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   SG Darmstadt, 31.08.2012 - S 3 U 44/09   

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https://dejure.org/2012,105423
SG Darmstadt, 31.08.2012 - S 3 U 44/09 (https://dejure.org/2012,105423)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 31.08.2012 - S 3 U 44/09 (https://dejure.org/2012,105423)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 31. August 2012 - S 3 U 44/09 (https://dejure.org/2012,105423)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus SG Darmstadt, 31.08.2012 - S 3 U 44/09
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund eines Gesundheits-(erst)-Schadens im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005, B 2 U 27/04 R).

    Diese setzt zunächst einen naturwissenschaftlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem Gesundheitsschaden voraus und einen zweiten, wertenden Schritt, dass das Unfallereignis für den Gesundheitsschaden wesentlich war (BSG, SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

  • LSG Bayern, 29.04.2008 - L 18 U 272/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallbegriff - unfreiwillige

    Auszug aus SG Darmstadt, 31.08.2012 - S 3 U 44/09
    Verhaltensweisen des Arbeitgebers, wie sie in dem vom Kläger zitierten Urteil des bayerischen Landessozialgerichts vom 29. April 2008 (Az.: L 18 U 272/04) dargestellt werden, hat der Kläger noch nicht einmal selbst behauptet.
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis

    Auszug aus SG Darmstadt, 31.08.2012 - S 3 U 44/09
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt insoweit vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die für den wesentlichen Ursachenzusammenhang sprechenden Tatsachen so stark überwiegen, dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann und ernstliche Zweifel ausscheiden; die bloße Möglichkeit einer wesentlichen Verursachung genügt nicht (BSG, Urt. v. 07. September 2004, - B 2 U 34/03 R - m.w.N.).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus SG Darmstadt, 31.08.2012 - S 3 U 44/09
    Die Besonderheit der als Mobbing bezeichneten tatsächlichen Erscheinungen liegt damit darin, dass nicht einzelne, abgrenzbare Handlungen, sondern die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte in einem Prozess zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers führen kann (s. BAGE, Urteil vom 16. Mai 2007, 8 AZR 709/06 - juris).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Darmstadt, 31.08.2012 - S 3 U 44/09
    Das schließt die Prüfung ein, ob ein Ereignis nach wissenschaftlichen Maßstäben überhaupt geeignet war, eine bestimmte körperliche Störung hervorzurufen (vgl. Urteil des BSG vom 09. Mai 2006, B 2 U 1/05 R JURIS).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Darmstadt, 31.08.2012 - S 3 U 44/09
    Dabei müssen auch körpereigene Ursachen erwiesen sein, um bei der Abwägung mit den anderen Ursachen berücksichtigt werden zu können; kann eine Ursache jedoch nicht sicher festgestellt werden, stellt sich nicht einmal die Frage, ob sie im konkreten Einzelfall auch nur als Ursache in naturwissenschaftlich-philosophischem Sinn in Betracht zu ziehen ist (BSGE 61, 127 ff.).
  • LSG Hessen, 01.12.2009 - L 3 U 157/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

    Auszug aus SG Darmstadt, 31.08.2012 - S 3 U 44/09
    Die erkennende Kammer schließt sich zunächst der Auffassung des hessischen Landessozialgerichts in seinem Urteil vom 1. Dezember 2009 (Az. L 3 U 157/07 ) an, wonach der Anerkennung des Mobbings als Arbeitsunfall bereits der Umstand entgegensteht, dass es sich hierbei um kein punktuelles, auf eine Arbeitsschicht begrenztes Ereignis handelt, das einen Gesundheitsschaden hervorzurufen vermag, weshalb eine Entschädigung als Arbeitsunfall nicht möglich ist.
  • LSG Hessen, 13.03.2020 - L 9 U 136/19
    Seine Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 31. August 2012 ( S 3 U 44/09 ) wurde vom Landessozialgericht mit Urteil vom 29. August 2013 ( L 9 U 162/12 ) zurückgewiesen.

    Mit Schriftsatz vom 2. Februar 2017, bei dem Sozialgericht Darmstadt eingegangen am 13. Februar 2017, fragte der Kläger an, wann mit einer Entscheidung über seinen Wiederaufnahmeantrag zu dem Verfahren S 3 U 44/09 zu rechnen sei.

    Jedenfalls stelle er hiermit einen Wiederaufnahmeantrag zu dem Verfahren S 3 U 44/09 .

  • SG München, 16.03.2023 - S 9 U 396/20

    Gespräch mit dem Vorgesetzten als Arbeitsunfall?

    Mobbing wäre das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte, bzw. fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (m. w. N. SG Darmstadt Urt. v. 31.08.2012, S 3 U 44/09, BeckRS 2012, 214777).

    Selbst bei bewiesenem Vorliegen arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen wäre ein Unfallereignis nicht zwingend zu bejahen (vgl. SG Darmstadt Urt. v. 31.08.2012, S 3 U 44/09, BeckRS 2012, 214777; SG Gelsenkirchen Urt. v. 20.05.2021, S 37 U 246/19, BeckRS 2021, 36217).

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