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SG Bremen, 04.05.2011 - S 2 U 11/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kosten für die Behandlung und für einen stationären Aufenthalt nach einer Operation werden nicht durch die Krankenkasse übernommen wegen fehlender Anordnungen einer vollstationären Meniskusbehandlung; Kostenübernahme der Behandlung und des stationären Aufenthalts durch ...
- sozialgericht-bremen.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 32/04 R
Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Voraussetzung für Anspruch auf …
Auszug aus SG Bremen, 04.05.2011 - S 2 U 11/08
Dass ist im konkreten Fall die sozialen Rahmenbedingungen für eine ambulante Behandlung nicht gegeben seien, begründe jedenfalls keinen Anspruch gegen den Träger der gesetzlichen Krankenkasse (BSG, Beschluss vom 7. November 2006, Az. B 1 KR 32/04 R, Rn. 15). - BSG, 25.09.2007 - GS 1/06
Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer …
Auszug aus SG Bremen, 04.05.2011 - S 2 U 11/08
Nach den im Krankenversicherungsrecht entwickelten Grundsätzen ist dies nur zu bejahen, wenn die besonderen Mittel eines Krankenhauses benötigt werden, um die Krankheit zu heilen oder zu bessern, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (ständige Rechtsprechung, zusammenfassend: BSG, Beschluss vom 27. September 2007, Az. GS 1/06, Rn. 24). - BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 22/07 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung einer nicht erforderlichen …
Auszug aus SG Bremen, 04.05.2011 - S 2 U 11/08
Denn damit würde die Klägerin der Beklagten die Prüfungsmöglichkeit nach § 32 SGB VII nehmen und die Wertungen dieser Vorschrift unterlaufen (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 2008, Az. B 3 KR 22/07 R, Rn. 21, m.w.N.). - BSG, 12.01.2010 - B 2 U 28/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - …
Auszug aus SG Bremen, 04.05.2011 - S 2 U 11/08
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) wird eine vertragliche Verpflichtung nicht schon damit begründet, dass ein behandlungsbedürftiger Versicherter in ein Krankenhaus aufgenommen wird, das zum Verletztenartenverfahren gemäß § 37 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungs-Träger (UV-Träger) zugelassen ist (BSG, Urteil vom 12. Januar 2010, Az. B 2 U 28/08 R, Rn. 13).