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   SG Darmstadt, 07.06.2017 - S 19 AS 392/17 ER   

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https://dejure.org/2017,32661
SG Darmstadt, 07.06.2017 - S 19 AS 392/17 ER (https://dejure.org/2017,32661)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 07.06.2017 - S 19 AS 392/17 ER (https://dejure.org/2017,32661)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - S 19 AS 392/17 ER (https://dejure.org/2017,32661)
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  • BSG, 08.02.2017 - B 14 AS 22/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Anfechtungs- und

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.06.2017 - S 19 AS 392/17
    Absetzbar sind unterhaltsbezogene Aufwendungen hiernach nur, soweit sie 1. tatsächlich erbracht worden sind, 2. auf gesetzlicher Verpflichtung beruhen und 3. die Unterhaltsverpflichtung tituliert ist (BSG, Urteil vom 08. Februar 2017, Az: B 14 AS 22/16 R, juris Rn. 18 m. w. Nachw.).

    Es bedarf daher regelmäßig keiner eigenen Feststellungen des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialgerichte zur Höhe des Unterhaltsanspruchs." Im Urteil vom 08. Februar 2017, Az: B 14 AS 22/16 R hat das Bundessozialgericht bestätigt, dass es nur "regelmäßig" keiner eigenen Feststellungen der Grundsicherungsträger oder der Sozialgerichte zu dessen Höhe bedarf (juris Rn. 20).

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 78/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung der

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.06.2017 - S 19 AS 392/17
    Zwar ergibt sich aus dem Wortlaut des § 11b Abs. 2 S. 1 Nr. 7 SGB II grundsätzlich, dass die Höhe des abzusetzenden Unterhaltsbetrags aus dem titulierten Unterhaltsanspruch folgt (BSG, Urteil vom 09. November 2010, Az: B 4 AS 78/10 R, juris Rn. 16).

    Schließlich geht das Bundessozialgericht weiterhin davon aus, dass hinsichtlich der Höhe des abzusetzenden Unterhalts auch an die Urkunde eines Jugendamtes angeknüpft werden könne, obwohl bei Aufnahme einer Unterhaltsverpflichtung in einer Urkunde des Jugendamtes - anders als bei Titulierung eines Unterhaltstitels durch ein Urteil - eher denkbar sei, dass Unterhaltspflichten als verbindlich fixiert werden, ohne dass deren genaue Höhe im konkreten Einzelfall gerichtlich abschließend geklärt und festgelegt worden ist (BSG, Urteil vom 09. November 2010, Az: B 4 AS 78/10 R, juris Rn. 18).

  • LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06

    Arbeitslosengeld II - keine Versagung aufgrund Mutmaßungen - Hausbesuche -

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.06.2017 - S 19 AS 392/17
    Dabei sind insbesondere die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzubeziehen (Hessisches LSG, Beschluss vom 30. Januar 2006, Az: L 7 AS 1/06 ERL 7 AS 13/06 ER, jurisRn. 30).

    Die Glaubhaftmachung ändert nichts an der weiterhin bestehenden Amtsermittlungspflicht, es reicht aber für die Überzeugungsgewissheit eine überwiegende Wahrscheinlichkeit aus (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30. Januar 2006, Az: L 7 AS 1/06 ER , L 7 AS 13/06 ER , juris Rn. 31 ).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.06.2017 - S 19 AS 392/17
    Im Fall einer solchen Orientierung an den Erfolgsaussichten der Hauptsache muss das Gericht in den Fällen, in denen das einstweilige Rechtsschutzverfahren vollständig die Bedeutung der Hauptsache übernimmt und eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung droht, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005, Az: 1 BvR 569/05, juris Rn. 26).
  • LSG Sachsen, 03.11.2010 - L 7 AS 677/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.06.2017 - S 19 AS 392/17
    Ein Anordnungsgrund liegt vor, wenn sich aus den glaubhaft gemachten Tatsachen ergibt, dass es die individuelle Interessenlage des Antragstellers unzumutbar erscheinen lässt, den Antragsteller zur Durchsetzung seines Anspruchs auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 03. November 2010, Az: L 7 AS 677/10 B ER, juris Rn. 18 m. W. Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2014 - 17 WF 229/13

    Verfahren über den Unterhalt eines im Ausland lebenden Kindes: Internationale

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.06.2017 - S 19 AS 392/17
    Dabei kann es das Gericht offen lassen, ob deutsches oder türkisches Unterhaltsrecht Anwendung findet (zur Anknüpfung §§ 4 ff. des Haager Unterhaltsübereinkommen vom 02.10.1973, dazu: Sava?: Das Unterhaltsrecht in der Türkei, FPR 2013, 101, 101; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.1.2014, Az: 17 WF 229/13).
  • BGH, 25.10.2012 - VII ZB 74/11

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.06.2017 - S 19 AS 392/17
    Zwar sieht § 54 Abs. 4 SGB I vor, dass Ansprüche auf laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können (vgl. zur grundsätzlichen Pfändbarkeit hinsichtlich der alten Rechtslage noch Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25. Oktober 2012, Az: VII ZB 74/11, juris).
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