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   SG Detmold, 02.04.2015 - S 2 SO 102/15 ER   

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https://dejure.org/2015,7305
SG Detmold, 02.04.2015 - S 2 SO 102/15 ER (https://dejure.org/2015,7305)
SG Detmold, Entscheidung vom 02.04.2015 - S 2 SO 102/15 ER (https://dejure.org/2015,7305)
SG Detmold, Entscheidung vom 02. April 2015 - S 2 SO 102/15 ER (https://dejure.org/2015,7305)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Grundsicherungsleistungen im Wege des Eilrechtsschutzes nach dem Sozialgesetzbuch zwölftes Buch (SGB XII) gegenüber anerkannten Asylberechtigten; Verpflichtungserklärung der Evangelischen Kirchengemeinde gegenüber den Antragstellern zur Übernahme der Kosten ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Detmold, 02.04.2015 - S 2 SO 102/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. zuletzt Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
  • VG Düsseldorf, 01.03.2016 - 22 K 7814/15

    Haftung aus Verpflichtungserklärung auch nach erfolgreichem Abschluss des

    Eine Auslegung der Verpflichtungserklärungen dahingehend, dass die Verpflichtung nur für den Zeitraum bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach erfolgreichem Abschluss eines Asylverfahrens gelten sollte und der Verpflichtungsgeber für die Zeit nach Abschluss eines Asylverfahrens ausschließlich das wirtschaftliche Risiko des Scheiterns des Asylantrags übernimmt, so SG Detmold, Beschluss vom 2. April 2015 - S 2 SO 102/15 -, juris, scheidet aus.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - L 9 SO 691/16

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII bei Vorliegen einer

    Vielmehr soll sich diejenige öffentliche Stelle, die öffentliche Mittel aufgewendet hat, diese gerade vom Verpflichtungsgeber erstatten lassen, § 68 Abs. 2 Satz 3 AufenthG (zutr. SG Detmold, Beschl. v. 02.04.2015 - S 2 SO 102/15 ER -, juris Rn. 19).
  • OVG Saarland, 17.04.2019 - 2 D 286/18

    Prozesskostenhilfe bei Heranziehung zu den Kosten aus einer

    In diesem Zusammenhang werde auf den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 2.4.2015 - S 2 SO 102/15 ER - verwiesen.
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