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SG Chemnitz, 16.01.2018 - S 16 SF 2197/17 E |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Sachsen, 04.09.2013 - L 8 AS 1282/12
Auszug aus SG Chemnitz, 16.01.2018 - S 16 SF 2197/17
Denn die Erledigungsgebühr ist eine Erfolgsgebühr, die die Entlastung des Gerichts und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um die Herstellung des Rechtsfriedens ohne Sachentscheidung des Gerichts "durch die anwaltliche Mitwirkung" honoriert und die daher eine "anwaltliche Mitwirkung" im Sinne eines besonderen, nicht ganz unwesentlichen Beitrags des Rechtsanwalts zur Erledigung des Rechtsstreits ohne eine gerichtliche Entscheidung erfordert (Sächs. LSG, Beschluss vom 04.09.2013 - L 8 AS 1282/12 B KO -, juris RdNr. 19 unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 14.02.2013 - B 14 AS 62/12 R - juris RdNr. 23, und mit zahlreichen weiteren Nachweisen zu der Rechtsprechung weiterer LSGe; im übrigen auch Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 1002 VV, RdNr. 40; Hartmann, Kostengesetze, RVG, 1002 VV, RdNr. 10). - BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 62/12 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - …
Auszug aus SG Chemnitz, 16.01.2018 - S 16 SF 2197/17
Denn die Erledigungsgebühr ist eine Erfolgsgebühr, die die Entlastung des Gerichts und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um die Herstellung des Rechtsfriedens ohne Sachentscheidung des Gerichts "durch die anwaltliche Mitwirkung" honoriert und die daher eine "anwaltliche Mitwirkung" im Sinne eines besonderen, nicht ganz unwesentlichen Beitrags des Rechtsanwalts zur Erledigung des Rechtsstreits ohne eine gerichtliche Entscheidung erfordert (Sächs. LSG, Beschluss vom 04.09.2013 - L 8 AS 1282/12 B KO -, juris RdNr. 19 unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 14.02.2013 - B 14 AS 62/12 R - juris RdNr. 23, und mit zahlreichen weiteren Nachweisen zu der Rechtsprechung weiterer LSGe; im übrigen auch Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 1002 VV, RdNr. 40; Hartmann, Kostengesetze, RVG, 1002 VV, RdNr. 10).