Rechtsprechung
SG Detmold, 25.01.2012 - S 5 KR 156/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Krankenversicherung
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Krankenversicherung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
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Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Erhebung der Künstlersozialabgabe; Erstreckung der Künstlersozialabgabe auf werbetreibende und an Künstler Aufträge erteilende Unternehmen; Maßgeblichkeit einer nicht nur gelegentlichen Geschäftsbeziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Detmold, 25.01.2012 - S 5 KR 156/09
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 KR 269/12 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
Auszug aus SG Detmold, 25.01.2012 - S 5 KR 156/09
Zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.04.1987 (2 BvR 909/82) habe die Abgabepflicht von Unternehmen im Sinne des § 24 Abs. 1 S. 2 KSVG noch gar nicht existiert.Die für eine fremdnützige Abgabe notwendige Rechtfertigung liegt jedoch im besonderen kulturgeschichtlich gewachsenen Verhältnis zwischen Künstler und Publizisten einerseits und Vermarktern andererseits, ohne dass es darauf ankommt, dass ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis gegeben ist (Beschluss vom 08.04.1987, 2 BvR 909/82 SozR 5425 § 1 Nr. 1).
Während jeder Bürger ohne Weiteres der Steuergewalt unterworfen ist, bedürfen weitere, auf Ausgleich und Umverteilung angelegte Abgabebelastungen im Hinblick auf die Belastungsgleichheit der Bürger einer besonderen Rechtfertigung (BVerfGE, Beschluss v. 08.04.1987 aaO, RdNr 129).
- BSG, 20.03.1997 - 3 RK 17/96
Künstlersozialabgabepflicht von Karnevalsgesellschaften
Auszug aus SG Detmold, 25.01.2012 - S 5 KR 156/09
Vielmehr stand der Künstlersozialkasse auch bis zum In-Kraft-Treten des 3. Gesetzes zur Änderung des KSVG nach den §§ 29 i.V.m. 28 KSVG und der Durchführungsverordnung zum KSVG ein Instrumentarium zur Verfügung, das sie vom Grundsatz her in die Lage versetzte, die Abgabepflicht auch in den Fällen durchzusetzen, in denen sich Betroffene einer Mitwirkung entziehen (BSG, Urteil vom 20.03.1997, 3 RK 17/96, SozR 3-5425 § 24 Nr. 16). - BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R
Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein - …
Auszug aus SG Detmold, 25.01.2012 - S 5 KR 156/09
Auch wenn das Gesetz eine eindeutige Regelung dazu, wann eine nicht nur gelegentliche Verwertung vorliegt, nicht enthält, muss es genügen, wenn die Auftragserteilung mit einer gewissen Regelmäßigkeit oder Dauerhaftigkeit und in nicht unerheblichem wirtschaftlichen Ausmaß erfolgt (vgl. BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17 und BSG…, Urteil vom 30.01.2001, B 3 KR 1/00 R SozR 3-5425 § 2 Nr. 11).
- BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 1/00 R
Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - Industriedesigner - Produktdesigner - …
Auszug aus SG Detmold, 25.01.2012 - S 5 KR 156/09
Auch wenn das Gesetz eine eindeutige Regelung dazu, wann eine nicht nur gelegentliche Verwertung vorliegt, nicht enthält, muss es genügen, wenn die Auftragserteilung mit einer gewissen Regelmäßigkeit oder Dauerhaftigkeit und in nicht unerheblichem wirtschaftlichen Ausmaß erfolgt (…vgl. BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17 und BSG, Urteil vom 30.01.2001, B 3 KR 1/00 R SozR 3-5425 § 2 Nr. 11). - BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Auszug aus SG Detmold, 25.01.2012 - S 5 KR 156/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann ein solcher Verstoß allenfalls dann angenommen werden, wenn sich die Ungleichheit gewissermaßen unmittelbar aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt (BVerfG, 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239). - SG Aachen, 28.05.2010 - S 6 R 112/09
Rentenversicherung
Auszug aus SG Detmold, 25.01.2012 - S 5 KR 156/09
Die gesetzliche Bestimmung legt dabei eindeutig fest, dass als Beginn der Prüfung im Sinne des § 25 Abs. 2 S 4 SGB IV die Versendung des Erhebungsbogens angesehen werden kann (a.A. SG Aachen, Urteil vom 28.05.2010, S 6 R 112/09).