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   SG Detmold, 21.05.2013 - S 18 AL 198/11   

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SG Detmold, 21.05.2013 - S 18 AL 198/11 (https://dejure.org/2013,13051)
SG Detmold, Entscheidung vom 21.05.2013 - S 18 AL 198/11 (https://dejure.org/2013,13051)
SG Detmold, Entscheidung vom 21. Mai 2013 - S 18 AL 198/11 (https://dejure.org/2013,13051)
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  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 44/80

    Grob fahrlässige Verursachung der Arbeitslosigkeit - Unvermögen den

    Auszug aus SG Detmold, 21.05.2013 - S 18 AL 198/11
    Entsprechend ist das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis zur Erfüllung der vertraglichen Arbeitspflicht Geschäftsgrundlage eines Arbeitsvertrages bei Berufskraftfahrern (vgl. BSG, Urteil vom 25.8.1981, 7 RAr 44/80 und vom 6.3.2003, B 11 AL 69/02 R).

    Er hat daher nicht nur wie jedermann Verkehrsverstöße zu unterlassen; gegenüber dem Arbeitgeber trifft ihn die Nebenpflicht, jegliche Verkehrsverstöße zu unterlassen, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen könnten (BSG, Urteil vom 25.08.1981, 7 RAr 44/80).

    Hierfür genügt im Hinblick auf den Sperrzeitbestand, wenn der Eintritt von Arbeitslosigkeit infolge vertragswidrigen Verhaltens so nahe lag, dass diese drohende Entwicklung dem Arbeitslosen bekannt sein musste, ihm also vorzuwerfen ist, sie nicht bedacht zu haben (vgl. BSG, Urteil vom 25.8.1981, 7 RAr 44/80).

  • BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - unbefristete Fortsetzung eines

    Auszug aus SG Detmold, 21.05.2013 - S 18 AL 198/11
    Schließlich muss die Herbeiführung der Beschäftigungslosigkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Arbeitslosen beruhen, wobei nicht von einem objektiven, sondern einem subjektiven Maßstab auszugehen ist (vgl. zum Vorstehenden BSGE 96, 22).

    Der in § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III formulierte Schuldvorwurf bezieht sich nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm nur auf die Herbeiführung der Arbeitslosigkeit, nicht auf das arbeitsvertragswidrige Verhalten selbst (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.2005, B 7a AL 46/05 R).

  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - Regelsperrzeit - besondere Härte -

    Auszug aus SG Detmold, 21.05.2013 - S 18 AL 198/11
    Eine besondere Härte liegt vor, wenn nach den Umständen des einzelnen Falles die Regeldauer der Sperrzeit von 12 Wochen im Hinblick auf die für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (BSG, Urteil vom 04.09.2001, B 7 AL 4/01 R).
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens

    Auszug aus SG Detmold, 21.05.2013 - S 18 AL 198/11
    Entsprechend ist das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis zur Erfüllung der vertraglichen Arbeitspflicht Geschäftsgrundlage eines Arbeitsvertrages bei Berufskraftfahrern (vgl. BSG, Urteil vom 25.8.1981, 7 RAr 44/80 und vom 6.3.2003, B 11 AL 69/02 R).
  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 70/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Arbeitslosmeldung -

    Auszug aus SG Detmold, 21.05.2013 - S 18 AL 198/11
    Die bloße Umbenennung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung kann die Herbeiführung der Beschäftigungslosigkeit durch arbeitsvertragswidriges Verhalten nicht beseitigen (BSG, Urteil vom 03.06.2004, B 11 AL 70/03 R).
  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des

    Auszug aus SG Detmold, 21.05.2013 - S 18 AL 198/11
    Der Bewilligungsbescheid korrespondiert hinsichtlich der Ablehnung von Arbeitslosengeld für den Zeitraum der Sperrzeit mit dem Sperrzeitbescheid und bildet insoweit mit diesem eine einheitliche Regelung (so BSG, Urteil vom 08.07.2009, B 11 AL 17/08 R und Urteil vom 17.10.2007, B 11a AL 51/06 R m.w.N.).
  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 17/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Widerspruch gegen den

    Auszug aus SG Detmold, 21.05.2013 - S 18 AL 198/11
    Der Bewilligungsbescheid korrespondiert hinsichtlich der Ablehnung von Arbeitslosengeld für den Zeitraum der Sperrzeit mit dem Sperrzeitbescheid und bildet insoweit mit diesem eine einheitliche Regelung (so BSG, Urteil vom 08.07.2009, B 11 AL 17/08 R und Urteil vom 17.10.2007, B 11a AL 51/06 R m.w.N.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2002 - L 1 AL 134/01

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit bei Arbeitsplatzverlust wegen Entzug der

    Auszug aus SG Detmold, 21.05.2013 - S 18 AL 198/11
    Der Kläger ist nicht dafür arbeitsförderungsrechtlich zu privilegieren, dass er aufgrund des Umstands, der zur Sperrzeit geführt hat, sich auch straßenverkehrsrechtlich zu verantworten hatte (so auch LSG Rheinland-Pfalz, NZS 2003, 105).
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