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   SG Darmstadt, 02.01.2018 - S 17 SO 103/17 ER   

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https://dejure.org/2018,50
SG Darmstadt, 02.01.2018 - S 17 SO 103/17 ER (https://dejure.org/2018,50)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 02.01.2018 - S 17 SO 103/17 ER (https://dejure.org/2018,50)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 02. Januar 2018 - S 17 SO 103/17 ER (https://dejure.org/2018,50)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    SGB XII, § 70, SGB XII, § 27a, Abs. 4
    1. Ein Anordnungsgrund kann im Rahmen von § 70 SGB XII bestehen, sofern ohne Gewährung der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ein Umzug in eine stationäre Einrichtung erforderlich ist. Sozialhilfe kann insofern nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB XII auch vorbeugend geleistet ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus SG Darmstadt, 02.01.2018 - S 17 SO 103/17
    Hilfe bei der Weiterführung des Haushalts kann nicht über eine Erhöhung des Regelbedarfs nach § 27a Abs. 4 SGB XII gewährt werden (Anschluss und Weiterentwicklung an BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007, Az.: B 8/9b SO 12/06 R A juris - Rn. 16).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007, Az.: B 8/9b SO 12/06 R - juris - Rn. 16) können Leistungen der Hilfe zur Pflege sowie in der Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung nach Ansicht des Gerichts auch Leistungen der Hilfe zur Haushaltsführung lediglich nach den §§ 61 ff. SGB XII erfolgen.

    Die Anwendung dieser Vorschriften ist weder nach § 21 Satz 1 SGB XII noch nach § 5 Abs. 2 SGB II ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007, Az.: B 8/9b SO 12/06 R - juris - Rn. 16).

    Das erkennende Gericht ist vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zudem der Auffassung, dass die Vorschrift des § 70 SGB XII nicht verbieten will, angemessene Entgelte für Pflegepersonen zu übernehmen, wenn die Einschaltung besonderer Pflegekräfte nicht erforderlich oder möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007, Az.: B 8/9b SO 12/06 R - juris - Rn. 19).

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