Rechtsprechung
SG Bremen, 25.10.2017 - S 7 KR 346/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,44249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- sozialgericht-bremen.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kosten für Begleitperson
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Thüringen, 06.09.2011 - L 6 KR 1268/10
Krankenversicherung - Mitaufnahme einer Begleitperson bei stationärer Behandlung …
Auszug aus SG Bremen, 25.10.2017 - S 7 KR 346/14
Eine Kostenübernahme durch die Träger der Krankenversicherungsleistungen ist insoweit nicht möglich und vom Gesetzgeber nicht vorgesehen (vgl. dazu auch LSG Thüringen, Beschl. v. 06.09.2011, L 6 KR 1268/10 B, juris Rn. 15, m.w.N.).Das Gericht hält dies für zutreffend und ist der Auffassung, dass derartige Stellvertreterleistungen, die dem ausdrücklichen Wortlaut des §§ 27 SGB V entgegenstehen würden, nicht möglich sind (so auch LSG Thüringen, Beschl. v. 06.09.2011, L 6 KR 1268/10 B, juris Rn. 16).
- BSG, 22.02.1974 - 3 RK 79/72
Möglichkeit der Übernahme der Kosten eines Ultraschallverneblers ; …
Auszug aus SG Bremen, 25.10.2017 - S 7 KR 346/14
Danach konnten Krankenkassen eine vom Gesetz nicht vorgesehene Leistung dennoch erbringen, sofern diese medizinisch notwendig und zweckmäßig im Sinne von § 12 Abs. 1 SGB V war, sofern daraus ein geringerer Kostenaufwand als aus der Erbringung der gesetzlich vorgesehenen Leistung folgte (vgl. BSG, Urt. v. 22.2.1974, 3 RK 79/72). - BSG, 25.06.2002 - B 1 KR 22/01 R
Krankenversicherung - Anspruch - Haushaltshilfe - ambulante Behandlung im …
Auszug aus SG Bremen, 25.10.2017 - S 7 KR 346/14
Das Bundessozialgericht ist vom Rechtsinstitut der Stellvertreterleistung für die Rechtslage nach dem SGB V jedoch mittlerweile unter Verweis auf den abschließenden Regelungscharakter des § 27 Abs. 1 S. 2 SGB V abgerückt (BSG Urt. v. 25.6.2002, B 1 KR 22/01 R).
- LSG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - L 4 KR 2665/19 Ob es sich bei der vorliegend erfolgten Unterbringung der Mutter des Klägers in verschiedenen Ferienwohnungen während seines stationären Aufenthaltes im Jahr 2016 überhaupt um eine Mitaufnahme im Sinne des § 11 Abs. 3 SGB V a.F. handelt, insbesondere ob vor Einführung von Satz 2 zum 1. Januar 2019, welcher nunmehr eine Unterbringung der Begleitperson auch außerhalb des Krankenhauses oder der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung für den Anspruch nach Satz 1 genügen lässt, lediglich eine Mitaufnahme in der Einrichtung selbst den Anspruch begründen (so u.a. LSG Thüringen…, Beschluss vom 6. September 2011 - L 6 KR 1268/10 B - juris, Rn. 15; SG Bremen, Urteil vom 25. Oktober 2017 - S 7 KR 346/14 - juris;… Wagner, in: Krauskopf, Stand März 2013, § 11 SGB V Rn. 10) oder bereits vor der Gesetzesänderung eine Unterbringung außerhalb der Einrichtung ausreichen konnte (…so u.a. Noftz, a.a.O., Rn. 59a;… Roters, in: Kasseler Kommentar, Stand März 2019, § 11 SGB V Rn. 22b), kann letztlich offenbleiben, da es bereits an der Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson mangelt.