2015 - S 212 SO 150/14

    Abzug eines von der Pflegekasse gewährten Wohngruppenzuschlags von durch den

    Die Klägerin ist der Ansicht, dass der Wohngruppenzuschlag nicht auf die Leistungen der Hilfe zur Pflege angerechnet werden könne (SG Berlin, Beschluss vom 26. Mai 2014, S 212 SO 850/14 ER, zitiert nach juris).
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