Rechtsprechung
   SG Detmold, 25.05.2011 - S 5 KR 99/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,43175
SG Detmold, 25.05.2011 - S 5 KR 99/08 (https://dejure.org/2011,43175)
SG Detmold, Entscheidung vom 25.05.2011 - S 5 KR 99/08 (https://dejure.org/2011,43175)
SG Detmold, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - S 5 KR 99/08 (https://dejure.org/2011,43175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,43175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 68/76

    Heimdialyse - Mithilfe der Ehefrau - Geldentschädigung

    Auszug aus SG Detmold, 25.05.2011 - S 5 KR 99/08
    Sie kennt nicht das Prinzip des Finanzausgleichs zwischen Versichertenvermögen und Kassenvermögen mit dem Effekt, dass ersparte Aufwendungen der Kasse den Versicherten gutzubringen seien (BSG, Urteil vom 10.11.1977, 3 RK 68/76, SozR 2200 § 185 Nr. 2).
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus SG Detmold, 25.05.2011 - S 5 KR 99/08
    Damit setzt er voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (BSG, SozR 3-2500 § 13 Nr. 11).
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus SG Detmold, 25.05.2011 - S 5 KR 99/08
    Unaufschiebbarkeit im Sinne der Norm ist hingegen nur dann gegeben, wenn eine Leistungserbringung im Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Durchführung so dringlich ist, dass aus medizinischer Sicht keine Möglichkeit eines nennenswerten zeitlichen Aufschubs bis zu einer Entscheidung der Krankenkasse mehr besteht (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 13 Nr. 22).
  • BSG, 26.07.2004 - B 1 KR 30/04 B

    Kostenerstattungsanspruch in der Krankenversicherung

    Auszug aus SG Detmold, 25.05.2011 - S 5 KR 99/08
    Ein solcher Vermögensausgleich darf auch deshalb nicht stattfinden, weil sonst die krankenversicherungsrechtliche Beschränkung auf bestimmte Formen der Leistungserbringung letztlich durch den Anspruch auf (teilweise) Kostenerstattung ohne weiteres durchbrochen werden könnte (Beschluss des BSG vom 26.07.2004, B 1 KR 30/04 B, recherchiert bei www.juris.de).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Detmold, 25.05.2011 - S 5 KR 99/08
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005 (1 BvR 347/98, SozR 4-2500 § 27 Nr. 5).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.08.2009 - L 5 KR 100/08

    Krankenversicherung - keine Leistungspflicht für das Mittel "Algonot Plus" bei

    Zu den weiteren Einzelheiten des Sachverhalts verweist der Senat auf die Gerichtsakten, die Akte des Parallelverfahrens L 5 KR 99/08 und die Verwaltungsakten der Beklagten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht