Rechtsprechung
SG Detmold, 25.05.2011 - S 5 KR 99/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,43175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenerstattung durch eine gesetzliche Krankenkasse für eine stationäre Behandlung in einer Privatklinik bei operativer Entfernung eines gutartigen Hirntumors
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Detmold, 25.05.2011 - S 5 KR 99/08
- BSG, 27.03.2012 - B 1 KR 11/12 B
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 KR 415/11 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 10.11.1977 - 3 RK 68/76
Heimdialyse - Mithilfe der Ehefrau - Geldentschädigung
Auszug aus SG Detmold, 25.05.2011 - S 5 KR 99/08
Sie kennt nicht das Prinzip des Finanzausgleichs zwischen Versichertenvermögen und Kassenvermögen mit dem Effekt, dass ersparte Aufwendungen der Kasse den Versicherten gutzubringen seien (BSG, Urteil vom 10.11.1977, 3 RK 68/76, SozR 2200 § 185 Nr. 2). - BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95
Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen
Auszug aus SG Detmold, 25.05.2011 - S 5 KR 99/08
Damit setzt er voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (BSG, SozR 3-2500 § 13 Nr. 11). - BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R
Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung - …
Auszug aus SG Detmold, 25.05.2011 - S 5 KR 99/08
Unaufschiebbarkeit im Sinne der Norm ist hingegen nur dann gegeben, wenn eine Leistungserbringung im Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Durchführung so dringlich ist, dass aus medizinischer Sicht keine Möglichkeit eines nennenswerten zeitlichen Aufschubs bis zu einer Entscheidung der Krankenkasse mehr besteht (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 13 Nr. 22). - BSG, 26.07.2004 - B 1 KR 30/04 B
Kostenerstattungsanspruch in der Krankenversicherung
Auszug aus SG Detmold, 25.05.2011 - S 5 KR 99/08
Ein solcher Vermögensausgleich darf auch deshalb nicht stattfinden, weil sonst die krankenversicherungsrechtliche Beschränkung auf bestimmte Formen der Leistungserbringung letztlich durch den Anspruch auf (teilweise) Kostenerstattung ohne weiteres durchbrochen werden könnte (Beschluss des BSG vom 26.07.2004, B 1 KR 30/04 B, recherchiert bei www.juris.de). - BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98
"Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …
Auszug aus SG Detmold, 25.05.2011 - S 5 KR 99/08
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005 (1 BvR 347/98, SozR 4-2500 § 27 Nr. 5).
- LSG Rheinland-Pfalz, 20.08.2009 - L 5 KR 100/08
Krankenversicherung - keine Leistungspflicht für das Mittel "Algonot Plus" bei …
Zu den weiteren Einzelheiten des Sachverhalts verweist der Senat auf die Gerichtsakten, die Akte des Parallelverfahrens L 5 KR 99/08 und die Verwaltungsakten der Beklagten.