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   SG Düsseldorf, 04.11.2009 - S 2 KA 108/09   

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SG Düsseldorf, 04.11.2009 - S 2 KA 108/09 (https://dejure.org/2009,11939)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.2009 - S 2 KA 108/09 (https://dejure.org/2009,11939)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 2009 - S 2 KA 108/09 (https://dejure.org/2009,11939)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachlich-rechnerische Berichtigungen von ärztlichen Quartalsabrechnungen in Bezug auf die Nr. 157 EBM (Krebsfrüherkennungs-Untersuchung); Geltung des Verwirkungsgrundsatzes bei illoyaler Verspätung auch im Vertragsarztrecht; Ausschluss von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 26/06 R

    Beginn der Ausschlussfrist für Honorarberichtigungen bei fehlerhaften

    Auszug aus SG Düsseldorf, 04.11.2009 - S 2 KA 108/09
    Diese Ausschlussfrist beginnt mit dem Tag nach der Bekanntgabe des Honorarbescheides für das jeweils betroffene Quartal (BSG, Urteil vom 28.03.2007 - B 6 KA 26/06 R -).

    Sie ist dann nur noch nach Maßgabe der Vertrauensausschlusstatbestände des § 45 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 SGB X möglich (BSG, Urteil vom 28.03.2007 - B 6 KA 26/06 R -).

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 R

    Honorierung bei Behandlung von heilfürsorgeberechtigten Personen, unentgeltliche

    Auszug aus SG Düsseldorf, 04.11.2009 - S 2 KA 108/09
    Die aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitete Verwirkung tritt - auch im Vertragsarztrecht (vgl. BSGE 72, 271, 278; BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 11) - bei illoyaler Verspätung ein, d.h. insbesondere dann, wenn der Berechtigte ein Recht für längere Zeit nicht ausgeübt hat ("Zeitmoment") und der Verpflichtete sich aufgrund eines besonderen Verhaltens des Berechtigten darauf einstellen durfte, dass dieses Recht nicht mehr ausgeübt werden würde ("Umstandsmoment"; BSG, Urteil vom 12.12.2001 - B 6 KA 2/01 R - m.w.N.).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 04.11.2009 - S 2 KA 108/09
    Andererseits reicht leichte Fahrlässigkeit des Arztes oder des von ihm beauftragten Personals nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 17.09.1997 - 6 RKa 86/95 -).
  • BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R

    Vertragsarzt - unzulässige Verordnung von Sprechstundenbedarf - Regress - kein

    Auszug aus SG Düsseldorf, 04.11.2009 - S 2 KA 108/09
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (zuletzt BSG, Urteil vom 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R - m.w.N.) sind nachträgliche Honorarberichtigungen auch ausgeschlossen, soweit die Kassenärztliche Vereinigung ihre Befugnis zu sachlich-rechnerischer Richtigstellung bereits "verbraucht" hat, indem sie die Honoraranforderung des Vertragsarztes in einem der ursprünglichen Honorarverteilung nachfolgenden Verfahren auf ihre sachlich-rechnerische Richtigkeit bereits überprüft und vorbehaltlos bestätigt hatte.
  • BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 26/01 R

    Vertragsarzt - Kassenärztliche Vereinigung - Korrektur - Honorarbescheid -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 04.11.2009 - S 2 KA 108/09
    Ungewissheiten hinsichtlich der Grundlagen der Honorarverteilung, die ihren Ausdruck etwa in einem pauschalen Berichtigungs- oder Vorläufigkeitsvorbehalt in dem ursprünglichen Honorarbescheid gefunden hätten (vgl. BSGE 89, 62, 72; Urteil vom 26.06.2002 - B 6 KA 26/01 R -), bestanden nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2009 - L 11 KA 24/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Düsseldorf, 04.11.2009 - S 2 KA 108/09
    In den entsprechenden Prüfvereinbarungen (hier: in der Fassung ab 01.01.2001; Rhein. Ärzteblatt 6/2001, 109 ff.) sind verschiedene Fristen für die Stellung von Prüfanträgen geregelt (z.B. in §§ 10 Abs. 2, 13 Abs. 6 und 11, 15 Abs. 2 PrüfV), deren längste (für alle routinemäßigen Prüfungen außerhalb der Feststellung eines sonstigen Schadens durch schuldhafte Verletzung vertragsärztlicher Pflichten) 12 Monate zuzüglich dreier weiterer Monate für die Nachreichung der Antragsbegründung und der Unterlagen beträgt (vgl. dazu näher LSG NRW, Urteil vom 28.01.2009 - L 11 KA 24/08 -).
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung einer psychiatrischen

    Auszug aus SG Düsseldorf, 04.11.2009 - S 2 KA 108/09
    Diese Vorgabe im Bereich des Leistungsrechts ist somit auch im Bereich des Leistungserbringungsrechts unmittelbar von Bedeutung (sog. Einheit von Leistungs- und Leistungserbringungsrecht; vgl. BSG, Urteil vom 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R - m.w.N.).
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 2/01 R

    Rücknahme einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung durch die Kassenärztliche

    Auszug aus SG Düsseldorf, 04.11.2009 - S 2 KA 108/09
    Die aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitete Verwirkung tritt - auch im Vertragsarztrecht (vgl. BSGE 72, 271, 278; BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 11) - bei illoyaler Verspätung ein, d.h. insbesondere dann, wenn der Berechtigte ein Recht für längere Zeit nicht ausgeübt hat ("Zeitmoment") und der Verpflichtete sich aufgrund eines besonderen Verhaltens des Berechtigten darauf einstellen durfte, dass dieses Recht nicht mehr ausgeübt werden würde ("Umstandsmoment"; BSG, Urteil vom 12.12.2001 - B 6 KA 2/01 R - m.w.N.).
  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus SG Düsseldorf, 04.11.2009 - S 2 KA 108/09
    Ungewissheiten hinsichtlich der Grundlagen der Honorarverteilung, die ihren Ausdruck etwa in einem pauschalen Berichtigungs- oder Vorläufigkeitsvorbehalt in dem ursprünglichen Honorarbescheid gefunden hätten (vgl. BSGE 89, 62, 72; Urteil vom 26.06.2002 - B 6 KA 26/01 R -), bestanden nicht.
  • BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91

    KZÄV - Wirtschaftlichkeit - Verjährung - Honorarkürzung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 04.11.2009 - S 2 KA 108/09
    Die aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitete Verwirkung tritt - auch im Vertragsarztrecht (vgl. BSGE 72, 271, 278; BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 11) - bei illoyaler Verspätung ein, d.h. insbesondere dann, wenn der Berechtigte ein Recht für längere Zeit nicht ausgeübt hat ("Zeitmoment") und der Verpflichtete sich aufgrund eines besonderen Verhaltens des Berechtigten darauf einstellen durfte, dass dieses Recht nicht mehr ausgeübt werden würde ("Umstandsmoment"; BSG, Urteil vom 12.12.2001 - B 6 KA 2/01 R - m.w.N.).
  • SG Düsseldorf, 23.03.2011 - S 14 KA 528/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Insofern verweise er auf eine Entscheidung des SG Düsseldorf vom 04.11.2009 - S 2 KA 108/09 -.

    Hierzu hat bereits die 2. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf in einem Parallelverfahren (s. Urteil vom 04.11.2009 - S 2 KA 108/09 -) wie folgt ausgeführt: "Zwar dürfte man davon ausgehen können, dass die Kenntnis einer lediglich jährlichen Anspruchsberechtigung von Frauen auf Krebsfrüherkennungsuntersuchungen regelmäßig zum Allgemeingut eines erfahrenen Gynäkologen gehört.

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