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   SG Darmstadt, 06.03.2006 - S 13 KR 41/06 ER   

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https://dejure.org/2006,16685
SG Darmstadt, 06.03.2006 - S 13 KR 41/06 ER (https://dejure.org/2006,16685)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 06.03.2006 - S 13 KR 41/06 ER (https://dejure.org/2006,16685)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 06. März 2006 - S 13 KR 41/06 ER (https://dejure.org/2006,16685)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 S 3 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 5, § 31 Abs 1 SGB 5, § 86b Abs 2 S 2 SGG
    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Kostenübernahme für eine Immunglobulin-Therapie im Wege der einstweiligen Anordnung - Off-Label-Use

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf die vorläufige Übernahme der Kosten für eine Immunglobulintherapie mit dem Arzneimittel Polyglobin 10%(R) im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Vorliegen einer zulassungsüberschreitenden Anwendung, sogenannter Off-Label-Use; Zulassung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus SG Darmstadt, 06.03.2006 - S 13 KR 41/06
    Dieser führte in seinem Gutachten vom 10.02.2006 aus, die Voraussetzungen für einen zulassungsüberschreitenden Einsatz, wie vom Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 19.03.2002 (Az.: B 1 KR 37/00 R) formuliert, seien vorliegend nicht erfüllt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 19.03.2002, B 1 KR 37/00 R) ist wegen des Vorrangs des Arzneimittelrechts ein Off-Label-Use zu Lasten der Krankenversicherung auf die Fälle beschränkt, in denen einerseits ein unabweisbarer und anders nicht zu befriedigender Bedarf an der Arzneitherapie besteht und andererseits die therapeutische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Behandlung hinreichend belegt sind.

    Die Feststellungen des Bundessozialgerichts im Urteil vom 19.03.2002 (Az.: B 1 KR 37/00 R; off-labe-use von Sandoglobulin®) zum Forschungsstand des Einsatzes von Immunglobulinen bei primär-chronisch progredienter Multiplen Sklerose können vorliegend nicht herangezogen werden, da die Antragstellerin unter einer schubförmig-remittierend verlaufenden Multiplen Sklerose leidet; für diese Verlaufsform sind andere Forschungsergebnisse einschlägig.

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus SG Darmstadt, 06.03.2006 - S 13 KR 41/06
    Im Hinblick auf die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gilt das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache nur dann nicht, wenn eine Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht (Meyer-Ladewig SGG-Kommentar, 7. Auflage, § 86 b Rn. 31; BVerfG NJW 1989, 827).

    Bei der Gefahr, dass die dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu Grunde liegende Beeinträchtigung des Lebens, der Gesundheit oder der körperlichen Unversehrtheit sich jederzeit verwirklichen kann, verlangt Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage, die sich von der im Hauptsacheverfahren nicht unterscheidet (vgl. BVerfGE 79, 69, 74; 94, 166, 216; NJW 2003 1236 f) oder - sollte eine solche Prüfung - wie vorliegend - nicht zeitnah möglich sein - eine Abwägung der widerstreitenden Interessen.

  • SG Berlin, 12.04.2005 - S 81 KR 323/99

    Erstattungspflicht bezüglich der Kosten für mehrere Behandlungen mit dem

    Auszug aus SG Darmstadt, 06.03.2006 - S 13 KR 41/06
    Das Sozialgericht Berlin bestätigt in seinem Urteil vom 12.04.2005 nach Einholung eines Sachverständigengutachtens (Az.: S 81 KR 323/99, www.sozialgerichtsbarkeit.de), dass in Deutschland zwischenzeitlich Konsens über die Wirksamkeit des Einsatzes von Immunglobulinen bei schubförmig-remittierend verlaufender Multipler Sklerose bestehe.
  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 21/91

    Therapiemöglichkeit - Arzneimittel - Zulassung

    Auszug aus SG Darmstadt, 06.03.2006 - S 13 KR 41/06
    Diese Anforderungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht erfüllt, wenn das verabreichte Medikament nach den Vorschriften des Arzneimittelrechts der Zulassung bedarf, aber nicht zugelassen ist (Urteil vom 8. Juni 1993 - BSGE 72, 252 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 17 - Goldnerz-Creme; Urteil vom 8. März 1995 - SozR 3-2500 § 31 Nr. 3 - Edelfosin; Urteil vom 23. Juli 1998 - BSGE 82, 233 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5 - Jomol).
  • BSG, 08.03.1995 - 1 RK 8/94

    Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel (hier: Edelfosin) -

    Auszug aus SG Darmstadt, 06.03.2006 - S 13 KR 41/06
    Diese Anforderungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht erfüllt, wenn das verabreichte Medikament nach den Vorschriften des Arzneimittelrechts der Zulassung bedarf, aber nicht zugelassen ist (Urteil vom 8. Juni 1993 - BSGE 72, 252 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 17 - Goldnerz-Creme; Urteil vom 8. März 1995 - SozR 3-2500 § 31 Nr. 3 - Edelfosin; Urteil vom 23. Juli 1998 - BSGE 82, 233 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5 - Jomol).
  • LSG Hessen, 27.10.2005 - L 8 KR 190/05

    Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz bei schweren Belastungen - Anspruch auf

    Auszug aus SG Darmstadt, 06.03.2006 - S 13 KR 41/06
    Gegenüber dem elementaren (Lebens-)Interesse der Antragstellerin müssen die finanziellen Interessen der Antragsgegnerin, die beim Fehlen eines Leistungsanspruches die Behandlungskosten ggf. von Antragsstellerin nicht zurückerhalten kann - die Antragsgegnerin trägt insofern das Insolvenzrisiko - zurücktreten (vgl. auch Hessisches Landessozialgericht - HLSG - Beschluss vom 27.10.2005, Az.: L 8 KR 190/05 ER für Herceptin®).
  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

    Auszug aus SG Darmstadt, 06.03.2006 - S 13 KR 41/06
    Diese Anforderungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht erfüllt, wenn das verabreichte Medikament nach den Vorschriften des Arzneimittelrechts der Zulassung bedarf, aber nicht zugelassen ist (Urteil vom 8. Juni 1993 - BSGE 72, 252 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 17 - Goldnerz-Creme; Urteil vom 8. März 1995 - SozR 3-2500 § 31 Nr. 3 - Edelfosin; Urteil vom 23. Juli 1998 - BSGE 82, 233 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5 - Jomol).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Darmstadt, 06.03.2006 - S 13 KR 41/06
    Bei der Gefahr, dass die dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu Grunde liegende Beeinträchtigung des Lebens, der Gesundheit oder der körperlichen Unversehrtheit sich jederzeit verwirklichen kann, verlangt Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage, die sich von der im Hauptsacheverfahren nicht unterscheidet (vgl. BVerfGE 79, 69, 74; 94, 166, 216; NJW 2003 1236 f) oder - sollte eine solche Prüfung - wie vorliegend - nicht zeitnah möglich sein - eine Abwägung der widerstreitenden Interessen.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus SG Darmstadt, 06.03.2006 - S 13 KR 41/06
    Bei der Gefahr, dass die dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu Grunde liegende Beeinträchtigung des Lebens, der Gesundheit oder der körperlichen Unversehrtheit sich jederzeit verwirklichen kann, verlangt Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage, die sich von der im Hauptsacheverfahren nicht unterscheidet (vgl. BVerfGE 79, 69, 74; 94, 166, 216; NJW 2003 1236 f) oder - sollte eine solche Prüfung - wie vorliegend - nicht zeitnah möglich sein - eine Abwägung der widerstreitenden Interessen.
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Darmstadt, 06.03.2006 - S 13 KR 41/06
    Für das vorläufige Rechtsschutzverfahren vor den Sozialgerichten bedeutet dies, dass diese die Grundrechte der Versicherten auf Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit, die zu schützen und zu fördern Pflicht aller staatlichen Organe ist (BVerfGE Beschluss vom 19.03.2004, Az.: 1 BvR 131/04), zur Geltung zu bringen haben (Art. 2 Abs. 2 GG).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

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