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   SG Detmold, 06.09.2006 - S 3 KR 54/04   

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https://dejure.org/2006,14488
SG Detmold, 06.09.2006 - S 3 KR 54/04 (https://dejure.org/2006,14488)
SG Detmold, Entscheidung vom 06.09.2006 - S 3 KR 54/04 (https://dejure.org/2006,14488)
SG Detmold, Entscheidung vom 06. September 2006 - S 3 KR 54/04 (https://dejure.org/2006,14488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine verbindliche Erklärung über die Vergütung von Vorstandsmitgliedern; Beeinträchtigung der Vorstandsmitglieder in ihren Grundrechten; Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten im Hinblick auf die personelle Selbstbestimmung; Befriedigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus SG Detmold, 06.09.2006 - S 3 KR 54/04
    Der Grundrechtsträger hat das Recht, grundsätzlich selbst über Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfGE 65, 1; 78, 77).

    Eingriffe sind jedoch nur zulässig, soweit sie aufgrund Gesetzes oder durch Gesetz erfolgen, recht- bzw. verfassungsmäßig sind und insbesondere den aus dem Rechtsstaatsgebot entwickelten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (BVerfGE 65, 1; 78, 77; 85, 219).

    Dazu ist es erforderlich, dass der Eingriff zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BVerfGE 65, 1).

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus SG Detmold, 06.09.2006 - S 3 KR 54/04
    Der Grundrechtsträger hat das Recht, grundsätzlich selbst über Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfGE 65, 1; 78, 77).

    Eingriffe sind jedoch nur zulässig, soweit sie aufgrund Gesetzes oder durch Gesetz erfolgen, recht- bzw. verfassungsmäßig sind und insbesondere den aus dem Rechtsstaatsgebot entwickelten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (BVerfGE 65, 1; 78, 77; 85, 219).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf

    Auszug aus SG Detmold, 06.09.2006 - S 3 KR 54/04
    Eingriffe sind jedoch nur zulässig, soweit sie aufgrund Gesetzes oder durch Gesetz erfolgen, recht- bzw. verfassungsmäßig sind und insbesondere den aus dem Rechtsstaatsgebot entwickelten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (BVerfGE 65, 1; 78, 77; 85, 219).
  • SG Speyer, 25.07.2006 - S 13 KR 40/05

    Veröffentlichung der Vergütung von Krankenkassenvorständen

    Auszug aus SG Detmold, 06.09.2006 - S 3 KR 54/04
    Für eine derartige Abwägung ist die Veröffentlichung der Vorstandsbezüge deshalb auch erforderlich (Sozialgericht Speyer, Urteil vom 25.07.2006, S 13 KR 40/05).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus SG Detmold, 06.09.2006 - S 3 KR 54/04
    Ein Eingriff in Grundrechte ist angemessen, wenn die Beeinträchtigung für den Einzelnen und der mit dem Eingriff verfolgte Zweck in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 67, 157).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus SG Detmold, 06.09.2006 - S 3 KR 54/04
    Der Prüfung der Verhältnismäßigkeit liegen vier Kriterien zugrunde: Rechtmäßigkeit des mit der jeweiligen Regelung verfolgten Zwecks, Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) der Vorschrift (BVerfGE 33, 171).
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