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   SG Detmold, 10.01.2007 - S 3 (5) KR 47/06   

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SG Detmold, 10.01.2007 - S 3 (5) KR 47/06 (https://dejure.org/2007,22792)
SG Detmold, Entscheidung vom 10.01.2007 - S 3 (5) KR 47/06 (https://dejure.org/2007,22792)
SG Detmold, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - S 3 (5) KR 47/06 (https://dejure.org/2007,22792)
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  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus SG Detmold, 10.01.2007 - S 3 (5) KR 47/06
    Kann eine solche Gemeinschaft aufgrund des krankhaften Zustandes eines Partners jedoch nicht begründet werden, wird der Schutzbereich dieses Grundrechts nicht berührt, denn eine Familie als Gemeinschaft von Eltern und Kindern soll durch eine ausgleichende Maßnahme überhaupt erst geschaffen werden (vgl. Bundesverfassungsgericht -BVerfGE 82, 60).

    Es liegt hierbei grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers zu entscheiden, in welchem Umfang soziale Hilfe unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel und anderer gleichrangiger Staatsaufgaben gewährt werden kann und soll (BVerfGE 82, 60).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2006 - L 24 KR 43/05

    Anspruch auf Gewährung einer Maßnahme zur Herbeiführung einer Schwangerschaft

    Auszug aus SG Detmold, 10.01.2007 - S 3 (5) KR 47/06
    Dadurch werden die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein nicht berührt (vgl. zu allem: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2006, L 24 KR 43/05).
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus SG Detmold, 10.01.2007 - S 3 (5) KR 47/06
    Er verletzt das Grundrecht nur dann, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe von Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 102, 41).
  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - intrazytoplasmatische

    Auszug aus SG Detmold, 10.01.2007 - S 3 (5) KR 47/06
    Deshalb seien nach einer durch eine erfolgreiche Befruchtung herbeigeführten Schwangerschaft neue Maßnahmen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zulässig, soweit die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt sind (vgl. auch Bundestagsdrucksache 11/6760 vom 31.03.1990 und die Ausführungen im Urteil des Bundessozialgerichts vom 03.04.2001, B 1 KR 40/00).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus SG Detmold, 10.01.2007 - S 3 (5) KR 47/06
    Die aus dieser Grundrechtsnorm resultierende objektiv-rechtliche Pflicht des Staates sich schützend und fördernd vor dieses Rechtsgut zu stellen, beschränkt sich darauf, dass die öffentliche Gewalt Vorkehrungen zum Schutz des Grundrechts trifft, die nicht völlig ungeeignet oder völlig unzulänglich sind (BVerfGE 88, 203).
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