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   SG Detmold, 15.03.2018 - S 11 SO 4/16   

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https://dejure.org/2018,11675
SG Detmold, 15.03.2018 - S 11 SO 4/16 (https://dejure.org/2018,11675)
SG Detmold, Entscheidung vom 15.03.2018 - S 11 SO 4/16 (https://dejure.org/2018,11675)
SG Detmold, Entscheidung vom 15. März 2018 - S 11 SO 4/16 (https://dejure.org/2018,11675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Unterkunftskosten und eines höheren Freibetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus SG Detmold, 15.03.2018 - S 11 SO 4/16
    Sie seien vielmehr bei der Frage zu prüfen, ob dem Leistungsberechtigten, dessen individuelle Kosten im Einzelfall die abstrakten Angemessenheitsgrenzen überschreiten, ein Umzug in eine kostenangemessene Wohnung konkret möglich und zumutbar sei (vgl. BSG, Urteil vom 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R, SGb 2013, 539 ff. mit kritischer Anmerkung Stölting).

    Hier ist nach der Rechtsprechung des BSG zu prüfen, ob dem Leistungsberechtigten, dessen individuelle Kosten im Einzelfall die abstrakten Angemessenheitsgrenzen überschreiten, ein Umzug in eine kostenangemessene Wohnung konkret möglich und zumutbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R).

    Voraussetzung für einen Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten ist immer, dass überhaupt Anstrengungen unternommen werden, die Unterkunftskosten zu senken, denn nach der Rechtsprechung des BSG erlauben die zutreffenden Ermittlungen zur abstrakt angemessenen Referenzmiete den Anscheinsbeweis, dass Wohnungen zum Preis der abstrakt angemessenen Miete tatsächlich anmietbar sind (vgl. BSG, Urteil vom 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R, SGb 2013, 539 ff. mit kritischer Anmerkung Stölting).

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus SG Detmold, 15.03.2018 - S 11 SO 4/16
    Der Begriff der "Angemessenheit" unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle (vgl. BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R).

    Angemessen ist eine Wohnung nur dann, wenn sie nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist, wobei es genügt, dass das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, angemessen ist (vgl. BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R).

    Die Amtsermittlungspflicht der Tatsacheninstanzen ist in diesen Fällen begrenzt (vgl. BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R).

  • LSG Sachsen, 19.12.2013 - L 7 AS 637/12

    SGB II-Leistungen: Konzept der Landeshauptstadt Dresden zu den Bedarfen für

    Auszug aus SG Detmold, 15.03.2018 - S 11 SO 4/16
    Denn es ergibt keinen Sinn, abstrakte Richtwerte festzulegen, zu denen der aktuelle Wohnungsmarkt konkret keine Wohnungen in ausreichender Zahl vorhält (vgl. LSG Sachsen, Urteil vom 19.12.2013 - L 7 AS 637/12, Rn. 147).

    Das LSG Sachsen hatte in einem vergleichbaren Fall darauf hingewiesen, dass die überregional gewonnenen Daten des Mikrozensus 2006 keine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarkts wiedergeben werden (vgl. LSG Sachsen, Urteil vom 19.12.2013 - L 7 AS 637/12).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2017 - L 20 SO 418/14
    Auszug aus SG Detmold, 15.03.2018 - S 11 SO 4/16
    Diese Daten sind nach der Auffassung der Kammer nicht geeignet, um die Angemessenheitsgrenze festzulegen (so auch SG Dortmund, Urteil vom 19.02.2016 - S 62 SO 444/14, a.A. offenbar: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.04.2017 - L 20 SO 418/14).

    Die Berufung war jedoch schon gem. § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG zuzulassen, da die Kammer von dem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 24.04.2017 (L 20 SO 418/14) abgewichen ist, mit dem das Konzept der Beklagten gebilligt wurde.

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

    Auszug aus SG Detmold, 15.03.2018 - S 11 SO 4/16
    Entscheidend ist es, für die repräsentative Bestimmung des Mietpreisniveaus ausreichend große Räume der Wohnbebauung zu beschreiben, die aufgrund ihrer räumlichen Nähe zueinander, ihrer Infrastruktur und insbesondere ihrer verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bilden (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R).

    Diese werden wiederum durch die Tabellenwerte zu § 12 WoGG im Sinne einer Angemessenheitsobergrenze gedeckelt, wobei die Werte um einen Sicherheitszuschlag von 10% zu erhöhen sind (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R).

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Detmold, 15.03.2018 - S 11 SO 4/16
    Im Rahmen der Methodenfreiheit sei es zulässig, die angemessene Bruttokaltmiete unter Einbeziehung der Nachfrageseite abzuleiten (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R, Rn. 22).

    Es ist also im gerichtlichen Verfahren eine Nachbesserung erfolgt, die schließlich dazu geführt hat, dass das schlüssige Konzept sowohl vom LSG Sachsen, als auch im anschließenden Revisionsverfahren vom BSG bestätigt wurde (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R).

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 6/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II

    Auszug aus SG Detmold, 15.03.2018 - S 11 SO 4/16
    Erforderlich dazu sind überprüfbare Erhebungen und Auswertungen, die eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass sie die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarkts wiedergeben (sog. "schlüssiges Konzept", vgl. BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 6/14 R).

    Das schlüssige Konzept muss eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarkts wiedergegeben werden (vgl. BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 6/14 R).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus SG Detmold, 15.03.2018 - S 11 SO 4/16
    Zur Konkretisierung der Angemessenheitsgrenze ist daher auf einer ersten Stufe eine abstrakte (sog. abstrakte Angemessenheit) und auf einer zweiten Stufe eine konkret-individuelle Prüfung (sog. konkrete Angemessenheit) vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist zur Bestimmung der Angemessenheit der Wohnungsgröße auf die Werte zurückzugreifen, welche die Länder aufgrund des § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) festgesetzt haben (vgl. BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Detmold, 15.03.2018 - S 11 SO 4/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner ersten Entscheidung zu den Regelsätzen vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) ausgeführt, dass der Normgeber die wertende Entscheidung, welche Ausgaben zum Existenzminimum zählen, sachgerecht und vertretbar zu treffen habe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 8 SO 212/11

    Gewährung von höheren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei

    Auszug aus SG Detmold, 15.03.2018 - S 11 SO 4/16
    Es erscheint auch nicht angezeigt, auf einen besonderen sozialpolitischen Anreiz wie dem Arbeitsförderungsgeld nochmals einen Anreiz in Form eines Freibetrages aufzubauen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. Juli 2014 - L 8 SO 212/11; LSG Thüringen, Urteil vom 09.09.2015 - L 8 SO 273/13, SG Aachen, Urteil vom 19.05.2015 - S 20 SO 36/15 -, juris).
  • SG Aachen, 19.05.2015 - S 20 SO 36/15
  • LSG Thüringen, 09.09.2015 - L 8 SO 273/13

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - abweichende

  • SG Dortmund, 19.02.2016 - S 62 SO 444/14

    Wohnkosten für Grundsicherungsbezieher im Hochsauerlandkreis

  • SG Duisburg, 19.04.2016 - S 48 SO 528/12

    Nichtbestehen eines Anspruchs auf Gewährung höherer Leistungen für die Kosten der

  • SG Dortmund, 01.12.2016 - S 19 AS 965/15

    Wohnkosten für Hartz IV-Bezieher im Märkischen Kreis

  • SG Dortmund, 17.03.2017 - S 19 AS 4276/16

    Gewährung von höheren Kosten der Unterkunft und Heizung bei Angemessenheit

  • BSG, 12.05.1993 - 7 RAr 56/92

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Private Unfallversicherung

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2015 - L 7 AS 1310/11

    Bezug von Leistungen nach SGB II

  • BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2018 - L 19 AS 2334/17

    Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II

    Die im Forschungsprojekt "Kosten der Unterkunft und die Wohnungsmärkte" des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung erhobenen Daten bilden daher geeignete Anknüpfungstatsachen für eine Schätzung (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 87, vom 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R, SozR 4-4200 § 9 Nr. 14 und vom 15.12.2016 - B 5 RS 4/16 R, BSGE 122, 197; a.A. SG Detmold, Urteil vom 15.03.2018 - S 11 SO 4/16; SG Dortmund, Urteil vom 19.02.2016 - S 62 SO 444/14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2021 - L 20 SO 266/18

    Zur Repräsentativität der für ein 'schlüssiges Konzept' zur Ermittlung

    (a) Der Verweis auf die insofern in Bezug genommene Entscheidung des Sozialgericht Detmold vom 15.03.2018 - S 11 SO 4/16 stützt die Forderung des Klägers von vornherein nicht.

    A & K hat dabei im Übrigen - anders als in dem vom Sozialgericht Detmold in seinem Urteil vom 15.03.2018 (S 11 SO 4/16) entschiedenen Fall - nicht Zahlen aus einer bundesweiten Erhebung, sondern durch Rückgriff auf den Zensus 2011 die konkreten örtlichen Gegebenheiten in Bad Oeynhausen zugrunde gelegt.

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