Rechtsprechung
SG Braunschweig, 04.05.2010 - S 47 SF 93/10 AB |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Urkundsbeamten wegen Besorgnis der Befangenheit - unzulässiges Ablehnungsgesuch: Einwände gegen den Inhalt einer Entscheidung in Kostensachen und Rechtsmissbräuchlichkeit - Unbeachtlichkeit der pauschalen Ablehnung einer ...
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 60 Abs. 1 S. 1 SGG; § 42 Abs. 2 ZPO; § 49 ZPO
Rechtliche Ausgestaltung des Verfahrens betreffend ein Ablehnungsgesuch (Befangenheitsantrag) gegen einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (UdK); Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs bei einem Ablehnungsgesuch wegen vermeintlicher Besorgnis der Befangenheit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Ausgestaltung des Verfahrens betreffend ein Ablehnungsgesuch (Befangenheitsantrag) gegen einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (UdK); Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs bei einem Ablehnungsgesuch wegen vermeintlicher Besorgnis der Befangenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Ablehnung eines Urkundsbeamten wegen Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 04.05.2010 - S 47 SF 93/10 AB
- SG Braunschweig, 10.05.2010 - S 47 SF 93/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97
Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines …
Auszug aus SG Braunschweig, 04.05.2010 - S 47 SF 93/10
Wertungen ohne Tatsachensubstanz reichen in diesem Zusammenhang nicht aus (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. August 1997 - B 18/97 - NJW 1997 S. 3327 bis 3328). - BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05
Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch
Auszug aus SG Braunschweig, 04.05.2010 - S 47 SF 93/10
§ 47 ZPO gilt in diesem Fall nicht (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 2005 - V ZB 7/05 - zitiert nach Juris - veröffentlicht u. a. in NJW-RR 2005, 1564 und MDR 2005, 943 bis 944).