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   SG Detmold, 19.09.2005 - S 18 AS 82/05 ER   

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https://dejure.org/2005,24781
SG Detmold, 19.09.2005 - S 18 AS 82/05 ER (https://dejure.org/2005,24781)
SG Detmold, Entscheidung vom 19.09.2005 - S 18 AS 82/05 ER (https://dejure.org/2005,24781)
SG Detmold, Entscheidung vom 19. September 2005 - S 18 AS 82/05 ER (https://dejure.org/2005,24781)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Fortzahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten; Feststellung des Vorliegens einer Bedarfsgemeinschaft und einer dementsprechenden Hilfebedürftigkeit eines Anspruchstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus SG Detmold, 19.09.2005 - S 18 AS 82/05
    Die eheähnliche Gemeinschaft ist nach einhelliger gefestigter Rechtsprechung definiert als die Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die auf Dauer angelegt, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (BverfGE 87, 234, 264f.; vgl. auch BSG, Urteil vom 29.04.1998, Aktenzeichen: B 7 AL 56/97 R, abgedruckt in SozR 3 - 4100, § 119 Nr. 15).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus SG Detmold, 19.09.2005 - S 18 AS 82/05
    Für die Beurteilung, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, ist stets maßgebend, ob das "Gesamtbild" aller zu wertenden Tatsachen die Annahme des Vorliegens einer solchen Gemeinschaft rechtfertigen (einhellige Meinung: BVerwGE 98, 195 ff. = NJW 90, 2802; BSG SozR 3 - 4100, § 137 Nr. 3 ; Rotkegel, Sozialhilferecht, Teil III, Kapitel 13, Rndr-Nr. 10 ff.; Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 20, Rndr-Nr. 11 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 6/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bestehen einer eheähnlichen

    Auszug aus SG Detmold, 19.09.2005 - S 18 AS 82/05
    Hinsichtlich der Dauer des Zusammenlebens sind wichtige Hinweise Tatsachen über die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor Gründung der Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während der streitgegenständigen Zeit und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (LSG NRW, Beschluss vom 21.04.2005, Aktenzeichen: L 9 B 6/05 SO ER m. w. N. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus SG Detmold, 19.09.2005 - S 18 AS 82/05
    Die eheähnliche Gemeinschaft ist nach einhelliger gefestigter Rechtsprechung definiert als die Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die auf Dauer angelegt, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (BverfGE 87, 234, 264f.; vgl. auch BSG, Urteil vom 29.04.1998, Aktenzeichen: B 7 AL 56/97 R, abgedruckt in SozR 3 - 4100, § 119 Nr. 15).
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