Rechtsprechung
   SG Darmstadt, 16.12.2013 - S 1 AS 467/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44112
SG Darmstadt, 16.12.2013 - S 1 AS 467/12 (https://dejure.org/2013,44112)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 16.12.2013 - S 1 AS 467/12 (https://dejure.org/2013,44112)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 16. Dezember 2013 - S 1 AS 467/12 (https://dejure.org/2013,44112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,44112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 12/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Übernahme der

    Auszug aus SG Darmstadt, 16.12.2013 - S 1 AS 467/12
    Bei dem geltend gemachten Anspruch handelt es sich um einen Individualanspruch des Kindes (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 12/13 R -).

    Die Leistungen für Bildung und Teilhabe können isoliert gerichtlich geltend gemacht werden; dementsprechend sind hier nicht die gesamten dem Kläger (und gar noch seinen Eltern und seinem Bruder) möglicherweise zustehenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende streitig, sondern nur der konkret eingeforderte Anspruch auf ergänzende Lernförderung (vgl. nochmals BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 12/13 R -).

    Voraussetzung hierfür ist, dass er die Leistungen - wie hier - nach rechtswidriger Ablehnung (oder Ablauf eines angemessenen Prüfzeitraums ohne Entscheidung der Behörde) selbst finanziert hat bzw. entsprechende Ansprüche des Anbieters noch offenstehen (vgl. wiederum BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 12/13 R -).

  • LSG Sachsen, 07.09.2015 - L 7 AS 1793/13

    Ausreichendes Leistungsniveau; Lernförderung; Notenausgleich; Versetzung;

    In der veröffentlichten Rechtsprechung wird auch vertreten, dass nicht nur die Versetzung in die nächste Klassenstufe ein wesentliches Lernziel sei, sondern auch das Erreichen eines ausreichenden Leistungsniveaus, etwa um ausreichende Leistungen beizubehalten (so Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 26.03.2014 - L 6 AS 31/14 B ER, RdNr. 29 m.w.N.; Sozialgericht Dresden, Urteil vom 06.01.2014 - S 48 AS 5789/12; Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 20.12.2013 - S 19 AS 1036/12, RdNr. 32, m.w.N.; Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 16.12.2013 - S 1 AS 467/12; RdNr. 45; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.02.2012 - L 7 AS 43/12 B ER, RdNr. 30 f., alle juris; vgl. auch Adolph, SGB II, SGB XII, AsylbLG, 44. update 8/15, § 28 RdNrn.
  • SG Nordhausen, 09.07.2014 - S 22 AS 4109/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - angemessene

    Unter Zugrundelegung dieser Vorgaben des Lehrplanes gehen die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele über das bloße Erreichen der Versetzung hinaus; das bloße Abstellen darauf wird den Maßgaben der schulrechtlichen Bestimmungen nicht gerecht (vgl. ebenso SG Darmstadt, Urteil vom 16. Dezember 2013, Az.: S 1 AS 467/12), zumal in Thüringen nach § 51 Abs. 1 der Thüringer Schulordnung ein Schüler der Klassenstufe 5 ohne Versetzungsentscheidung in die nächst höhere Klassenstufe aufrückt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht